Rechtssatz
Ein (gekürzt ausgefertigtes) Urteil hat in Bezug auf die Strafrahmenbestimmung des § 31 Abs 1 dritter Satz StGB die erforderliche Sachverhaltsgrundlage, mithin Feststellungen zum Urteil, auf das Bedacht genommen wurde, zu enthalten, die die Einhaltung dieser Bestimmung nachvollziehbar und überprüfbar machen.Ein (gekürzt ausgefertigtes) Urteil hat in Bezug auf die Strafrahmenbestimmung des Paragraph 31, Absatz eins, dritter Satz StGB die erforderliche Sachverhaltsgrundlage, mithin Feststellungen zum Urteil, auf das Bedacht genommen wurde, zu enthalten, die die Einhaltung dieser Bestimmung nachvollziehbar und überprüfbar machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134876Im RIS seit
27.08.2024Zuletzt aktualisiert am
27.08.2024