Norm
ZPO §17Rechtssatz
Unterliegt die Nebenintervenientin in einem von ihr eingeleiteten Zwischenstreit über ihre prozessuale Stellung als einfache oder streitgenössische Nebenintervenientin, wird sie den Parteien kostenersatzpflichtig.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Kostenersatz Streitgenossenschaft, Kostenersatz NebeninterventionEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134865Im RIS seit
20.08.2024Zuletzt aktualisiert am
20.08.2024