Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
09.06.2024Norm
AWG 2002 §2Rechtssatz
Die Frage, ob eine Deponie im Rechtssinn vorliegt, ist eine Rechtsfrage. […] Sie ist nicht von einem Sachverständigen zu beantworten. […] Ob ein bestimmter Sachverhalt unter Deponie iSd AWG oder sonstige Ablagerung zu subsumieren ist, ist eine im Rahmen der rechtlichen Beurteilung von der Behörde vorzunehmende Wertungsfrage.
Schlagworte
Umweltrecht; Abfallwirtschaft; Maßnahmenauftrag; Abfall; Deponie; Stilllegung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2024:LVwG.AV.281.001.2024Zuletzt aktualisiert am
05.08.2024