TE Bvwg Erkenntnis 2024/7/30 W123 2276680-1

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Veröffentlicht am 30.07.2024
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Entscheidungsdatum

30.07.2024

Norm

AsylG 2005 §10 Abs1 Z3
AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §57
AsylG 2005 §8 Abs1
BFA-VG §9
B-VG Art133 Abs4
FPG §46
FPG §52 Abs2 Z2
FPG §52 Abs9
FPG §55 Abs1
FPG §55 Abs1a
FPG §55 Abs2
FPG §55 Abs3
  1. AsylG 2005 § 10 heute
  2. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  3. AsylG 2005 § 10 gültig ab 01.11.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2014 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  5. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  6. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  7. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  8. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.04.2009 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2009
  9. AsylG 2005 § 10 gültig von 09.11.2007 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2007
  10. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2006 bis 08.11.2007
  1. AsylG 2005 § 57 heute
  2. AsylG 2005 § 57 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021
  3. AsylG 2005 § 57 gültig von 20.07.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  4. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  5. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  6. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009
  7. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  8. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.04.2009 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2009
  9. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.07.2008 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008
  10. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2006 bis 30.06.2008
  1. AsylG 2005 § 8 heute
  2. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  3. AsylG 2005 § 8 gültig ab 01.11.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2014 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  5. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  6. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  7. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009
  1. BFA-VG § 9 heute
  2. BFA-VG § 9 gültig ab 01.09.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2018
  3. BFA-VG § 9 gültig von 20.07.2015 bis 31.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  4. BFA-VG § 9 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 144/2013
  5. BFA-VG § 9 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013
  1. B-VG Art. 133 heute
  2. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017
  3. B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018
  4. B-VG Art. 133 gültig von 25.05.2018 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018
  5. B-VG Art. 133 gültig von 01.08.2014 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 164/2013
  6. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2014 bis 31.07.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012
  7. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003
  8. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 444/1974
  9. B-VG Art. 133 gültig von 25.12.1946 bis 31.12.1974 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 211/1946
  10. B-VG Art. 133 gültig von 19.12.1945 bis 24.12.1946 zuletzt geändert durch StGBl. Nr. 4/1945
  11. B-VG Art. 133 gültig von 03.01.1930 bis 30.06.1934
  1. FPG § 46 heute
  2. FPG § 46 gültig ab 01.09.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2018
  3. FPG § 46 gültig von 01.11.2017 bis 31.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. FPG § 46 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  5. FPG § 46 gültig von 20.07.2015 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  6. FPG § 46 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  7. FPG § 46 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  8. FPG § 46 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  9. FPG § 46 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 157/2005
  10. FPG § 46 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2005
  1. FPG § 52 heute
  2. FPG § 52 gültig ab 28.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2019
  3. FPG § 52 gültig von 28.12.2019 bis 27.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2019
  4. FPG § 52 gültig von 01.11.2017 bis 27.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  5. FPG § 52 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  6. FPG § 52 gültig von 01.10.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2017
  7. FPG § 52 gültig von 20.07.2015 bis 30.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  8. FPG § 52 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  9. FPG § 52 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  10. FPG § 52 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  11. FPG § 52 gültig von 01.01.2006 bis 30.06.2011
  1. FPG § 52 heute
  2. FPG § 52 gültig ab 28.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2019
  3. FPG § 52 gültig von 28.12.2019 bis 27.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2019
  4. FPG § 52 gültig von 01.11.2017 bis 27.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  5. FPG § 52 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  6. FPG § 52 gültig von 01.10.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2017
  7. FPG § 52 gültig von 20.07.2015 bis 30.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  8. FPG § 52 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  9. FPG § 52 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  10. FPG § 52 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  11. FPG § 52 gültig von 01.01.2006 bis 30.06.2011
  1. FPG § 55 heute
  2. FPG § 55 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  3. FPG § 55 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  4. FPG § 55 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  5. FPG § 55 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009
  6. FPG § 55 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009
  1. FPG § 55 heute
  2. FPG § 55 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  3. FPG § 55 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  4. FPG § 55 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  5. FPG § 55 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009
  6. FPG § 55 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009
  1. FPG § 55 heute
  2. FPG § 55 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  3. FPG § 55 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  4. FPG § 55 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  5. FPG § 55 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009
  6. FPG § 55 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009
  1. FPG § 55 heute
  2. FPG § 55 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  3. FPG § 55 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  4. FPG § 55 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  5. FPG § 55 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009
  6. FPG § 55 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009

Spruch


W123 2276680-1/9E

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Dr. Michael ETLINGER über die Beschwerde des XXXX alias XXXX alias XXXX alias XXXX , geb. XXXX , StA. Somalia, vertreten durch die BBU GmbH, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 14.06.2023, Zl. 1297062500/220486822, nach Durchführung einer öffentlich mündlichen Verhandlung, zu Recht:Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Dr. Michael ETLINGER über die Beschwerde des römisch 40 alias römisch 40 alias römisch 40 alias römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Somalia, vertreten durch die BBU GmbH, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 14.06.2023, Zl. 1297062500/220486822, nach Durchführung einer öffentlich mündlichen Verhandlung, zu Recht:

A)

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

B)

Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.


Text


Entscheidungsgründe:

I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:

1.       Der Beschwerdeführer, ein somalischer Staatsangehöriger, stellte am 15.03.2022 einen Antrag auf internationalen Schutz.

2.       Im Rahmen der am selben Tag durchgeführten Erstbefragung durch ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes gab der Beschwerdeführer zu seinem Fluchtgrund an, dass er nicht wisse, warum er weggegangen sei. Es gebe dort auch keinen Krieg. Er habe einfach weggewollt. Zu einer Rückkehr in seine Heimat meinte der Beschwerdeführer, nicht zurück zu wollen; er wolle in Europa bleiben.

3. Eine am 26.04.2022 durchgeführte, standardisierte ‚multifaktorielle‘ Befunderhebung erbrachte für den Beschwerdeführer ein absolutes Mindestalter von 17,45 Jahren bzw. als assoziiertes, spätmöglichstes ‚fiktives‘ Geburtsdatum den XXXX . Das vom Beschwerdeführer im Rahmen der Erstbefragung angegebene Lebensalter ist mit dem festgestellten, absoluten Mindestalter nicht vereinbar. Die Differenz beträgt -1,59 Jahre (vgl. AS 77). Mit Verfahrensanordnung vom 10.05.2022 wurde der XXXX als spätmöglichstes Geburtsdatum festgestellt.3. Eine am 26.04.2022 durchgeführte, standardisierte ‚multifaktorielle‘ Befunderhebung erbrachte für den Beschwerdeführer ein absolutes Mindestalter von 17,45 Jahren bzw. als assoziiertes, spätmöglichstes ‚fiktives‘ Geburtsdatum den römisch 40 . Das vom Beschwerdeführer im Rahmen der Erstbefragung angegebene Lebensalter ist mit dem festgestellten, absoluten Mindestalter nicht vereinbar. Die Differenz beträgt -1,59 Jahre vergleiche AS 77). Mit Verfahrensanordnung vom 10.05.2022 wurde der römisch 40 als spätmöglichstes Geburtsdatum festgestellt.

4. Am 18.04.2023 fand die Einvernahme des Beschwerdeführers vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: belangte Behörde) statt. Die Niederschrift lautet auszugsweise:

„[…]

LA: Aus welchem Grund suchten Sie in Österreich um Asyl an? Schildern Sie möglichst ausführlich, lebensnah (d.h. mit sämtlichen Details und Information, sodass die Behörde Ihr Vorbringen nachvollziehen kann) und konkret Ihre Flucht- und Asylgründe! Nehmen Sie sich im Rahmen einer freien Erzählung ruhig Zeit!

VP: Ich habe als Autowäscher und Schuhputzer gearbeitet. Ich habe immer Diskriminierung erfahren. Die Leute haben mich immer erniedrigt. Auch in der Schule wurde ich diskriminiert. Ich wurde eines Tages von einem Mann, der mit mir als Autowäscher gearbeitet hat, an der Stirne verletzt (linke Augenbraue, linke Stirnseite). Er hat mich mit einem Metallstock geschlagen. Man sieht aktuell keine Wunde, obwohl ich geblutet habe – nur einen kleinen Schnitt. Ich habe ihn mit einem kleinen Stein zurück geschlagen und ihn dabei verletzt. Er hat zu bluten begonnen. Die Familie des anderen jungen Mannes meinte, dass ich ihn als Gabooye nicht verletzen dürfe, obwohl er mich zuerst verletzt hat und ich mich gewehrt habe. Ich habe immer Diskriminierung in meinem Leben erfahren. Ich habe meiner Mutter gesagt, dass ich für meine Arbeit (Autowäsche, Schuhputze) nicht bezahlt werde, weil ich ein Gabooye bin. Eines Tages hat mich die Familie des Mannes, welchen ich mit dem Stein geschlagen habe, mit dem Umbringen bedroht. Ich habe gedacht, dass dies keine große Sache ist, weil der Mann mich mehr verletzt hat. Der Vater des jungen Mannes ist dann zu mir gekommen und hat gesagt, dass ein Gabooye seinen Sohn nicht verletzen dürfe und hat mir mit dem Umbringen gedroht. Ich habe den jungen Mann nur eine kleine Verletzung zugefügt, er hat mir eine viel größere Verletzung zugefügt. Die Familie des anderen jungen Mannes ist die Mehrheit, die in Mogadischu bzw. im Bezirk leben, wir sind nur Gabooye. Die Familie des anderen jungen Mannes haben geschworen, dass sie mich umbringen. Ich musste dann die Arbeit verlassen, ich konnte nicht mehr arbeiten. Ich habe dann den Schlepper organisiert, der mich mitnimmt, weil ich kein Geld erspart habe. Nachdem ich den Schlepper organisiert habe, habe ich Somalia verlassen. Es gibt auch die Möglichkeit, dass mich die Familie des anderen jungen Mannes sofort tötet, daher musste ich Somalia verlassen. Meine Familie und andere konnten mich nicht unterstützen. Meine Familie hätte mehr Probleme bekommen, hätte sie mich unterstützt. Daher konnte ich dort nicht mehr bleiben. Ich habe meiner Mutter erzählt, dass ich nicht mehr hier bleiben kann. Ich habe erkannt, dass es überall in Somalia Gabooye gibt, jedoch hätte ich nirgendwo Rechte erhalten. Ich habe meiner Mutter gesagt, dass ich Somalia verlassen werde, um nicht getötet zu werden. Meine Mutter konnte mich finanziell nicht unterstützen. Der Schlepper hat mich, ohne Geld, bis nach Libyen gebracht. In Libyen hat mich der Schlepper in ein Gefängnis gebracht, ich wurde an den Füßen gefesselt. Ich wurde von dem Schlepper geschlagen. Ich musste meine Mutter anrufen, es wurde von ihr 5000USD gefordert. Meine Mutter hat geantwortet, dass sie das Geld nicht bezahlen kann. Dies hat der Schlepper nicht akzeptiert. Ich habe kein Wasser bekommen, immer nur einen Schluck. Ich war ein Sklave des Schleppers. Ich war immer nur drinnen. Ich kann nur erzählen, wer mit mir dort war. Nach 2 Jahren hat der Schlepper gesehen, dass ich kein Geld habe und noch nicht gestorben bin, weshalb er mich freigelassen. Ich bin mit anderen Leuten in die Hauptstadt von Libyen gefahren. Dort habe ich andere Leute kennen gelernt und habe zu arbeiten begonnen. Ich habe mir dort Geld ersparen können und mit diesem Geld konnte ich mit einem Schlepper mit einem Boot nach Italien zu fahren. Nach mehreren Versuchen Italien zu erreichen, wurden wir im Rahmen der letzten Überfahrt vom Militär aus dem Meer zu gerettet. Ich hatte Angst, dass ich nicht im italienischen Gewässer, sondern noch immer im libyschen Gewässer bin. Wäre ich nicht im italienschen Gewässer gewesen, wäre ich wieder zurückgeschoben worden.

LA: War das Ihr Fluchtgrund? Haben Sie alle Fluchtgründe genannt?

VP: Ja, das war mein Grund: Diskriminierung, Bedrohung mit Umbringen.

LA: Haben Sie weitere Fluchtgründe?

VP: Nein.

LA: In der Erstbefragung haben Sie angegeben, dass Sie nicht wissen würden, weshalb Sie Somalia verlassen hätten, da auch ein Krieg herrsche, jedoch wollten Sie einfach weg und Sie würde nicht mehr zurück wollen. Wie darf ich dies verstehen?

VP: Das habe ich nicht gesagt.

LA: Wie sah die Diskriminierung, welche Sie erfahren haben, aus?

VP: Ich habe erlebt, dass während des Schulunterricht wurde ich von den anderen Mitschülern ausbegrenzt, nicht in der Gemeinschaft aufgenommen. Sie haben mit den Finger auf mich gezeigt, weil ich Gabooye bin. Ich wurde von meinen Mitschülern gemobbt und geschlagen. Nachdem ich die Schule verlassen habe, habe ich zu arbeiten begonnen. Ich wurde manchmal für meine Arbeit nicht bezahlt, manchmal wurde ich gezwungen, Schuhe zu putzen. Die, die nicht gewusst haben, dass ich Gabooye bin, von diesen habe ich mein Geld bekommen. Ich habe auch erlebt, dass andere Autowäscher mein Geld genommen haben, obwohl diese nicht die Arbeit verrichtet haben. Ich konnte dagegen nichts machen, ich war jung, ich konnte mich nicht beschützen. Ich habe die Diskriminierung ausgehalten. Ich musste Geduld haben, meine Mutter meinte, dass ich geduldig sein müsste. Ich war immer alleine. Nachdem ich von der Familie des jungen Mannes bedroht wurde, habe ich beschlossen, bevor ich getötet werde, muss ich weg gehen.

LA: Wann haben die Diskriminierungen begonnen?

VP: Ich habe immer gehört, dass Gabooye erniedrigt werden.

LA: Von wem wurden Sie diskriminiert?

VP: Die, die nicht Gabooye waren, haben Gabooye diskriminiert.

LA: Wurde Ihre Familie (Vater/ Mutter/ Geschwister) diskriminert?

VP: Ja. Sie konnten nichts dagegen tun.

LA: Gab es auch andere Gabooye Mitschüler an Ihrer Schule?

VP: Ich habe keine anderen Gabooye Mitschüler gesehen.

LA: Haben Sie sich in Somalia mit anderen Gabooye Clanmitglieder über die Diskriminierung unterhalten?

VP: Gabooye Familien sind untereinander in Kontakt. Ich selbst habe dies nicht gesehen. Jedoch weiß ich, dass alle Gabooye Mitglieder in Somalia unterdrückt werden. Ich habe meine Eltern, warum wir Gabooye sind, warum die Leute uns als schlecht betiteln. Meine Mutter hat mir geantwortet, dass Gott dies so gemacht hat, dass wir Gabooye sind. Ich habe meiner Mutter gefragt, warum sie mich auf die Welt gebracht hat, wenn ich Gabooye sind. Meine Mutter hat geantwortet, weil Gott dies entschieden hat.

LA: Habe ich Sie richtig verstanden, dass die Diskriminierung nicht Ihrer Person persönlich galt, sondern diese Diskriminierung alle Gabooye Mitglieder in Somalia erfahren?

VP: Ja. Aber bei mir war es eine besondere Diskriminierung, auch weil mir mit dem Umbringen gedroht wurde. Ich bin wegen der Diskriminierung psychisch erkrankt.

LA: Waren Sie aufgrund Ihrer psychischen Erkrankung in ärztlicher Behandlung?

VP: Nein, weil ich hatte kein Geld.

LA: Woher wissen Sie, dass in ganz Somalia Gabooye diskriminiert werden?

VP: Meine Mutter hat mir dies erzählt, weil ich sie oft gefragt habe, warum ich gemobbt werde. Jeder Gabooye wird in ganz Somalia diskriminert.

LA: Zu welchem Clan gehörte der andere junge Mann, der Sie verletzt hat?

VP: Abgaal.

LA: Handelt es sich hierbei um einen Mehrheits- oder Minderheitsclan?

VP: Mehrheitsclan. Ein Subclan der Hawiye.

LA: Was macht diesen Clan aus?

VP: Ich kenne nicht so viel davon. Ich weiß nur, dass die Abgaal Geschäftsleute sind.

Nachgefragt? Ja, er war auch als Autowäscher tätig.

LA: Wann und wo war der Vorfall mit der Metallstange?

VP: 2 Wochen vor meiner Ausreise. Im Bezirk XXXX / Mogadischu. Alle Autowäscher warten auf einem Parkplatz, auf welchem die Auto gewaschen werden konnten. Ein Auto ist eingefahren und ich wäre der erste Autowäscher gewesen und der andere Junge ist auch zu diesem Auto gelaufen. Ich habe bereits zu waschen begonnen, woraufhin der andere Junge meinte, dass er das Auto waschen möchte. Ich habe ihm gesagt, dass ich Erster war und er meinte, Du kannst nicht vor mir das Auto waschen. Anschließend hat er eine Stange genommen und mich verletzt.VP: 2 Wochen vor meiner Ausreise. Im Bezirk römisch 40 / Mogadischu. Alle Autowäscher warten auf einem Parkplatz, auf welchem die Auto gewaschen werden konnten. Ein Auto ist eingefahren und ich wäre der erste Autowäscher gewesen und der andere Junge ist auch zu diesem Auto gelaufen. Ich habe bereits zu waschen begonnen, woraufhin der andere Junge meinte, dass er das Auto waschen möchte. Ich habe ihm gesagt, dass ich Erster war und er meinte, Du kannst nicht vor mir das Auto waschen. Anschließend hat er eine Stange genommen und mich verletzt.

LA: Was war der Grund? – Gab es bereits zuvor zwischen Ihnen und dem jungen Mann Streitigkeiten?

VP: Nein, aber er ist hochnäsig. Er wollte jedes Auto waschen und das Geld kassieren.

LA: Wieviele Autowäscher waren zu diesem Zeitpunkt vor Ort? – Zu welchen Clans gehören die Autowäscher?

VP: Ich kann dies nicht genau sagen. Ich weiß nicht, welchem Clan die Leute, die dort gekommen sind, zugehörig sind. Viele Autos kommen auf den Parkplatz zum Waschen.

Nachgefragt? Die Mehrheit der Autowäscher sind Abgaal.

LA: Zu welcher Uhrzeit/ Tageszeit hat sich der Vorfall ereignet? – War die Parkplatz zu diesem Zeitpunkt belebt?

VP: Ich erinnere mich nicht an die Uhrzeit oder Tageszeit. Ich war sofort nach dem Schlag bewusstlos. Ich weiß nicht, ob ich bewusstlos war. Der Grund für unseren Streit war auch, dass zu diesem Zeitpunkt weniger Autos zum Waschen waren.

LA: Hat diesen Vorfall jemand beobachtet?

VP: Ja, alle Autowäscher.

LA: Hat Ihnen jemand geholfen? – wie haben die anderen Autowäscher reagiert?

VP: Niemand hat mir geholfen. Ich habe dann einen Stein genommen, um mich zu wehren. Es gibt dort keine Gesetze und Gerechtigkeit. Hätte ich dies zur Anzeige gebracht, hätte man mir gesagt, dass gegen einen Abgaal nichts unternommen werden kann. Ich müsste hier weggehen.

LA: Wie hat sich Ihr Angreifer nach dem Vorfall verhalten?

VP: Er ist dort geblieben und ist gestanden. Er hat nichts gesagt. Er meinte nur, dass ich Gabooye bin und niemand hat mir geholfen. Deswegen habe ich gedacht, dass ich mich schützen müsste und bin aufgestanden und habe den Stein genommen.

LA: Was glauben Sie, wie lange waren Sie bewusstlos?

VP: 10 min war ich bewusstlos.

LA: Wo haben Sie den jungen Mann verletzt?

VP: Zuerst habe ich ihm von der Ferne mit dem Stein Angst machen wollen, mit dem Stein in meiner Hand. Dann ist er auf mich zugekommen, woraufhin ich ihn auf der linken Hinterkopfseite getroffen habe, weil er sich nach Links weggedreht hat.

LA: Wie groß war der Stein, den er geschossen hat?

VP: Der Stein war etwa Golfball groß.

Anmerkung: AW zeichnet einen Kreis auf ein Blatt.

LA: Was haben Sie nach dem Vorfall gemacht? – Wohin sind Sie gegangen?

VP: Am nächsten Tag bin ich wieder arbeiten gegangen.

Frage wird wiederholt: Ich bin blutend nachhause gelaufen. Meine Mutter hat mich dann zum Arzt gebracht.

LA: Haben Sie Ihre Wunde ärztlich versorgen lassen?

VP: Meine Wunde wurde genäht. 8 Stiche in der Länge und 4 Stiche in der Breite.

LA: War am nächsten Tag der andere Junge auch wieder am Autowaschparkplatz?

VP: Ein anderer Autowäscher hat mir dann erzählt, dass der andere Junge mich umbringen will. Der Junge selbst war nicht vor Ort.

LA: Wie haben Sie auf diese Information reagiert?

VP: An diesem Tag habe ich nur mehr Schuhe geputzt. Ich hatte Schmerzen. Später bin ich nachhause gegangen. Dort hat mir meine Schwester erzählt, dass mich der Junge umbringen will. Daraufhin habe ich entschieden, Somalia zu verlassen. Ich musste arbeiten, weil ich die Familie damit ernährt habe.

LA: Haben Sie den jungen Mann nach diesem Vorfall persönlich wieder getroffen?

VP: Nein. Jedoch haben wir im selben Bezirk gewohnt. Ich habe nur von meiner Schwester gehört, dass sie erfahren hat, dass er mich umbringen will, daher habe ich Somalia verlassen.

LA: Wurden Sie persönlich von dem Jungen oder seiner Familie bedroht?

VP: Persönlich wurde ich nicht bedroht. Nachdem ich es von meiner Schwester erfahren habe und sie mir gesagt hat, dass ich Somalia verlassen muss, bevor die ganze Familie Probleme bekommt. Jedoch habe ich gehört, dass er mich umbringen will.

LA: Nachdem Sie die Information von Ihrer Schwester erhalten haben. Wie viel Zeit ist bis zu Ihrer Ausreise vergangen?

VP: In der selben Nacht habe ich unsere Wohnung verlassen. Ich bin in einen anderen Bezirk gegangen. Ich habe eine Schleppernummer gefunden, habe angerufen und bin zu ihm.

LA: In welchen Bezirk sind Sie gegangen? – Wohin sind Sie gegangen? – Wie haben Sie die Schleppernummer erhalten?

VP: Ich bin in den Bezirk XXXX (Viehmarkt) gegangen. Ich habe mich dort mit einem Schulfreund getroffen. Ich habe von ihm die Nummer des Schleppers erhalten. Ich bin gleich weiter gegangen. In dieser Nacht habe ich in einen offenen Kiosk geschlafen. Dort wird übertags Kath verkauft. Ich habe meinem Schulfreund nicht erzählt, dass ich jemanden verletzt habe.VP: Ich bin in den Bezirk römisch 40 (Viehmarkt) gegangen. Ich habe mich dort mit einem Schulfreund getroffen. Ich habe von ihm die Nummer des Schleppers erhalten. Ich bin g

Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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