RS Vwgh 2024/6/4 Ra 2022/08/0076

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Veröffentlicht am 04.06.2024
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40/01 Verwaltungsverfahren
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Rechtssatz

Bei der Höhe der "vorgeschriebenen Beiträge", an die § 25 Abs. 2 Z 2 GSVG anknüpft, handelt es sich um eine Sachverhaltsfrage, zu welcher - jedenfalls im Bestreitungsfall - durch eine nachvollziehbare Beweiswürdigung untermauerte Feststellungen zu treffen sind. Die Frage, unter welchen Voraussetzungen bestimmte Beträge als "vorgeschriebene Beiträge" im Sinn des § 25 Abs. 2 Z 2 GSVG zu qualifizieren sind, ist demgegenüber eine Rechtsfrage.Bei der Höhe der "vorgeschriebenen Beiträge", an die Paragraph 25, Absatz 2, Ziffer 2, GSVG anknüpft, handelt es sich um eine Sachverhaltsfrage, zu welcher - jedenfalls im Bestreitungsfall - durch eine nachvollziehbare Beweiswürdigung untermauerte Feststellungen zu treffen sind. Die Frage, unter welchen Voraussetzungen bestimmte Beträge als "vorgeschriebene Beiträge" im Sinn des Paragraph 25, Absatz 2, Ziffer 2, GSVG zu qualifizieren sind, ist demgegenüber eine Rechtsfrage.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022080076.L03

Im RIS seit

09.07.2024

Zuletzt aktualisiert am

16.07.2024
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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