Norm
MSchG §14 Abs4Rechtssatz
Eine auf § 14 Abs 4 MSchG gestützte Nebenintervention eines Lizenznehmers ist eine einfache und keine streitgenössische Nebenintervention.Eine auf Paragraph 14, Absatz 4, MSchG gestützte Nebenintervention eines Lizenznehmers ist eine einfache und keine streitgenössische Nebenintervention.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Nebenintervention, Lizenznehmer, Lizenz, StreitgenossenschaftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134866Im RIS seit
20.08.2024Zuletzt aktualisiert am
20.08.2024