Norm
KBGG §7 Abs3 Z2Rechtssatz
Die Regelung des § 7 Abs 3 Z 2 KBGG bezieht sich ausschließlich auf Nachweise, die rechtzeitig, dh innerhalb der in § 7 Abs 2 KBGG vorgesehenen Fristen, vorgenommen wurden. Sie ist nicht anwendbar für einen Nachweis einer außerhalb der Frist des § 7 Abs 2 Z 2 KBGG, aber noch vor Ablauf des 18. Lebensmonats des Kindes erfolgten Untersuchung.Die Regelung des Paragraph 7, Absatz 3, Ziffer 2, KBGG bezieht sich ausschließlich auf Nachweise, die rechtzeitig, dh innerhalb der in Paragraph 7, Absatz 2, KBGG vorgesehenen Fristen, vorgenommen wurden. Sie ist nicht anwendbar für einen Nachweis einer außerhalb der Frist des Paragraph 7, Absatz 2, Ziffer 2, KBGG, aber noch vor Ablauf des 18. Lebensmonats des Kindes erfolgten Untersuchung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Mutter-Kind-Pass-Untersuchung, Mutter-Kind-Pass, KinderbetreuungsgeldkürzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134872Im RIS seit
20.08.2024Zuletzt aktualisiert am
20.08.2024