RS OGH 2024/5/28 2Ob80/24i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.05.2024
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Norm

ABGB §581
NO §74
Geo §168
Geo §173
  1. ABGB § 581 heute
  2. ABGB § 581 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015
  3. ABGB § 581 gültig von 01.01.1917 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
  1. NO § 74 heute
  2. NO § 74 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989

Rechtssatz

Der letztwillig Verfügende selbst oder ein von diesem mit beglaubigter Spezialvollmacht ausgestatteter Bevollmächtigter kann die Rückgabe des gerichtlichen schriftlichen Testaments zu Lebzeiten des letztwillig Verfügenden verlangen. Über diese Rückgabe ist ein entsprechendes gerichtliches Protokoll anzufertigen, sodass eine persönliche Anwesenheit des letztwillig Verfügenden oder seines Bevollmächtigten, der die Spezialvollmacht im Original vorzulegen hat, bei Gericht erforderlich ist.

Entscheidungstexte

  • RS0134841">2 Ob 80/24i
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 28.05.2024 2 Ob 80/24i

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134841

Im RIS seit

16.07.2024

Zuletzt aktualisiert am

16.07.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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