Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
04.07.2024Norm
AWG 2002 §2 Abs6 Z5Rechtssatz
Der Nachbarbegriff des § 2 Abs 6 Z 5 AWG entspricht im Wesentlichen jenem des § 75 Abs 2 GewO. Die Rechtsprechung zu dieser Bestimmung kann daher auch auf das AWG übertragen werden. Daher reicht für die Nachbarstellung bereits die bloße Möglichkeit einer Gefährdung oder Belästigung.Der Nachbarbegriff des Paragraph 2, Absatz 6, Ziffer 5, AWG entspricht im Wesentlichen jenem des Paragraph 75, Absatz 2, GewO. Die Rechtsprechung zu dieser Bestimmung kann daher auch auf das AWG übertragen werden. Daher reicht für die Nachbarstellung bereits die bloße Möglichkeit einer Gefährdung oder Belästigung.
Schlagworte
Umweltrecht; Abfallwirtschaft; Behandlungsanlage; Genehmigung; Verfahrensrecht; Zurückverweisung; Ermittlungspflicht;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2024:LVwG.AV.41.001.2024Zuletzt aktualisiert am
07.08.2024