TE Bvwg Erkenntnis 2024/6/20 W124 2270008-1

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Veröffentlicht am 20.06.2024
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Entscheidungsdatum

20.06.2024

Norm

AsylG 2005 §10 Abs1 Z3
AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §57
AsylG 2005 §8 Abs1
BFA-VG §9
B-VG Art133 Abs4
FPG §46
FPG §52 Abs2 Z2
FPG §52 Abs9
FPG §55 Abs1
FPG §55 Abs1a
FPG §55 Abs2
FPG §55 Abs3
  1. AsylG 2005 § 10 heute
  2. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  3. AsylG 2005 § 10 gültig ab 01.11.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2014 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  5. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  6. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  7. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  8. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.04.2009 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2009
  9. AsylG 2005 § 10 gültig von 09.11.2007 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2007
  10. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2006 bis 08.11.2007
  1. AsylG 2005 § 57 heute
  2. AsylG 2005 § 57 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021
  3. AsylG 2005 § 57 gültig von 20.07.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  4. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  5. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  6. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009
  7. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  8. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.04.2009 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2009
  9. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.07.2008 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008
  10. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2006 bis 30.06.2008
  1. AsylG 2005 § 8 heute
  2. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  3. AsylG 2005 § 8 gültig ab 01.11.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2014 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  5. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  6. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  7. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009
  1. BFA-VG § 9 heute
  2. BFA-VG § 9 gültig ab 01.09.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2018
  3. BFA-VG § 9 gültig von 20.07.2015 bis 31.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  4. BFA-VG § 9 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 144/2013
  5. BFA-VG § 9 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013
  1. B-VG Art. 133 heute
  2. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017
  3. B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018
  4. B-VG Art. 133 gültig von 25.05.2018 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018
  5. B-VG Art. 133 gültig von 01.08.2014 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 164/2013
  6. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2014 bis 31.07.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012
  7. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003
  8. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 444/1974
  9. B-VG Art. 133 gültig von 25.12.1946 bis 31.12.1974 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 211/1946
  10. B-VG Art. 133 gültig von 19.12.1945 bis 24.12.1946 zuletzt geändert durch StGBl. Nr. 4/1945
  11. B-VG Art. 133 gültig von 03.01.1930 bis 30.06.1934
  1. FPG § 46 heute
  2. FPG § 46 gültig ab 01.09.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2018
  3. FPG § 46 gültig von 01.11.2017 bis 31.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. FPG § 46 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  5. FPG § 46 gültig von 20.07.2015 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  6. FPG § 46 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  7. FPG § 46 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  8. FPG § 46 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  9. FPG § 46 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 157/2005
  10. FPG § 46 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2005
  1. FPG § 52 heute
  2. FPG § 52 gültig ab 28.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2019
  3. FPG § 52 gültig von 28.12.2019 bis 27.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2019
  4. FPG § 52 gültig von 01.11.2017 bis 27.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  5. FPG § 52 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  6. FPG § 52 gültig von 01.10.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2017
  7. FPG § 52 gültig von 20.07.2015 bis 30.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  8. FPG § 52 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  9. FPG § 52 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  10. FPG § 52 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  11. FPG § 52 gültig von 01.01.2006 bis 30.06.2011
  1. FPG § 52 heute
  2. FPG § 52 gültig ab 28.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2019
  3. FPG § 52 gültig von 28.12.2019 bis 27.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2019
  4. FPG § 52 gültig von 01.11.2017 bis 27.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  5. FPG § 52 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  6. FPG § 52 gültig von 01.10.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2017
  7. FPG § 52 gültig von 20.07.2015 bis 30.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  8. FPG § 52 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  9. FPG § 52 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  10. FPG § 52 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  11. FPG § 52 gültig von 01.01.2006 bis 30.06.2011
  1. FPG § 55 heute
  2. FPG § 55 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  3. FPG § 55 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  4. FPG § 55 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  5. FPG § 55 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009
  6. FPG § 55 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009
  1. FPG § 55 heute
  2. FPG § 55 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  3. FPG § 55 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  4. FPG § 55 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  5. FPG § 55 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009
  6. FPG § 55 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009
  1. FPG § 55 heute
  2. FPG § 55 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  3. FPG § 55 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  4. FPG § 55 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  5. FPG § 55 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009
  6. FPG § 55 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009
  1. FPG § 55 heute
  2. FPG § 55 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  3. FPG § 55 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  4. FPG § 55 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  5. FPG § 55 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009
  6. FPG § 55 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009

Spruch


W124 2270008-1/11E

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Felseisen als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX , XXXX geb., StA. Somalia, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX , Zl. XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am XXXX zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Felseisen als Einzelrichter über die Beschwerde von römisch 40 , römisch 40 geb., StA. Somalia, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom römisch 40 , Zl. römisch 40 , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am römisch 40 zu Recht erkannt:

A)

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

B)

Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.


Text


Entscheidungsgründe:

I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:

1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) reiste unrechtmäßig in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am XXXX einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich.1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) reiste unrechtmäßig in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am römisch 40 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich.

Am XXXX erfolgte seine Erstbefragung vor einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes, im Rahmen welcher er angab, er sei somalischer Staatsangehöriger, der Volksgruppe der Hawiye zugehörig und bekenne sich zum Islam. Seine Muttersprache sei Somalisch, welche er in Wort und Schrift beherrsche. Er sei in XXXX , Somalia, geboren und habe dort seine Wohnsitzadresse gehabt, keine Schule besucht oder eine Berufsausbildung erhalten. Zuletzt habe er als Putzmann gearbeitet. Seine Eltern seien bereits verstorben, seine Ehefrau, seine Tochter und sein Sohn würden in Kenia leben. Den Entschluss zur Ausreise aus dem Herkunftsstaat habe er im August XXXX gefasst und er habe seinen Wohnort im selben Monat verlassen. Er sei über die Türkei, Griechenland, Mazedonien und Serbien nach Österreich eingereist (vgl. AS 1ff). Am römisch 40 erfolgte seine Erstbefragung vor einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes, im Rahmen welcher er angab, er sei somalischer Staatsangehöriger, der Volksgruppe der Hawiye zugehörig und bekenne sich zum Islam. Seine Muttersprache sei Somalisch, welche er in Wort und Schrift beherrsche. Er sei in römisch 40 , Somalia, geboren und habe dort seine Wohnsitzadresse gehabt, keine Schule besucht oder eine Berufsausbildung erhalten. Zuletzt habe er als Putzmann gearbeitet. Seine Eltern seien bereits verstorben, seine Ehefrau, seine Tochter und sein Sohn würden in Kenia leben. Den Entschluss zur Ausreise aus dem Herkunftsstaat habe er im August römisch 40 gefasst und er habe seinen Wohnort im selben Monat verlassen. Er sei über die Türkei, Griechenland, Mazedonien und Serbien nach Österreich eingereist vergleiche AS 1ff).

Zu seinen Fluchtgründen gab er an, er habe Somalia verlassen, da Al Shabaab ihn und seine Freunde hätten rekrutieren wollen. Sie hätten dies auch bei der Polizei gemeldet. Die Beiden, die sie rekrutieren hätten wollen, seien daraufhin festgenommen worden. Nachdem die Beiden freigelassen worden seien, hätten sie einen Freund des BF umgebracht, weil sie das bei der Polizei gemeldet hätten. In der Folge habe er Somalia verlassen. Im Falle einer Rückkehr habe er Angst um sein Leben (vgl. AS 11). Zu seinen Fluchtgründen gab er an, er habe Somalia verlassen, da Al Shabaab ihn und seine Freunde hätten rekrutieren wollen. Sie hätten dies auch bei der Polizei gemeldet. Die Beiden, die sie rekrutieren hätten wollen, seien daraufhin festgenommen worden. Nachdem die Beiden freigelassen worden seien, hätten sie einen Freund des BF umgebracht, weil sie das bei der Polizei gemeldet hätten. In der Folge habe er Somalia verlassen. Im Falle einer Rückkehr habe er Angst um sein Leben vergleiche AS 11).

2. Am XXXX fand eine niederschriftliche Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: Bundesamt) statt. Eingangs bejahte der BF in der Lage zu sein, Angaben zu seinem Asylverfahren machen zu können, und gab an, den anwesenden Dolmetscher gut zu verstehen. Die weitere Befragung nahm folgenden Verlauf (vgl. AS 41ff):2. Am römisch 40 fand eine niederschriftliche Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: Bundesamt) statt. Eingangs bejahte der BF in der Lage zu sein, Angaben zu seinem Asylverfahren machen zu können, und gab an, den anwesenden Dolmetscher gut zu verstehen. Die weitere Befragung nahm folgenden Verlauf vergleiche AS 41ff):


„(…)

LA: Leiden Sie an irgendwelchen ernsthaften oder lebensbedrohenden Krankheiten?

VP: Nein.

LA: Sind Sie aktuell in ärztlicher Behandlung?

VP: Nein.

LA: Haben Sie im Verfahren bis jetzt der Wahrheit entsprechende Angaben gemacht und wurden Ihnen diese jeweils rückübersetzt und korrekt protokolliert?

VP: Ja.

LA: Möchten Sie Beweismittel vorlegen, welche Sie im bisherigen Verfahren noch nicht vorgelegt haben?

VP: Nein.

LA: Sie sind nun etwa 7 Monate in Österreich. Wie gestaltet sich Ihr Tagesablauf?

VP: Ich putze mein Zimmer, mache Essen und gehe spazieren. Einen Deutschkurs gibt es nicht.

LA: Wie bestreiten Sie nun in Österreich Ihren Lebensunterhalt? Welche Unterstützungen beziehen Sie?

VP: XXXX .VP: römisch 40 .

LA: Wie lautet Ihr genauer Name?

VP: XXXX .VP: römisch 40 .

LA: Wann und wo wurden Sie geboren?

VP: XXXX in XXXX , in Somalia.VP: römisch 40 in römisch 40 , in Somalia.

LA: Welche Staatsangehörigkeit besitzen Sie, welcher Religion und welcher Volksgruppe gehören Sie an?

VP: Somalischer Staatsangehöriger, Hawiye, XXXX und sunnitischer Moslem.VP: Somalischer Staatsangehöriger, Hawiye, römisch 40 und sunnitischer Moslem.

LA: Welchen Clan und Sub-Clan gehören Sie an?

VP: XXXX .VP: römisch 40 .

LA: Was können Sie mir über Ihren Clan und Sub-Clan erzählen?

VP: Ist eine große Volksgruppe.

LA: Wo haben Sie vor bzw. bis zu Ihrer Ausreise gelebt?

VP: In XXXX bin ich nach XXXX gezogen. Meine Tante wohnt in XXXX . Ich habe dort mit meiner Tante gelebt.VP: In römisch 40 bin ich nach römisch 40 gezogen. Meine Tante wohnt in römisch 40 . Ich habe dort mit meiner Tante gelebt.

LA: Mit wem haben Sie in XXXX bis XXXX gelebt?LA: Mit wem haben Sie in römisch 40 bis römisch 40 gelebt?

VP: Mit meiner Tante bis XXXX und sind dann gemeinsam nach XXXX gezogen. Ich habe mein ganzes Leben mit meiner Tante gelebt.VP: Mit meiner Tante bis römisch 40 und sind dann gemeinsam nach römisch 40 gezogen. Ich habe mein ganzes Leben mit meiner Tante gelebt.

LA: Was ist mit Ihren Eltern?

VP: Sie sind beide verstorben. Damals war ich sehr klein.

LA: Hat Ihre Tante Ihnen etwas über Ihre Eltern erzählt?

VP: Sie waren beide krank und starben an der Krankheit.

LA: Welche Krankheit hatten Ihre Eltern?

VP: Mein Vater hatte Krebs. Als meine Mutter gestorben ist war ich 3 Monate alt. Meine Tante ist väterlicherseits sie hat nichts gesagt über die Krankheit meiner Mutter.

LA: Wie sah Ihr Leben in Somalia aus? Erzählen Sie mir bitte davon?

VP: Ich hatte ein normales Leben. Nachgefragt gebe ich an, dass ich 2 mal am Tag gegessen habe und geschlafen habe, ein normales Leben eben.

LA: Haben Sie eine Schule besucht?

VP: Nein, ich habe als Landwirt gearbeitet und in XXXX war ich Putzmann.VP: Nein, ich habe als Landwirt gearbeitet und in römisch 40 war ich Putzmann.

LA: Wo genau in XXXX haben Sie als Putzmann gearbeitet?LA: Wo genau in römisch 40 haben Sie als Putzmann gearbeitet?

VP: In meinem Bezirk habe ich geputzt.

LA: Wurden Sie für das Putzen bezahlt?

VP: Ich habe Essen und 120 USD bekommen.

LA: Wer hat Sie bezahlt?

VP: Wir haben den Müll aus den Häusern genommen und 4 USD bekommen. Zusammen im ganzen Monat waren das 120 USD.

LA: Warum haben Sie keine Schule besucht?

VP: Meine Tante hat mich nicht in die Schule gemeldet.

LA: Hat Ihre Tante alleine gelebt?

VP: Sie hat 5 Kinder, ihr Mann ist gestorben.

LA: Wo leben Ihre Tante und die 5 Kinder jetzt?

VP: Sie leben in XXXX jetzt.VP: Sie leben in römisch 40 jetzt.

LA: Seit wann lebt Ihre Tante mit ihren Kindern in XXXX ?LA: Seit wann lebt Ihre Tante mit ihren Kindern in römisch 40 ?

VP: Seit XXXX . Wir sind XXXX nach XXXX gegangen und meine Tante wollte zu ihrer minderjährigen Tochter nach XXXX . Dafür wurde eine DNA-Analyse gemacht und ich konnte dann nicht mit meiner Tante mitreisen, da ich nicht ihr Sohn war. Meine Tante ist dann mit ihren Kindern nach XXXX gereist.VP: Seit römisch 40 . Wir sind römisch 40 nach römisch 40 gegangen und meine Tante wollte zu ihrer minderjährigen Tochter nach römisch 40 . Dafür wurde eine DNA-Analyse gemacht und ich konnte dann nicht mit meiner Tante mitreisen, da ich nicht ihr Sohn war. Meine Tante ist dann mit ihren Kindern nach römisch 40 gereist.

LA: Wo haben Sie in XXXX gelebt?LA: Wo haben Sie in römisch 40 gelebt?

VP: Ich habe mit meiner Tante ihrer Freundin, in deren Haus gelebt, seit XXXX .VP: Ich habe mit meiner Tante ihrer Freundin, in deren Haus gelebt, seit römisch 40 .

LA: Was können Sie mir sonst noch über Ihr Leben erzählen?

VP: Nichts.

LA: Haben Sie Geschwister?

VP: Nein.

LA: Sind oder waren Sie verheiratet?

VP: Ja, ich bin verheiratet.

LA: Wann genau haben Sie geheiratet?

VP: Ich bin seit XXXX verheiratet und ich habe 2 Kinder.VP: Ich bin seit römisch 40 verheiratet und ich habe 2 Kinder.

LA: Warum haben Sie mir zuvor nichts von Ihrer Eheschließung angegeben?

VP: Ich wollte Schritt für Schritt erzählen, es tut mir leid.

LA: Wie heißt Ihre Ehefrau?

VP: XXXX . Meine Kinder heißen XXXX und XXXX . Sie leben in Kenia.VP: römisch 40 . Meine Kinder heißen römisch 40 und römisch 40 . Sie leben in Kenia.

LA: Wann und wo haben Sie Ihre Ehefrau kennengelernt?

VP: Ich habe meine Frau in XXXX kennengelernt. XXXX habe ich meine Frau kennengelernt und XXXX haben wir geheiratet.VP: Ich habe meine Frau in römisch 40 kennengelernt. römisch 40 habe ich meine Frau kennengelernt und römisch 40 haben wir geheiratet.

LA: Wo haben Sie dann gelebt?

VP: In XXXX in XXXX .VP: In römisch 40 in römisch 40 .

LA: Haben Sie dort gemeinsam mit Ihrer Ehefrau gelebt?

VP: Ja, mit ihr und meiner Familie. Nachgefragt gebe ich an, dass ich dort mit der Freundin meiner Tante und meiner Ehefrau zusammengelebt habe. Die Freundin meiner Tante heißt XXXX .VP: Ja, mit ihr und meiner Familie. Nachgefragt gebe ich an, dass ich dort mit der Freundin meiner Tante und meiner Ehefrau zusammengelebt habe. Die Freundin meiner Tante heißt römisch 40 .

LA: Hatte XXXX auch eine Familie?LA: Hatte römisch 40 auch eine Familie?

VP: Sie war behindert. Sie hatte nur einen Fuß.

LA: Wie lange haben Sie in XXXX mit Ihrer Familie gelebt?LA: Wie lange haben Sie in römisch 40 mit Ihrer Familie gelebt?

VP: Bis August XXXX habe ich dort gelebt. VP: Bis August römisch 40 habe ich dort gelebt.

LA: Wohin sind Sie dann gegangen?

VP: Ich bin in die Türkei gereist wegen der Probleme.

LA: Wo waren Ihre Ehefrau und Ihre Kinder?

VP: Nach den Problemen hat meine Frau mit ihrer Mutter und den Kindern im Oktober XXXX Somalia verlassen.VP: Nach den Problemen hat meine Frau mit ihrer Mutter und den Kindern im Oktober römisch 40 Somalia verlassen.

LA: Wohin sind sie gereist?

VP: Nach Kenia.

LA: Warum ist ihre Familie nicht mit ihnen in die Türkei gereist?

VP: Weil ich nicht genug Geld gehabt habe.

LA: Wie alt sind Ihre Kinder jetzt?

VP: XXXX ist 6 Jahre und XXXX ist 4 Jahre.VP: römisch 40 ist 6 Jahre und römisch 40 ist 4 Jahre.

LA: Wo haben Sie geheiratet?

VP: In XXXX in XXXX .VP: In römisch 40 in römisch 40 .

LA: Wo leben Ihre Ehefrau und Ihre Kinder jetzt?

VP: Momentan weiß ich es nicht.

LA: Wann hatten Sie den letzten Kontakt zu Ihrer Familie?

VP: Im September XXXX ,als ich in der Türkei war, hatte ich den letzten Kontakt zu meiner Familie.VP: Im September römisch 40 ,als ich in der Türkei war, hatte ich den letzten Kontakt zu meiner Familie.

LA: Warum haben Sie seit XXXX keinen Kontakt?LA: Warum haben Sie seit römisch 40 keinen Kontakt?

VP: Ich habe mein Handy XXXX , seitdem habe ich keinen Kontakt.VP: Ich habe mein Handy römisch 40 , seitdem habe ich keinen Kontakt.

LA: Wann hatten Sie den letzten Kontakt mit Ihrer Tante in XXXX ?LA: Wann hatten Sie den letzten Kontakt mit Ihrer Tante in römisch 40 ?

VP: XXXX hatte ich zuletzt Kontakt.VP: römisch 40 hatte ich zuletzt Kontakt.

LA: Wann genau haben Sie den Entschluss gefasst Somalia zu verlassen?

VP: Im August XXXX .VP: Im August römisch 40 .

LA: Wann sind Sie aus Somalia tatsächlich ausgereist?

VP: Ich habe im gleichen Monat Somalia verlassen.

LA: Welche Verwandte leben noch in Ihrem Herkunftsland, Somalia?

VP:

Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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