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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §59 Abs1Rechtssatz
Bei der Entziehung der Lenkberechtigung und der Anordnung einer Nachschulung sowie der Beibringung eines amtsärztlichen Gutachtens über die gesundheitliche Eignung und einer verkehrspsychologischen Stellungnahme handelt es sich jeweils um getrennte Spruchpunkte.
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023110113.L01Im RIS seit
16.07.2024Zuletzt aktualisiert am
18.07.2024