RS OGH 2024/6/19 14Os41/24x

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Veröffentlicht am 19.06.2024
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Rechtssatz

Ein (gekürzt ausgefertigtes) Urteil hat in Bezug auf die Strafrahmenbestimmung des § 31 Abs 1 dritter Satz StGB die erforderliche Sachverhaltsgrundlage, mithin Feststellungen zum Urteil, auf das Bedacht genommen wurde, zu enthalten, die die Einhaltung dieser Bestimmung nachvollziehbar und überprüfbar machen.Ein (gekürzt ausgefertigtes) Urteil hat in Bezug auf die Strafrahmenbestimmung des Paragraph 31, Absatz eins, dritter Satz StGB die erforderliche Sachverhaltsgrundlage, mithin Feststellungen zum Urteil, auf das Bedacht genommen wurde, zu enthalten, die die Einhaltung dieser Bestimmung nachvollziehbar und überprüfbar machen.

Entscheidungstexte

  • RS0134876">14 Os 41/24x
    Entscheidungstext OGH 19.06.2024 14 Os 41/24x
    Das gekürzt ausgefertigte Urteil enthielt außer dem bloßen Hinweis auf "die einschlägigen Vorstrafen" keine Ausführungen zum Urteil, auf das Bedacht genommen wurde. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134876

Im RIS seit

27.08.2024

Zuletzt aktualisiert am

27.08.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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