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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs9Rechtssatz
Ein Beschluss, der über auf eine Entscheidung in der Sache und endgültige Beendigung des Verfahrens gerichtete Anträge abspricht, kann nicht als bloß verfahrensleitender Beschluss angesehen werden (VwGH 12.12.2022, Ro 2021/09/0032).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RO2024090004.J04Im RIS seit
06.08.2024Zuletzt aktualisiert am
06.08.2024