Norm
PVG §2 Abs1Schlagworte
Gesetzmäßige Geschäftsführung von PVO; Legitimation durch ordnungsgemäße Beschlüsse; Debatte; nachträglich gefasste Beschlüsse; ProtokolleRechtssatz
Es steht aufgrund der eigenen Angaben des DA fest, dass dieser sein Schreiben vom 9. Jänner 2024 ohne vorherige Debatte über alle Aspekte des Falles und ohne vorherige entsprechende Beschlussfassung im DA an den DL und den ZA gerichtet hat. Die nachträgliche Beschlussfassung in der DA-Sitzung vom 8. Februar 2024 vermag die Gesetzwidrigkeit des Schreibens ohne entsprechende Beschlussfassung nicht zu sanieren, weshalb dieser Beschluss des DA als rechtswidrig aufzuheben war. Im Schreiben des DA vom 9. Jänner 2024 wurde in nicht nachvollziehbarer Weise die Verletzung der Fürsorgepflicht durch die Antragstellerin vermutet und diese Vermutung an den DL und den ZA herangetragen. Weshalb dieses Schreiben nicht nur an den DL, sondern auch an den ZA gerichtet wurde, ist gleichfalls anhand der vorgelegten DA-Protokolle nicht nachvollziehbar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2024:A2.PVAB.24Zuletzt aktualisiert am
12.08.2024