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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37Rechtssatz
Bei der Höhe der "vorgeschriebenen Beiträge", an die § 25 Abs. 2 Z 2 GSVG anknüpft, handelt es sich um eine Sachverhaltsfrage, zu welcher - jedenfalls im Bestreitungsfall - durch eine nachvollziehbare Beweiswürdigung untermauerte Feststellungen zu treffen sind. Die Frage, unter welchen Voraussetzungen bestimmte Beträge als "vorgeschriebene Beiträge" im Sinn des § 25 Abs. 2 Z 2 GSVG zu qualifizieren sind, ist demgegenüber eine Rechtsfrage.Bei der Höhe der "vorgeschriebenen Beiträge", an die Paragraph 25, Absatz 2, Ziffer 2, GSVG anknüpft, handelt es sich um eine Sachverhaltsfrage, zu welcher - jedenfalls im Bestreitungsfall - durch eine nachvollziehbare Beweiswürdigung untermauerte Feststellungen zu treffen sind. Die Frage, unter welchen Voraussetzungen bestimmte Beträge als "vorgeschriebene Beiträge" im Sinn des Paragraph 25, Absatz 2, Ziffer 2, GSVG zu qualifizieren sind, ist demgegenüber eine Rechtsfrage.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022080076.L03Im RIS seit
09.07.2024Zuletzt aktualisiert am
16.07.2024