Entscheidungsdatum
18.06.2024Norm
AsylG 2005 §10 Abs1 Z3Spruch
I416 2260698-2/3E7
BESCHLUSS
Das Bundesverwaltungsgericht beschließ durch den Richter Mag. Alexander BERTIGNOL über die Beschwerde des XXXX , geb. am XXXX , StA. Tunesien, vertreten durch die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU), gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Niederösterreich, vom 10.05.2024, Zl. XXXX :Das Bundesverwaltungsgericht beschließ durch den Richter Mag. Alexander BERTIGNOL über die Beschwerde des römisch 40 , geb. am römisch 40 , StA. Tunesien, vertreten durch die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU), gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Niederösterreich, vom