RS Lvwg 2024/1/25 LVwG 30.20-3742/2023

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.01.2024
beobachten
merken

Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

25.01.2024

Index

23/04 Exekutionsordnung

Norm

EO §382c Z3
  1. EO § 382c heute
  2. EO § 382c gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021
  3. EO § 382c gültig von 01.01.2020 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/2019
  4. EO § 382c gültig von 12.08.2014 bis 31.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014
  5. EO § 382c gültig von 01.09.2012 bis 11.08.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 50/2012
  6. EO § 382c gültig von 01.01.2000 bis 31.08.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 146/1999
  7. EO § 382c gültig von 01.05.1997 bis 31.12.1999 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 759/1996

Rechtssatz

Das Verbot des Aufenthalts an bestimmten Orten außerhalb der Wohnung der gefährdeten Partei und deren unmittelbaren Umgebung im Sinne

des § 382c Z 3 EO betrifft die sog. „Bannmeile“, worunter alle Orte fallen, die von einer gefährdeten Partei regelmäßig aufgesucht werden, wie zum Beispiel Kindergarten, Tagesschule, Arbeitsplatz und häufig aufgesuchte Lebensmittelgeschäfte, wie auch der Weg zu diesen Orten (siehe Schrott in Dearing/Haller, Schutz vor Gewalt in der Familie, 248).des Paragraph 382 c, Ziffer 3, EO betrifft die sog. „Bannmeile“, worunter alle Orte fallen, die von einer gefährdeten Partei regelmäßig aufgesucht werden, wie zum Beispiel Kindergarten, Tagesschule, Arbeitsplatz und häufig aufgesuchte Lebensmittelgeschäfte, wie auch der Weg zu diesen Orten (siehe Schrott in Dearing/Haller, Schutz vor Gewalt in der Familie, 248).

Schlagworte

Schutz, Gewalt, Verbot, Annäherung, Ort, Umkreis, Wohnung, Umgebung, Gefährdung, Bannmeile, Kindergarten, Arbeitsplatz, Lebensmittelgeschäft, Weg, Exekutionsordnung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGST:2024:LVwG.30.20.3742.2023

Zuletzt aktualisiert am

24.07.2024
Quelle: Landesverwaltungsgericht Steiermark LVwg Steiermark, http://www.lvwg-stmk.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten