TE Bvwg Erkenntnis 2024/6/17 W142 2260883-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 17.06.2024
beobachten
merken

Entscheidungsdatum

17.06.2024

Norm

AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §3 Abs4
AsylG 2005 §3 Abs5
B-VG Art133 Abs4
  1. B-VG Art. 133 heute
  2. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017
  3. B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018
  4. B-VG Art. 133 gültig von 25.05.2018 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018
  5. B-VG Art. 133 gültig von 01.08.2014 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 164/2013
  6. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2014 bis 31.07.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012
  7. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003
  8. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 444/1974
  9. B-VG Art. 133 gültig von 25.12.1946 bis 31.12.1974 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 211/1946
  10. B-VG Art. 133 gültig von 19.12.1945 bis 24.12.1946 zuletzt geändert durch StGBl. Nr. 4/1945
  11. B-VG Art. 133 gültig von 03.01.1930 bis 30.06.1934

Spruch


W142 2260883-1/9E

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Dr. Irene HOLZSCHUSTER über die Beschwerde des XXXX , geb. XXXX , StA. SOMALIA, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 19.09.2022, Zl. 1293352905-220120003, wegen § 3 AsylG 2005 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Dr. Irene HOLZSCHUSTER über die Beschwerde des römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. SOMALIA, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 19.09.2022, Zl. 1293352905-220120003, wegen Paragraph 3, AsylG 2005 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt:

A) Der Beschwerde wird stattgegeben und XXXX gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005, BGBl. I Nr. 100/2005 der Status des Asylberechtigten zuerkannt. Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG wird festgestellt, dass XXXX damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.A) Der Beschwerde wird stattgegeben und römisch 40 gemäß Paragraph 3, Absatz eins, AsylG 2005, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2005, der Status des Asylberechtigten zuerkannt. Gemäß Paragraph 3, Absatz 5, AsylG wird festgestellt, dass römisch 40 damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.

B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.B) Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.


Text


ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:

I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:

1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), ein Staatsangehöriger aus Somalia, reiste illegal in Österreich ein und stellte am 20.01.2022 einen Antrag auf internationalen Schutz.

2. Am 20.01.2022 fand vor Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes die Erstbefragung des BF im Beisein eines Dolmetschers, welcher in die Sprache Somalisch übersetzte, statt. Zu seinen Fluchtgrüden gab er wie folgt an: „Ich habe Somalia wegen den Terroristen verlassen. Mitglieder der terroristischen Gruppierung haben meinen Vater erschossen und meinen Bruder verletzt. Mein Bruder flüchtete in den Jemen. Mich wollten sie auch töten, weil ich die Terroristen, die meinen Vater erschossen haben angezeigt habe. Deswegen beschloss ich, aus Somalia zu flüchten. Ich habe keine weiteren Fluchtgründe.“ Bei einer Rückkehr befürchte er von den Terroristen getötet zu werden.

3. Am 13.09.2022 wurde der BF durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) in der Sprache Somali niederschriftlich einvernommen. Entscheidungswesentlich gab der BF wie folgt an (Schreibfehler korrigiert):

„[…]
F: Wie Sie sich bereits denken werden, behandeln wir heute Ihren Asylantrag. Fühlen Sie sich psychisch und physisch in der Lage die heutige Einvernahme durchzuführen?
A: Ja ich bin gesund und ich bin in der Lage die Einvernahme durchzuführen.
F: Stehen Sie in ärztlicher Behandlung und/oder nehmen Sie Medikamente? Leiden Sie an einer lebensbedrohlichen Krankheit?
A: Ich bin nicht ärztlicher Behandlung und nehme keine Medikamente und leide an keiner lebensbedrohlicher Krankheit.
F: Wurde Ihnen die Erstbefragung im PAZ Eisenstadt am 20.01.2022 auch rückübersetzt? Haben Sie den Dolmetscher damals auch verstanden?

A: Den Dolmetscher habe ich verstanden. Es wurde mir rückübersetzt. Ich habe auch eine Kopie der Erstbefragung bekommen.

F: Haben Sie anlässlich Ihrer bisherigen Einvernahmen das Informationsblatt über die Rechte und Pflichten eines Asylwerbers in Ihrer Muttersprache ausgefolgt erhalten?

Haben Sie dieses gelesen?

A: Ja.

F: Haben Sie jemanden mit Ihrer Vertretung im laufenden Asylverfahren betraut und/oder eine Zustellvollmacht erteilt?

A: Nein.

REISEWEG

Aufgefordert die Wahrheit zu sagen und nach meinem Reiseweg befragt, gebe ich Folgendes an:

Wie bei der Einvernahme bei der Polizei angegeben. Ich halte meine Aussage bei der Polizei aufrecht.

Ich reiste im Oktober 2021 mit dem Flugzeug von Mogadischu / Somalia in die Türkei (Ca 10 Tage), weiter nach Griechenland (Ca. 7-10 Tage), Nordmazedonien (Durchreise), Serbien (ab 25.11.2021), Ungarn (Durchreise) nach Österreich.

F: Wann haben Sie sich zuletzt im Somalia aufgehalten?

A: September 2021.

F: Wo lebten Sie bis zur Ausreise? Genaue Adresse (Land, Bezirk, Ort, Straße)!

A: In Somalia lebte ich mit meinem Vater im Dorf Sagaroole, Bezirk Wanlaweyn, Region Shabeelada Hoose - Somalia.

F: Lebten Sie in Somalia in einem Haus oder in einer Wohnung?

A: Ich lebte dort mit meinem Vater im eigenen Lehm Haus.

F: Wohnten Sie noch wo anders in Somalia vor der Ausreise?

A: Vor meiner Ausreise hielt ich mich von 10 Tage in Mogadischu auf. Ich lebte dort bei einer befreundeten Familie.

F: Haben Sie sonstige Angehörige in Somalia und wo leben diese? (Großeltern, Onkel, Tanten, …) Namen

A: Meine Großeltern leben nicht mehr.

Mein Vater XXXX ist im Jahr 09/2021 verstorben.Mein Vater römisch 40 ist im Jahr 09/2021 verstorben.

Meine Mutter XXXX ist von meinem Vater geschieden und lebt in Mogadischu, bei der befreundeten Familie - Somalia.Meine Mutter römisch 40 ist von meinem Vater geschieden und lebt in Mogadischu, bei der befreundeten Familie - Somalia.

Mein Bruder XXXX 18 Jahre lebt im Jemen.Mein Bruder römisch 40 18 Jahre lebt im Jemen.

Verwandte mütterlicher Seite ein Onkel und eine Tante leben mit Ihren Familien im Dorf Sagaroole, Bezirk Wanlaweyn, Region Shabeelada Hoose - Somalia.

Verwandte väterlicher Seite, ein Onkel und eine Tante leben mit Ihren Familien im Dorf Sagaroole, Bezirk Wanlaweyn, Region Shabeelada Hoose - Somalia.

F: Haben Sie in Somalia die Schule besucht?

A: Nein.

F: Können Sie lesen und schreiben?

A: Nein, aber ich habe in Österreich angefangen lesen und schrieben zu lernen.

F: Wie haben Sie in Somalia Ihren Lebensunterhalt bestritten? Gingen Sie einer Tätigkeit nach? Wie lange haben Sie die Tätigkeit ausgeführt?

A: Ich arbeitete nicht, ich pflegte meinem Vater, weil mein Vater an Diabetes und Hochblutdruck leidete, wurden ihm die Füße abgenommen, daher war er behindert und pflegebedürftig.

Meine Mutter arbeitete in Saudi-Arabien als Reinigungskraft und versorgte die Familie.

Ich weiß nicht was mein Bruder XXXX arbeitete.Ich weiß nicht was mein Bruder römisch 40 arbeitete.

F: Sie gaben an, dass Ihre Mutter von Ihrem Vater geschieden sei?

A: Schon lange, ich weiß nicht warum und wie lange.

F: Wenn Ihre Mutter von Ihrem Vater geschieden war. Warum hat Sie für den Lebensunterhalt der Familie gesorgt?

A: Weil ich ihr Kind bin.

F: Hat Sie nochmal geheiratet?

A: Nein.

F: Verfügen Sie über Vermögen oder Barmittel?

A: Das Lehm Haus und das Grundstück gehörte meinem Vater.

F: Wie war Ihre finanzielle Lage in Somalia?

A: Wir hatten immer zu essen.

F: Ernährungstechnisch hatten Sie keine Probleme?

A: Wenn es regnet gab es Ernte, bei Dürre hatten wir weniger.

F: Wie viel haben Sie für die Reise bezahlt?

A: Ca. 3.000, - US Dollar.

F: Wie haben Sie die Reise finanziert?

A: Meine Mutter hat die Reise durch den Verkauf ihres Goldschmuckes und Teils durch geliehenes Geld finanziert.

F: Haben Sie irgendwelche Identitätsdokumente? Können Sie Dokumente besorgen?

A: Nein.

FAMILIÄRE VERHÄLTNISSE UND INTEGRATION:

F: Haben Sie eine familiäre Beziehung zu in Österreich aufhältigen Personen, wie Verwandte, weitere Angehörige?

A: Nein.

F: Sind Sie verheiratet? Traditionell und standesamtlich?

A: Nein.

F: War Österreich Ihr Zielland?

A: Ich hatte kein Ziel.

F: Wie finanzieren Sie Ihren gegenwärtigen Lebensunterhalt, hier in Österreich?

A: Ich werde vom Staat Österreich versorgt. Ich habe einen Asylantrag gestellt und befinde mich in Bundesbetreuung. Zurzeit bin ich in einer Unterkunft in XXXX .A: Ich werde vom Staat Österreich versorgt. Ich habe einen Asylantrag gestellt und befinde mich in Bundesbetreuung. Zurzeit bin ich in einer Unterkunft in römisch 40 .

F: Bekommen Sie Taschengeld?

A: 49, -- Euro wöchentlich.

F: Besuchen Sie oder haben Sie in Österreich eine Schule oder einen Kurs besucht?

A: Ja, ich besuchte einen Deutschkurs.

F: Gehen Sie in Österreich einer Beschäftigung nach?

A: Nein.

Anmerkung: Ich Informiere Sie, dass Sie Saisonarbeiten, in der Land- und Forstwirtschaft oder im Tourismusbereich arbeiten dürfen!

F: Haben Sie in Ihrem Heimatland, in Somalia, in Österreich oder in einem anderen Land strafbare Handlungen begangen bzw. sind Sie vorbestraft?

A: Nein.

F: Sind Sie Mitglied in einem Verein, einer politischen Partei oder politisch aktiven Bewegung in Somalia oder in Österreich?

A: Nein.

AUSREISEGRUND

F: Sind Sie alleine aus Somalia ausgereist?

A: Ja.

F: Aus welchen persönlichen Gründen haben Sie Somalia verlassen? Bitte schildern Sie die wesentlichsten Gründe für Ihre Ausreise und Ihrer Asylantragstellung.

A: Ich habe wegen der Al Shabaab Somalia verlassen. Nachdem die Al Shabaab meinen Vater tötete ging ich zur Polizei und erstattete Anzeige. Danach erfuhren die Al Shabaab, dass ich bei der Polizei war. Die Polizei sagten mir, dass Sie mich keine 24 Stunden beschützen können und schickten mich nach Mogadischu, dort war meine abgeschobene Mutter bei einer befreundeten Familie. Meine Mutter sagte mir, dass sie mich nicht beschützen kann und dass die Al Shabaab auch in Mogadischu präsent sind. Dann hat Sie Leute um Geld gebeten, ihren Goldschmuck verkauft und schickte mich weg.

F: Warum wurde Ihr Vater erschossen?

A: Weil er der Aufforderung der Al Shabaab nicht nachkam und mich zur Al Shabaab schickte.

F: Die Al Shabaab Mitglieder sind direkt zu Ihrem behinderten Vater gegangen und haben ihn aufgefordert, dass Sie sich der Gruppierung anschließen sollten?

A: Ja, mein Vater weigerte sich mich gehen zu lassen, weil er behindert war. Eines Tages kam mein Bruder zu besuch, darauf forderten die Al Shabaab meinem Vater auf, dass er einen Sohn der Al Shabaab übergeben sollte. Er weigerte sich, und sagte, dass XXXX nicht sein Sohn sei, die Al Shabaab erkundigte sich im Dorf, daraufhin haben sie ihn ermordet. Danach sprang ich aus dem Fenster und rannte weg. Bei der Flucht haben mich Soldaten gesehen und angehalten, ich erzählte ihnen den Vorfall. Dann haben Sie mich zur Polizei gebracht und ich machte eine Anzeige. Die Al Shabaab haben dies mitbekommen, haben mich bedroht daraufhin schickten mich die Polizisten nach Mogadischu. Dort kam ich zu Freunden meiner Mutter die meine Ausreise organisierten.A: Ja, mein Vater weigerte sich mich gehen zu lassen, weil er behindert war. Eines Tages kam mein Bruder zu besuch, darauf forderten die Al Shabaab meinem Vater auf, dass er einen Sohn der Al Shabaab übergeben sollte. Er weigerte sich, und sagte, dass römisch 40 nicht sein Sohn sei, die Al Shabaab erkundigte sich im Dorf, daraufhin haben sie ihn ermordet. Danach sprang ich aus dem Fenster und rannte weg. Bei der Flucht haben mich Soldaten gesehen und angehalten, ich erzählte ihnen den Vorfall. Dann haben Sie mich zur Polizei gebracht und ich machte eine Anzeige. Die Al Shabaab haben dies mitbekommen, haben mich bedroht daraufhin schickten mich die Polizisten nach Mogadischu. Dort kam ich zu Freunden meiner Mutter die meine Ausreise organisierten.

F: Wie oft wurden Sie persönlich von der Al Shabaab bedroht?

A: Al Shabaab Mitglieder haben mich im Juli 2021 telefonieren gesehen, haben mich heftig geschlagen und mir die Sehnen verletzt. Insgesamt wurde ich 3-mal im Zeitraum von September bis Oktober 2021 von der Al Shabaab bedroht.

Während ich bei der Polizei war haben Polizisten insgesamt 10 Personen inhaftiert und es wurde eine Gegenüberstellung gemacht. Ich wurde von Polizisten gefragt, ob ich jene die meinem Vater ermordeten dabei sei. Ich identifizierte den Mörder meines Vaters. Weil ich beim reinkommen sein Gesicht sah.

F: Zu welchen Clan gehört Sie?

A: Erdho

F: Alles was Sie jetzt gesagt hat wiederspricht den Informationen des BFA. Die Al Shabaab gehen zu dem Ältestenrat und bitten um Leute und fordern Personen nicht persönlich auf sich der Al Shabaab anzuschließen. Was sagen Sie dazu?

A: Im unseren Dorf gab es so was nicht.

F: Sind Sie mit einem Reisepass ausgereist?

A: Ja, aber den Reisepass habe ich verloren.

F: Bei der Ausreise über den Flughafen Mogadischu hatten Sie keine Probleme?

A: Nein.

F: Wie verbrachten Sie die Zeit 10 Tage in Mogadischu?

A: Ich verließ nicht die Unterkunft und kannte die Leute nicht.

F: Sind Sie auf Facebook?

A: Nein.

F: Waren Sie seit Ihrer Ausreise wieder in Somalia?

A: Nein.

F: Waren Sie in Somalia jemals in Haft oder wurden Sie festgenommen?  

A: Nein.

F: Waren Sie jemals für eine politische Partei tätig?

A: Nein.

F: Wurden Sie in Somalia von irgendjemand jemals persönlich ausdrücklich mit dem Tod oder mit Verfolgung bedroht?

A: Nein.

F: Werden Sie in Somalia behördlich gesucht oder besteht ein Haftbefehl gegen Sie?

A: Nein.

F: Hätten Sie von staatlicher Seite in Somalia aus religiösen oder ethnischen Gründen Verfolgung oder Bedrohung zu befürchten?

A: Nein.

F: Wenn Sie nun wieder nach Somalia zurückkehren würden, was würde geschehen bzw. hätten Sie irgendetwas zu befürchten?

A: Das ich getötet werde.

F: Gibt es sonst noch Gründe für Ihr Verlassen Ihres Heimatlandes bzw. für Ihre Asylantragstellung?

A: Nein.

F: Haben etwas dagegen, wenn das Bundesamt Vorort Recherchen in Somalia, betreffend Ihrer Person und Ihrer Familie macht?

A: Nein

ALLGEMEINES:

F: Haben Sie sich schon überlegt, wie Ihr weiterer Aufenthalt in Österreich aussehen könnte? Wie wollen Sie Ihren Lebensunterhalt finanzieren? Welchen Beruf möchten Sie in Österreich ausüben?

A: Die Sprache lernen und als Mechaniker arbeiten.

F: Sind sie strenggläubig? Praktizieren Sie Ihren Glauben?

A: Ja, ich bete und faste.

F: Wie stehen Sie zur Religionsfreiheit?

A: Jeder soll seine Religion ausüben.

F: Respektieren Sie das österreichische Gesetz?

A: Ja.

F: Erkennen Sie die Gleichberechtigung der Frau an und respektieren Sie die Frauen?

A: Ja, natürlich.

F: Möchten Sie die Länderinformationen zu Somalia haben?

A: Nein danke, ich verzichte.

Feststellung des Bundesamtes: Wenn Sie möchten, werden Ihnen die Feststellungen des Bundesasylamtes zur Lage in Ihrer Heimat zur Kenntnis gebracht (Anmerkung: Dem AW wird kurz erklärt, um was es sich handelt und welchen Inhalt die Feststellungen haben). Sie haben die Möglichkeit dazu im Rahmen des Parteiengehörs Stellung zu nehmen. Möchten Sie die Erkenntnisse des Bundesamtes Ihr Heimatland betreffend in Kopie mitnehmen und eine schriftliche Stellungnahme innerhalb einer Frist von zwei Wochen dazu abgeben?

A: Nein.

F: Ich beende jetzt die Einvernahme. Haben Sie alle Gründe vorgebracht, die Sie bewogen haben, Ihr Heimatland zu verlassen?

A: Ja, ich habe alles vorgebracht und verstanden.

F: Haben Sie noch Fragen zu Ihrem Asylverfahren?

A: Nein.

F: Wie geht es Ihnen jetzt nach der Einvernahme?

A: Ich habe mich wohlgefühlt.

F: Haben Sie den Dolmetscher bisher einwandfrei verstehen können und haben Sie das Gefühl, dass dieser Ihre Angaben richtig und vollständig wiedergibt? Wenn dies der Fall ist, dann bestätigen Sie dies mit Ihrer Unterschrift!

A: Ich habe alles verstanden und habe keine Zweifel an der Übersetzung.
[…]“

4. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 19.09.2022 wies das BFA den Antrag des BF auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG ab (Spruchpunkt I.), erkannte ihm jedoch gemäß § 8 Abs. 1 AsylG den Status des subsidiär Schutzberechtigten zu (Spruchpunkt II.) und erteilte ihm gemäß § 8 Abs. 4 AsylG die befristete Aufenthaltsberechtigung für subsidiär Schutzberechtigte für 1 Jahr (Spruchpunkt III.).4. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 19.09.2022 wies das BFA den Antrag des BF auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG ab (Spruchpunkt römisch eins.), erkannte ihm jedoch gemäß Paragraph 8, Absatz eins, AsylG den Status des subsidiär Schutzberechtigten zu (Spruchpunkt römisch II.) und erteilte ihm gemäß Paragraph 8, Absatz 4, AsylG die befristete Aufenthaltsberechtigung für subsidiär Schutzberechtigte für 1 Jahr (Spruchpunkt römisch III.).

5. Gegen Spruchpunkt I. dieses Bescheides brachte der BF fristgerecht das Rechtsmittel der Beschwerde ein. 5. Gegen Spruchpunkt römisch eins. dieses Bescheides brachte der BF fristgerecht das Rechtsmittel der Beschwerde ein.

6. Am 09.05.2023 fand vor dem erkennenden Gericht eine öffentliche mündliche Verhandlung statt, an welcher der BF im Beisein seiner Rechtsvertretung und eine Dolmetscherin für die Sprache Somalisch teilnahmen. In der Verhandlung brachte der BF wie folgt vor:

„[ … ]

R: Sind Sie gesund?

BF: Mir geht es gut.

R: Stimmt das Geburtsdatum XXXX ? R: Stimmt das Geburtsdatum römisch 40 ?

BF: Ja.

R: Nennen Sie mir bitten Ihren Geburtsort-

BF: Ich bin in XXXX geboren. Ich habe nicht lesen und schreiben gelernt in meinem Heimatland, erst hier in Österreich. BF: Ich bin in römisch 40 geboren. Ich habe nicht lesen und schreiben gelernt in meinem Heimatland, erst hier in Österreich.

R: Dh, Sie besuchten in Somalia keine Schule?

BF: Nein.

R: Besuchten Sie eine Koranschule?

BF: Ja, diese schon.

R: Wie lange besuchten Sie die Koranschule?

BF: Ich war 3 Jahre als ich die Koranschule begonnen habe, diese habe ich bis zu meinem 7. Lebensjahr besucht.

R: Wo haben Sie in Somalia ständig gelebt?

BF: In XXXX . BF: In römisch 40 .

R: Wo liegt XXXX in Somalia? R: Wo liegt römisch 40 in Somalia?

BF: Es liegt in Lower Shabelle. Es ist ein Dorf, das zu Wanlaweyne gehört.

R: Was ist Wanlaweyne?

BF: Es ist eine Stadt. Diese liegt in Lower Shabelle.

R: Wenn Wanlaweyne eine Stadt ist, wieso gehört dieses Dorf dann zu dieser Stadt?

BF: ZB, wenn man hier in Wien wohnt, Wien ist die Hauptstadt. Aber in Wien-Umgebung gibt es andere kleine Dörfer. Es ist genauso, Wanlaweyne ist eine größere Stadt und in der Nähe gibt es andere kleine Dörfer.

R: Lebten Sie in Wanlaweyne?

BF: Nein.

R: Welchem Clan gehören Sie an?

BF: Ertho (phonetisch).

R: Ist Ertho der Hauptclan?

BF: Der Hauptclan ist Shanta-Caleemood.

R: Ist Ertho dann der Subclan?

BF: Ja.

R: Wie heißt der Subsubclan?

BF: Gaarbooro.

R: Welche Sprache sprechen Sie?

BF: Ein bisschen Arabisch wegen des Korans, ein bisschen Deutsch, was ich gerade gelernt habe und Somali.

R: Wann haben Sie XXXX verlassen, um Richtung Europa zu reisen? R: Wann haben Sie römisch 40 verlassen, um Richtung Europa zu reisen?

BF: Im September 2021.

R: Wohin reisten Sie dann?

BF: Nach Mogadischu.

R: Wie lange blieben Sie in Mogadischu?

BF: Ca. 10 Tage war ich dort.

R: Wo waren Sie genau in Mogadischu, wissen Sie das?

BF: Das war mein erstes Mal, als ich in Mogadischu war, ich habe aber gehört, dass ich in XXXX war. BF: Das war mein erstes Mal, als ich in Mogadischu war, ich habe aber gehört, dass ich in römisch 40 war.

R: Was meinen Sie mit XXXX ? R: Was meinen Sie mit römisch 40 ?

BF: Es ist ein Bezirk, dieser liegt in Mogadischu.

R: Wann haben Sie dann Mogadischu genau verlassen, wissen Sie das?

BF: Im Oktober.

R: Welches Jahr?

BF: 2021.

R: Wohin reisten Sie dann?

BF: In die Türkei bin ich geflogen.

R: Können Sie sich erinnern, wann genau Sie Mogadischu mit dem Flugzeug verlassen haben?

BF: Ich bin mir nicht sicher, ich glaube es war am 12. oder 13. Oktober 2021.

R: In der Türkei haben Sie sich wo aufgehalten?

BF: Ich war in Istanbul.

R: Wie lange hielten Sie sich in Istanbul auf?

BF: 7 bis 10 Tage.

R: Wohin reisten Sie dann?

BF: Nach Griechenland.

R: Wie lange waren Sie in Griechenland?

BF: 9 bis 10 Tage.

R: Wo hielten Sie sich in Griechenland genau auf?

BF: Soloneka (phonetisch).

R: Was ist Soloneka, eine Stadt, ein Dorf?

BF: Ein Dorf.

R: War dieses Dorf auf dem Festland oder auf einer Insel?

BF: Das kann ich nicht angeben, ich war in einem Haus, dieses lag in einem Wald.

R: Wohin reisten Sie dann von diesem Dorf?

BF: Wir gingen zu Fuß, was wir passiert haben, kann ich nicht angeben. Wir gingen nach Serbien.

R: Wie lange waren Sie in Serbien aufhältig?

BF: In Serbien bin ich am 25.11.2021 angekommen. Ich kann mir nicht zusammenrechnen, aber ich glaube, ich war dort ca. eineinhalb Monate, dann ging ich nach Österreich.

R: Haben Sie Verwandte innerhalb der EU, zB in Deutschland, in Schweden?

BF: Nein.

R: Haben Sie hier in Ö Verwandte?

BF: Nein.

R: Haben Sie Verwandte, die in einem anderen Land leben?

BF: Nein.

R: Was machen Sie hier in Ö?

BF: Ich besuche einen Kurs.

R: Welchen Kurs?

BF: Einen Deutschkurs vom Institut ÖIF.

R: Auf welchem Niveau ist dieser Deutschkurs?

BF: Ich habe A1 abgeschlossen, jetzt habe ich A2 begonnen.

BFV legt vor:

1 Teilnahmebestätigung Werte- u. Orientierungskurs v. 2.12.2022

Kursbesuchsbestätigung f. A1 Standard
Kursanmeldebestätigung f. A2 Standard

Die Unterlagen werden kopiert und als Beilage ./A zum Akt genommen.

R: Haben Sie die A1-Prüfung gemacht?

BF: Ja.

R: Wo ist das Zertifikat?

BF: Ich habe es nicht mit, ich habe es noch nicht bekommen, ich habe einen Termin.

R: Was meinen Sie mit Sie haben einen Termin?

BF: Bei diesem Termin bekomme ich mein Zertifikat.

R: Wann ist dieser Termin?

BF: Am 24. Mai.

R: Können Sie mir auf Deutsch erzählen, wie bei Ihnen ein typischer Tag aussieht?

BF auf Deutsch: Ich sprechen Deutsch ein bisschen, lernen Deutschkurs und ich bin XXXX . BF auf Deutsch: Ich sprechen Deutsch ein bisschen, lernen Deutschkurs und ich bin römisch 40 .

R wiederholt die Frage.

BF auf Deutsch: Ich kann nicht lernen in Somalia, jetzt ich lernen ein bisschen. Fertig ist A1. Next lernen ich A2. Passt.

R: Was machen Sie den ganzen Tag?

BF auf Deutsch: Ich immer lernen, schreiben, lesen, kann nicht sehr gut hören.

R: Wieso können Sie nicht gut hören? Was machen Sie den ganzen Tag?

BF auf Deutsch: Ich gehen Fußball, gehen nach Hause, lernen Deutsch, schreiben, lesen, besuchen ich meine Freunde, passt.

R: Welche Freunde haben Sie?

BF auf Deutsch. Fitin, Coffee sprechen.

R: Woher stammen Ihre Freunde?

BF versteht diese Frage auf Deutsch nicht, die D übersetzt.

BF: Manche kommen aus Ö, manche aus dem Sudan, manche aus Somalia. Ich möchte die Menschen kennenlernen, um meine Aussprache zu verbessern.

R: Haben Sie sich schon bemüht, Arbeit zu finden?

BF: Ich habe es schon versucht.

R: Wieso arbeiten Sie nicht?

BF: Ich habe mehrmals versucht, einen Job zu finden, man hat verlangt, dass ich die deutsche Sprache besser kann.

R: Wo haben Sie versucht, Arbeit zu finden?

BF: Ich war beim AMS, ich habe mich bei Amazon beworben.

R: Haben Sie einen Führerschein?

BF: Nein.

R: Für welche Stelle haben Sie sich dann bei Amazon beworben?

BF: Lagerarbeiten.

R: Was hat Amazon geantwortet?

BF: Ich habe bis jetzt keine Rückmeldung erhalten.

R: Es gibt viele andere offene Stellen als Lagerarbeiter wie zB bei Bauhaus, Obi, Hornbacher.

BF: Ich möchte arbeiten gehen, aber, immer, wenn ich es versuche, hat man mir gesagt, dass ich zuerst die Sprache lernen soll und dann Arbeit suchen.

R: Aber Sie verstehen ja eh etwas auf Deutsch und als Lagerarbeiter brauchen Sie nicht so gute Deutschkenntnisse. Sie könnten als Saisonarbeiter in der Landwirtschaft arbeiten.

BF: Ich finde keine Arbeit.

Der Vertreter gibt an, dass, wenn der BF als Saisonarbeiter arbeiten würde, er den Deutschkurs nicht besuchen könnte und dieser ist verpflichtend.

R: Haben Sie Verwandte in Ihrem Heimatland?

BF: Ja, meine Mutter.

R: Wo lebt Ihre Mutter?

BF: In Mogadischu.

R: Wie lange lebt Ihre Mutter in Mogadischu?

BF: Ich weiß es nicht genau, wie lange sie in Mogadischu lebt, sie wurde von Saudi-Arabien abgeschoben.

R: Was hat Ihre Mutter in Saudi-Arabien gemacht?

BF: Sie hat dort gearbeitet als Putzfrau.

R: Wann ging Ihre Mutter nach Saudi-Arabien?

BF: Ich erinnere mich nicht, ich war sehr jung.

R: Beim wem wuchsen Sie auf in Somalia?

BF: Bei meinem Vater.

R: Wo lebt Ihr Vater?

BF: Er ist verstorben.

R: Wann ist er verstorben?

BF: Im September.

R: Welches Jahr?

BF: 2021.

R: Haben Sie Kontakt zu Ihrer Mutter in Mogadischu?

BF: Ja, manchmal.

R: Was heißt manchmal?

BF: Sie hat kein Internet.

R: Wie erreichen Sie dann Ihre Mutter?

BF: Durch Imo.

R: Was ist Imo?

BF: Es ist wie WhatsApp.

R: Als Sie in Somalia waren, war Ihre Mutter da schon in Somalia?

BF: Ja.

R: Wieso sind Sie nicht bei Ihrer Mutter in Mogadischu geblieben?

BF: Ich möchte bei meiner Mutter in Mogadischu leben, aber die Al Shabaab ist nach mir gekommen und ich konnte dort nicht mehr leben.

R: Was heißt, die Al Shabaab ist nach ihnen gekommen?

BF: Ich habe meinen Heimatort wegen Al Shabaab verlassen, weil ich dort Probleme bekam. Diese ist auch nach Mogadischu gekommen und hat nach mir gesucht.

R: Dh., die Al Shabaab-Mitglieder haben Sie in Mogadischu gesucht?

BF: Ja.

R: Wann hat die Al Shabaab Sie in Mogadischu gesucht?

BF: Im Oktober 2021.

R: Waren Sie da noch in Mogadischu aufhältig?

BF: Ja, ich war in Mogadischu, als sie nach mir suchten.

R: Woher wissen Sie, dass die Al Shabaab Sie in Mogadischu suchte?

BF: Sie kamen, wo ich wohnte.

R: Dh., Sie waren anwesend, als die Al Shabaab-Mitglieder Sie aufsuchten?

BF: Ja.

R: Was wollten die Al Shabaab-Mitglieder von Ihnen?

BF: Sie wollten mich mitnehmen und vielleicht auch töten.

R: Bei wem haben Sie sich in Mogadischu aufgehalten?

BF: Bei meiner Mutter.

R: Wie heißt Ihre Mutter?

BF: XXXX BF: römisch 40

R: Wie verdient sich Ihre Mutter in Mogadischu Ihren Lebensunterhalt?

BF: Das weiß ich nicht.

R: Wieso wissen Sie das nicht?

BF: Damals wusste ich nicht, wovon meine Mutter lebte, aber jetzt unterstütze ich sie manchmal.

R: Was heißt, Sie unterstützen Sie manchmal?

BF: Ich meine ich schicke manchmal Geld, manche Monate nicht.

R: Wie viel Geld erhalten Sie hier in Ö?

BF: Als ich die Schule besuchte, bekam ich 500 Euro, jetzt 300 bis 400 bekomme ich monatlich.

R: Was meinen Sie, als ich die Schule besuchte, welche Schule besuchten Sie?

BF: Ich meinen den Deutschkurs.

R: Wie schicken Sie Ihrer Mutter Geld?

BF: Es gibt den Geldtransfer Hawaalad.

R: Was ist Hawaalad, wie funktioniert die Überweisung?

BF: Manchmal per Western Union, manchmal gibt es andere Stellen.

R: Welche anderen Stellen?

BF: Ich weiß nicht, wie das funktioniert, manche Freunde sagen, sie schicken das Geld weiter, ich schicke das Geld ihnen und sie schicken das weiter.

R: Wo lebt Ihre Mutter genau in Mogadischu, können Sie die Adresse angeben?

BF: Sie lebt in XXXX . BF: Sie lebt in römisch 40 .

R: Gibt es dort Straßenbezeichnungen?

BF: Nein, das gibt es nicht.

R: Wie finde ich in Mogadischu die Person, wenn ich jemanden besuchen will?

BF: In Mogadischu gibt es nicht bestimmte Adressen wie hier in Europa. Ich weiß nur, dass sie in XXXX lebt. BF: In Mogadischu gibt es nicht bestimmte Adressen wie hier in Europa. Ich weiß nur, dass sie in römisch 40 lebt.

R: Lebt Ihre Mutter in einer Wohnung oder einem Haus?

BF: In einer Hütte.

R: Als Sie in Mogadischu waren, haben Sie in einer Hütte mit Ihrer Mutter gelebt?

BF: Ja.

R: Wer lebt sonst noch mit Ihrer Mutter in Mogadischu?

BF: Meine Mutter ist alleinstehend und sie lebt bei jemanden, weil sie krank ist.

R: Bei wem lebt Ihre Mutter?

BF: Sie war mit diesen Leuten in Saudi-Arabien zusammen.

R: Was meinen Sie mit diesen Leuten?

BF: Die sind ihre Freunde.

R: Wie viele Freunde sind das?

BF: Wie viele weiß ich nicht, sie hat mir nur erzählt, dass sie von diesen Leuten unterstützt wird, weil sie gemeinsam in Saudi-Arabien waren.

R: Als Sie bei der Mutter in Mogadischu in der Hütte aufhältig waren, waren diese Freunde aus Saudi-Arabien bereits dort?

BF: Ja.

R: Dann haben Sie diese Freunde auch schon gesehen, als Sie in Mogadischu waren, stimmt das?

BF: Ja.

R: Um wie viele Freunde hat es sich gehandelt?

BF: Es waren 1 Mann, seine Ehefrau und 3 Mädchen, sie waren eine Familie. Diese waren die Freunde meiner Mutter.

R: Ihre Mutter, die ist verwitwet, hat sie nochmals geheiratet?

BF: Nein.

R: Haben Sie Geschwister?

BF: 1 Bruder.

R: Ist der Bruder älter oder jünger als Sie?

BF: Er ist jünger.

R: Wissen Sie, um wie viele Jahre er jünger ist als Sie?

BF: Er war 18 Jahre alt.

R: Wann war er 18 Jahre, als Sie Somalia verlassen haben?

BF: Ja.

R: Wie alt waren Sie, als Sie Somalia verlassen haben?

BF: Ich bin jetzt 23, damals war ich 20.

R: Wie haben Sie Ihren Lebensunterhalt in Somalia verdient?

BF: Wir waren in der Landwirtschaft tätig, wenn es Dürre gab, ernteten wir nichts.

R: Hatte Ihre Familie Grundstücke?

BF: Mein Vater hatte ein kleines Grundstück, wo wir gewohnt haben.

R: Dh., Sie sind mit Ihrem Bruder bei Ihrem Vater aufgewachsen?

BF: Nein, mein jüngerer Bruder war bei meiner Mutter in Saudi-Arabien.

R: Aber Ihre Mutter ist ja von Saudi-Arabien wieder nach Somalia zurückgekehrt, ist Ihr Bruder gemeinsam mit Ihrer Mutter nach Somalia zurückgekehrt?

BF: Ja.

R: Wo lebt Ihr Bruder derzeit?

BF: Meine Mutter erzählte mir, dass er im Jemen ist.

R: Als Sie mit Ihrer Mutter in Mogadischu aufhältig waren, war Ihr jüngerer Bruder auch in Mogadischu aufhältig?

BF: Nein. Als ich in Mogadischu war, wusste niemand, wo er aufhältig ist.

R: Wieso wusste niemand, wo Ihr jüngerer Bruder aufhältig ist, zumal er gemeinsam mit der Mutter von Saudi-Arabien nach Mogadischu zurückgekehrt ist.

BF: Als wir das Problem bekamen, waren wir gemeinsam im Dorf XXXX . Dann sind wir geflüchtet, ich wusste nicht, wohin mein Bruder ging, aber, als mein Vater getötet wurde, ging ich nach Mogadischu. BF: Als wir das Problem bekamen, waren wir gemeinsam im Dorf römisch 40 . Dann sind wir geflüchtet, ich wusste nicht, wohin mein Bruder ging, aber, als mein Vater getötet wurde, ging ich nach Mogadischu.

R: Dh., Ihr Bruder ist nicht mit Ihnen gemeinsam zu Ihrer Mutter nach Mogadischu gegangen?

BF: Nein.

R: Wieso nicht?

BF: Weil jeder von uns irgendwohin weggelaufen ist.

R: Wer hat die Reise bis nach Europa bezahlt?

BF: Meine Mutter half mir dabei.

R: Wie hat Ihre Mutter geholfen?

BF: Sie hat ihren Goldschmuck verkauft und tw. hat sie Geld von anderen Menschen gesammelt.

R: Wie viel hat Ihre Mutter für die Reise bezahlt?

BF: 3.000.

R: Welche Währung?

BF: 3.000 Dollar.

R: Woher hatte Ihre Mutter so viel Geld?

BF: Ich war in Gefahr, da musste meine Mutter das Geld zusammenbringen. Bis jetzt ist sie verschuldete, weil sie von anderen Geld ausgeliehen hat.

R: Wer hat ihr das Geld geliehen, Verwandte?

BF: Das weiß ich nicht.

R: Woher wissen Sie, dass Ihr Bruder in Jemen ist?

BF: Meine Mutter hat mir das erzählt?

R: Wo waren Sie aufhältig, als Ihre Mutter Ihnen das erzählte?

BF: In Ö.

R: Sie sagten, die Al Shabaab hat Sie in Mogadischu aufgesucht. Woher hat die Al Shabaab genau gewusst, wo Sie sich in Mogadischu aufhalten?

BF: Weil sie überall in Somalia sind, wenn sie jemanden wollen, finden sie ihn so einfach.

R: Haben Sie selbst mit den Al Shabaab-Mitgliedern in Mogadischu gesprochen?

BF: Nein.

R: Wer hat dann mit diesen Al Shabaab-Mitgliedern gesprochen?

BF: Meine Mutter.

R: Wo waren Sie?

BF: Als sie an die Tür klopften, ging ich in ein anderes Zimmer und habe mich versteckt.

R: Hörten sie zu, was die Al Shabaab-Mitglieder zu Ihrer Mutter sagten?

BF: Ich hörte nur, dass sie meinen Namen nannten, mehr bekam ich nicht mit.

R: Wie viele Al Shabaab-Männer kamen zu Ihrer Mutter?

BF: Ich habe sie nicht gesehen, meine Mutter sagte, es waren drei bis vier Personen.

R: Was heißt drei bis vier Personen?

BF: Meine Mutter sagte nur, dass sie nicht sicher war, ob es 3 oder 4 waren, weil es in der Nacht war.

R: Sie hörten nur Ihren Namen, wieso hörten Sie dann weiter nichts mehr?

BF: Weil ich weggelaufen bin und nicht mehr zuhause war und mich in einem Bau versteckt habe. Dieser Baum heißt Caligaroob.

R: Wie lange hielten Sie sich im Baum versteckt?

BF: Ich kann es nicht einschätzen, ich war dort eine Weile.

R: Was haben Sie dann gemacht?

BF: Ich war dort mehrere Stunden, dann hörte ich, dass meine Mutter mich rief und meinen Namen nannte, dann ging ich zu meiner Mutter.

R: Wie lange waren Sie dann noch in der Hütte bei Ihrer Mutter aufhältig?

BF: 5 Tage.

R: Innerhalb dieser 5 Tage sind keine Al Shabaab-Mitglieder mehr gekommen?

BF: Sie riefen meine Mutter an.

R: Woher hatte die Al Shabaab-Mitglieder die Telefonnummer Ihrer Mutter?

BF: Meine Mutter behauptet, dass sie nicht weiß, wo ich aufhältig bin und sie gab die Telefonnummer den Al Shabaab-Mitgliedern und diese sagten, wenn sie etwas von mir hören würden, rufen sie meine Mutter an.

R: Was wollten die Al Shabaab-Mitglieder als diese zu Ihrer Mutter kamen?

BF: Meine Mutter erzählte mir, dass mein Leben in Gefahr ist, dass diese Menschen nach mir suchen.

R: Was wollten diese Menschen?

BF: Sie wollten mich umbringen.

R: Wieso wollte man Sie umbringen?

BF: Weil ich den XXXX ins Gefängnis gebracht habe. Deshalb suchten sie nach mir. BF: Weil ich den römisch 40 ins Gefängnis gebracht habe. Deshalb suchten sie nach mir.

R: Wer ist XXXX ? R: Wer ist römisch 40 ?

BF: Er war der Chef der Al Shabaab in meinem Heimatdorf.

R: Wieso brachten Sie den XXXX ins Gefängnis? R: Wieso brachten Sie den römisch 40 ins Gefängnis?

BF: Man hat mich gefragt, wer meinen Vater getötet hat und sie haben 10 Leute gebracht, ich habe ihn erkannt und gesagt, dass er meinen Vater getötet hat.

R: Wer hat Sie gefragt, wer Ihren Vater getötet hat?

BF: Ich habe die Frage nicht verstanden.

R wiederholt die Frage.

BF: Die Polizeistation.

R: Welche Polizeistation?

BF: In Wanlaweyne namens Saldhiga Galbeed.

R: Sind Sie zur Polizeistation gegangen?

BF: Als mein Vater getötet wurde, lief ich weg und bin in einer Soldatenstation angekommen, diese hat mich zur Polizeistation gebracht.

R: Was meinen Sie mit Soldatenstation?

BF: Ich meine in einem Stützpunkt.

R: Dh, Sie liefen von zuhause weg, als Ihr Vater getötet wurde und sind bis zu einem Soldatenstützpunkt gelaufen?

BF: Ja.

R: Wann war das genau, als Sie von zuhause wegliefen und Ihr Vater getötet wurde?

BF: Im September 2021.

R: Wissen Sie ein genaueres Datum bzw., war es Anfang, Mitte, Ende September?

BF: Ich glaube, es war Ende September.

Die Verhandlung wird von 14:23 Uhr bis 14:39 Uhr unterbrochen.

R: Was ist dann beim Soldatenstützpunkt passiert?

BF: Sie brachten mich in den Stützpunkt und fragten mich, was los ist.

R: Was haben Sie gesagt?

BF: Ich erzählte meine Probleme.

R: Wie haben dann die Soldaten darauf reagiert?

BF: Sie fragten mich, ob ich jemanden kenne, den ich anrufen kann, dann rief ich meine Mutter an. Ich hatte Angst.

R: Was haben Sie den Soldaten nun genau erzählt?

BF: Dass mein Vater getötet worden ist, dass ich vor diesen Leuten geflohen bin.

R: Haben Sie den Soldaten erzählt, wer genau Ihren Vater getötet hat?

BF: Ja.

R: Welche Soldaten waren das?

BF: Es war eine Polizeistation.

R: War es nun ein Soldatenstützpunkt oder eine Polizeistation?

BF: In Somalia ist es nicht wie hier in Ö, Polizei und Soldaten sind durcheinander gemischt.

R: Sie sagten vorher, Sie seien zu einem Soldatenstützpunkt gelaufen.

BF: Ja.

R: Wieso sagen Sie jetzt Polizeistation?

BF: Die Soldaten haben mich in die Polizeistation gebracht, es war so.

R: Wo war die Polizeistation?

BF: In Wanlaweyne.

R: Wie weit war die Polizeistation vom Soldatenstützpunkt entfernt?

BF: Es war nicht weit weg.

R: Was heißt nicht weit weg?

BF: Ca. 20 Minuten. Ich schätze das.

R: Zu Fuß oder per Auto?

BF: Mit dem Auto.

R: Was ist dann bei der Polizeistation passiert?

BF: Als ich in der Polizeistation war, haben sie mich einvernommen. Danach fragten Sie mich, ob ich jemanden kenne, den ich anrufen kann, dann brachten

Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten