Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §69 Abs1 Z1 implizitBeachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2002/05/1238 B 3. April 2003 RS 2Stammrechtssatz
Der Tatbestand des § 45 Abs. 1 Z. 1 VwGG setzt voraus, dass für den Antragsgegner durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes ein rechtlicher Vorteil entstanden ist.Der Tatbestand des Paragraph 45, Absatz eins, Ziffer eins, VwGG setzt voraus, dass für den Antragsgegner durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes ein rechtlicher Vorteil entstanden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022120123.L02Im RIS seit
16.07.2024Zuletzt aktualisiert am
16.07.2024