Entscheidungsdatum
24.05.2024Norm
AsylG 2005 §10 Abs1 Z3Spruch
I411 2287523-1/10E
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. Robert POLLANZ als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA. Tunesien, vertreten durch die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH (BBU GmbH), Leopold-Moses-Gasse 4, 1020 Wien, gegen den Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom 16.01.2024, Zl. XXXX , nach Durchführung einer Verhandlung am 15.04.2024 zu Recht:Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. Robert POLLANZ als Einzelrichter über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Tunesien, vertreten durch die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH (BBU GmbH), Leopold-Moses-Gasse 4, 1020 Wien, gegen den Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom 16.01.2024, Zl. römisch 40 , nach Durchführung einer Verhandlung am 15.04.2024 zu Recht:
A)
Die Beschwerde wird hinsichtlich der Spruchpunkte I. bis V. und VII. des angefochtenen Bescheides mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, dass Spruchpunkt VII. zu lauten hat:Die Beschwerde wird hinsichtlich der Spruchpunkte römisch eins. bis römisch fünf. und römisch VII. des angefochtenen Bescheides mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, dass Spruchpunkt römisch VII. zu lauten hat:
„Gemäß § 55 Abs. 2 FPG wird die Frist für die freiwillige Ausreise ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung mit 14 Tagen festgelegt."„Gemäß Paragraph 55, Absatz 2, FPG wird die Frist für die freiwillige Ausreise ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung mit 14 Tagen festgelegt."
B)
Die Revision ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.
Text
Entscheidungsgründe:
I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:
1. Der Beschwerdeführer reiste unrechtmäßig ins Bundesgebiet ein und stellte in Österreich erstmals am 03.07.2022 einen Antrag auf internationalen Schutz, den er ausschließlich mit wirtschaftlichen Gründen begründete.
Mit Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom 28.07.2022 wurde dieser Asylantrag abgewiesen und gegen den Beschwerdeführer eine Rückkehrentscheidung erlassen.
2. Am 06.04.2023 stellte der Beschwerdeführer den verfahrensgegenständlichen Folgeantrag auf Asyl, den er in der Erstbefragung damit begründete, dass er homosexuell sei. Bei seinem ersten Antrag habe er das nicht angegeben. Er habe Angst gehabt, darüber zu sprechen, weil andere Tunesier mit ihm mitgereist seien und er nicht gewollt habe, dass diese davon erfahren. In Tunesien werde man von der Gesellschaft diskriminiert, wenn man homosexuell sei. Er werde von den Menschen verachtet. Deswegen sei er in Gefahr.
3. Am 14.12.2023 wurde der Beschwerdeführer vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl niederschriftlich einvernommen. Als er aufgefordert worden ist, detailliert alle Gründe und konkreten Vorfälle zu schildern, welche ihn zum Verlassen seines Heimatlandes veranlasst haben, erstattete er folgendes Vorbringen:
„Es ist folgendes. Ich war mit einem Homosexuellen befreundet. Er hat sich von einem Mann in ein weibliches Wesen umwandeln lassen. Ich korrigiere. Er hat nur sein Äußeres in ein eine Frau umgewandelt. Er ist immer noch ein Mann. Wir waren Freunde und haben uns gegenseitig geliebt. Am Anfang waren wir nur Freunde, dann haben wir uns ineinander verliebt. Dann haben wir uns mit unseren Freunden. Er mit seinen Freunden ich mit meinen Freunden. Eines Tages, es gab eine fremde Person, die zwischen uns eingetreten ist. Der hat angefangen unser Verhältnis zu sabotieren. Bis es eines Tages dazugekommen ist, bis es eines Tages dazugekommen ist (wiederholt) Er hat eine Kamera installiert. Er hat mich mit XXXX fotografiert. Das ist der Mann, der sich äußerlich geändert hat. Er hat sich von XXXX in XXXX umbenannt. Er hat die Kamera im Schlafzimmer installiert. Als ich und XXXX im Schlafzimmer war, hat er uns bei der Sache fotografiert. Das war bei der sexuellen Position. Diese Person heißt XXXX . Von da an haben die Belästigungen angefangen. Zu dieser zeit damals war ich müde. Ich habe mich um meinem Ruf gefürchtet und auch um den Ruf meiner Familie. XXXX hat angefangen mich zu belästigen, indem er das Video gepostet hat. Er hat es so weit verbreitet, wie er es konnte. Was er gesagt hat ist Wirklichkeit geworden. Das Video ist zu meinem Bruder, meinen Freunden und meiner Familie gekommen. Damals war ich psychisch sehr müde und ängstlich. Als meine Familie und meine Freunde das erfahren haben, war ich psychisch am Boden. egal, wo ich war, wurde ich Opfer von verbalen Beleidigungen. Danach haben die familiären Probleme angefangen. Die Familie meines Vaters. Ich habe gesehen, dass meine Situation eine Schande für meine Familie ist und sie haben mich als Homosexueller nicht akzeptiert. Mein Vater hat mich geschlagen und weggejagt. Die Umgebung, wo ich gelebt habe, hat mich abgelehnt. Ich habe mich entschieden anderswo hinzugehen. Als ich an den anderen Ort gegangen bin. Ich bin dann zurück nach XXXX gegangen. Die Situation hat in XXXX begonnen. Als ich zurück nach Hause gekommen bin, haben anscheinend alle davon gewusst. Ich habe versucht einen anderen Ort zu finden. Egal wo ich hingegangen bin hat XXXX das Video gepostet und hat gesagt, dass ich ein Homosexueller bin. Ich war zum Beispiel in XXXX . Alle haben mich mit schrägen Blicken angeschaut. Die Gesellschaft hat mich immer gleichgesehen, wie überall. Ich war eigentlich ohne zuhause. Als der Moment gekommen war, als ich mein Land verlassen habe. Ab dann habe ich die Freiheit gefühlt. Das war alles.“ „Es ist folgendes. Ich war mit einem Homosexuellen befreundet. Er hat sich von einem Mann in ein weibliches Wesen umwandeln lassen. Ich korrigiere. Er hat nur sein Äußeres in ein eine Frau umgewandelt. Er ist immer noch ein Mann. Wir waren Freunde und haben uns gegenseitig geliebt. Am Anfang waren wir nur Freunde, dann haben wir uns ineinander verliebt. Dann haben wir uns mit unseren Freunden. Er mit seinen Freunden ich mit meinen Freunden. Eines Tages, es gab eine fremde Person, die zwischen uns eingetreten ist. Der hat angefangen unser Verhältnis zu sabotieren. Bis es eines Tages dazugekommen ist, bis es eines Tages dazugekommen ist (wiederholt) Er hat eine Kamera installiert. Er hat mich mit römisch 40 fotografiert. Das ist der Mann, der sich äußerlich geändert hat. Er hat sich von römisch 40 in römisch 40 umbenannt. Er hat die Kamera im Schlafzimmer installiert. Als ich und römisch 40 im Schlafzimmer war, hat er uns bei der Sache fotografiert. Das war bei der sexuellen Position. Diese Person heißt römisch 40 . Von da an haben die Belästigungen angefangen. Zu dieser zeit damals war ich müde. Ich habe mich um meinem Ruf gefürchtet und auch um den Ruf meiner Familie. römisch 40 hat angefangen mich zu belästigen, indem er das Video gepostet hat. Er hat es so weit verbreitet, wie er es konnte. Was er gesagt hat ist Wirklichkeit geworden. Das Video ist zu meinem Bruder, meinen Freunden und meiner Familie gekommen. Damals war ich psychisch sehr müde und ängstlich. Als meine Familie und meine Freunde das erfahren haben, war ich psychisch am Boden. egal, wo ich war, wurde ich Opfer von verbalen Beleidigungen. Danach haben die familiären Probleme angefangen. Die Familie meines Vaters. Ich habe gesehen, dass meine Situation eine Schande für meine Familie ist und sie haben mich als Homosexueller nicht akzeptiert. Mein Vater hat mich geschlagen und weggejagt. Die Umgebung, wo ich gelebt habe, hat mich abgelehnt. Ich habe mich entschieden anderswo hinzugehen. Als ich an den anderen Ort gegangen bin. Ich bin dann zurück nach römisch 40 gegangen. Die Situation hat in römisch 40 begonnen. Als ich zurück nach Hause gekommen bin, haben anscheinend alle davon gewusst. Ich habe versucht einen anderen Ort zu finden. Egal wo ich hingegangen bin hat römisch 40 das Video gepostet und hat gesagt, dass ich ein Homosexueller bin. Ich war zum Beis