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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ÄrzteG 1998 §14 Abs1 Z2Rechtssatz
Der Ausspruch der Österreichischen Ärztekammer über die Anrechnung von ausländischen ärztlichen Ausbildungszeiten ist als solcher nicht teilbar und kann als notwendige Einheit nicht hinsichtlich eines damit erworbenen Anspruchs auf Beibehaltung zumindest der darin ausgesprochenen Anrechnung in Teilrechtskraft erwachsen. Trotz des in der Beschwerde eingeschränkten Anfechtungsumfangs hatte das VwG daher sämtliche zur Anrechnung beantragte ausländische Ausbildungszeiten inhaltlich zu beurteilen (siehe zur vergleichbaren Fällen der Anrechnung von Zeiten auf das Besoldungsdienstalter VwGH 6.11.2019, Ra 2019/12/0045; 18.5.2020, Ra 2019/12/0001; 19.11.2020, Ra 2020/12/0059).
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023110065.L01Im RIS seit
16.07.2024Zuletzt aktualisiert am
18.07.2024