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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2022/12/0076 B 7. Dezember 2023 RS 1Stammrechtssatz
Einem Beamten kommt kein subjektives Recht auf gesonderte Feststellung der Verpflichtung der Dienstbehörde zur Erteilung einer Weisung bestimmten Inhaltes zu, insbesondere auch nicht - abgeleitet aus der Fürsorgepflicht des Dienstgebers - zur Herstellung eines "schikanefreien Arbeitsplatzes" (VwGH 9.11.2023, Ra 2022/12/0037; VwGH 20.7.2023, Ra 2022/12/0091).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Organisationsrecht Diverses Weisung Aufsicht VwRallg5/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023120039.L01Im RIS seit
16.07.2024Zuletzt aktualisiert am
16.07.2024