Norm
ABGB §231Rechtssatz
Stellt der Unterhaltspflichtige während eines Monats - etwa durch Ausziehen aus der gemeinsamen Wohnung - die Leistung von Naturalunterhalt ein, wird dadurch für den verbleibenden Teil des Monats Geldunterhalt fällig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134873Im RIS seit
20.08.2024Zuletzt aktualisiert am
20.08.2024