Norm
PVG §2 Abs1Schlagworte
Gesetzmäßige Geschäftsführung von PVO; Legitimation durch ordnungsgemäße Beschlüsse; Debatte; nachträglich gefasste Beschlüsse; Protokolle; Interessenvertretung; Vorrang der GesamtinteressenRechtssatz
Mit seinem nicht durch einen entsprechend den zwingenden rechtlichen Vorgaben des PVG und der PVGO gesetzeskonform gefassten Beschluss des DA gedeckten Schreiben vom 9. Jänner 2024 an den DL und den ZA hat der DA die zwingenden Vorgaben des PVG und der PVGO verletzt und in gesetzwidriger Geschäftsführung gehandelt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2024:A2.PVAB.24Zuletzt aktualisiert am
12.08.2024