Rechtssatz
Wird ein Betretungs- oder Annäherungsverbot nach § 38a SPG erlassen, spricht der erste Anschein dafür, dass sich der Gefährder an diese Anordnung hält.Wird ein Betretungs- oder Annäherungsverbot nach Paragraph 38 a, SPG erlassen, spricht der erste Anschein dafür, dass sich der Gefährder an diese Anordnung hält.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134857Im RIS seit
09.08.2024Zuletzt aktualisiert am
09.08.2024