RS OGH 2024/6/25 4Ob68/24i

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Veröffentlicht am 25.06.2024
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Rechtssatz

Bei der Beurteilung, ob eine Feststellung überschießend ist, ist nicht zu prüfen, ob sie sich wörtlich mit dem Parteienvorbringen deckt, sondern nur, ob sie sich im Rahmen des Klagegrundes oder der Einwendungen des Beklagten hält.

Entscheidungstexte

  • RS0134855">4 Ob 68/24i
    Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 25.06.2024 4 Ob 68/24i

Schlagworte

überschießende Feststellung, Parteivorbringen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134855

Im RIS seit

06.08.2024

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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