Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
LDG 1984 §72 Abs1Rechtssatz
Das VwG hat im Stadium der Entscheidung über die Einleitung oder Nichteinleitung eines Disziplinarverfahrens im Regelfall abschließend die Frage der Verjährung zu klären - wozu auch die durchzuführende mündliche Verhandlung dient (VwGH 31.1.2022, Ra 2020/09/0011). Das Verfolgungs- und Bestrafungshindernis der Verjährung ist von Amts wegen wahrzunehmen (VwGH 18.3.1993, 92/09/0352).
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024090028.L03Im RIS seit
11.07.2024Zuletzt aktualisiert am
18.07.2024