Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BFA-VG 2014 §9Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2021/22/0156 B 24. Juni 2024 RS 3 (hier ohne den letzten Halbsatz)Stammrechtssatz
Dem tragend herangezogenen Interesse eines Fremden an der weiteren Fortsetzung seiner Ausbildung im Aufnahmestaat kommt für sich genommen keine entscheidungserhebliche Bedeutung zu, woran auch ein bereits erzielter Erfolg bei der Ausbildung nichts ändern kann (VwGH 10.5.2016, Ra 2015/22/0158; VwGH 4.10.2018, Ra 2018/22/0126).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024170042.L03Im RIS seit
06.08.2024Zuletzt aktualisiert am
06.08.2024