TE Bvwg Erkenntnis 2024/6/19 W222 2254053-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 19.06.2024
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Entscheidungsdatum

19.06.2024

Norm

AsylG 2005 §10 Abs1 Z3
AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §57
AsylG 2005 §8 Abs1
BFA-VG §9
B-VG Art133 Abs4
FPG §52
FPG §55
  1. AsylG 2005 § 10 heute
  2. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  3. AsylG 2005 § 10 gültig ab 01.11.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2014 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  5. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  6. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  7. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  8. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.04.2009 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2009
  9. AsylG 2005 § 10 gültig von 09.11.2007 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2007
  10. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2006 bis 08.11.2007
  1. AsylG 2005 § 57 heute
  2. AsylG 2005 § 57 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021
  3. AsylG 2005 § 57 gültig von 20.07.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  4. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  5. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  6. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009
  7. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  8. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.04.2009 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2009
  9. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.07.2008 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008
  10. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2006 bis 30.06.2008
  1. AsylG 2005 § 8 heute
  2. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  3. AsylG 2005 § 8 gültig ab 01.11.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2014 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  5. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  6. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  7. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009
  1. BFA-VG § 9 heute
  2. BFA-VG § 9 gültig ab 01.09.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2018
  3. BFA-VG § 9 gültig von 20.07.2015 bis 31.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  4. BFA-VG § 9 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 144/2013
  5. BFA-VG § 9 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013
  1. B-VG Art. 133 heute
  2. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017
  3. B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018
  4. B-VG Art. 133 gültig von 25.05.2018 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018
  5. B-VG Art. 133 gültig von 01.08.2014 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 164/2013
  6. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2014 bis 31.07.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012
  7. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003
  8. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 444/1974
  9. B-VG Art. 133 gültig von 25.12.1946 bis 31.12.1974 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 211/1946
  10. B-VG Art. 133 gültig von 19.12.1945 bis 24.12.1946 zuletzt geändert durch StGBl. Nr. 4/1945
  11. B-VG Art. 133 gültig von 03.01.1930 bis 30.06.1934
  1. FPG § 52 heute
  2. FPG § 52 gültig ab 28.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2019
  3. FPG § 52 gültig von 28.12.2019 bis 27.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2019
  4. FPG § 52 gültig von 01.11.2017 bis 27.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  5. FPG § 52 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  6. FPG § 52 gültig von 01.10.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2017
  7. FPG § 52 gültig von 20.07.2015 bis 30.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  8. FPG § 52 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  9. FPG § 52 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  10. FPG § 52 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  11. FPG § 52 gültig von 01.01.2006 bis 30.06.2011
  1. FPG § 55 heute
  2. FPG § 55 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  3. FPG § 55 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  4. FPG § 55 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  5. FPG § 55 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009
  6. FPG § 55 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009

Spruch


W222 2254053-1/7E

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch seine Richterin Mag. Obregon als Einzelrichterin über die Beschwerde des XXXX , geb. XXXX , StA. Bangladesch, vertreten durch die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX , XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am XXXX zu Recht:Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch seine Richterin Mag. Obregon als Einzelrichterin über die Beschwerde des römisch XXXX , geb. römisch XXXX , StA. Bangladesch, vertreten durch die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom römisch XXXX , römisch XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am römisch XXXX zu Recht:

A)

Die Beschwerde wird gemäß §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1, 10 Abs. 1 Z 3, 57 AsylG 2005, § 9 BFA-VG und §§ 52, 55 FPG als unbegründet abgewiesen. Die Beschwerde wird gemäß Paragraphen 3, Absatz eins,, 8 Absatz eins,, 10 Absatz eins, Ziffer 3,, 57 AsylG 2005, Paragraph 9, BFA-VG und Paragraphen 52,, 55 FPG als unbegründet abgewiesen.

B)

Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.


Text


Entscheidungsgründe:

I.       Verfahrensgangrömisch eins.       Verfahrensgang

Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger von Bangladesch, stellte nach illegaler Einreise in das Bundesgebiet am XXXX einen Antrag auf internationalen Schutz. Am Tag der Antragstellung wurde er vor einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes einer niederschriftlichen Erstbefragung unterzogen. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger von Bangladesch, stellte nach illegaler Einreise in das Bundesgebiet am römisch XXXX einen Antrag auf internationalen Schutz. Am Tag der Antragstellung wurde er vor einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes einer niederschriftlichen Erstbefragung unterzogen.

Im Rahmen der Erstbefragung am XXXX gab der BF an, 10 Jahre die Grundschule besucht zu haben. Er verfüge über keine Berufsausbildung und habe auch keinen Beruf ausgeübt. Er gehöre der islamischen Glaubensrichtung an. Seine Eltern, seine 2 Brüder sowie seine 4 Schwestern würden im Heimatland leben. Er sei legal mit seinem eigenen Reisepass, der ihm vom Passamt in XXXX ausgestellt worden sei, ausgereist. Er sei in Griechenland als Erntehelfer tätig gewesen und habe dort nicht um Asyl angesucht.Im Rahmen der Erstbefragung am römisch XXXX gab der BF an, 10 Jahre die Grundschule besucht zu haben. Er verfüge über keine Berufsausbildung und habe auch keinen Beruf ausgeübt. Er gehöre der islamischen Glaubensrichtung an. Seine Eltern, seine 2 Brüder sowie seine 4 Schwestern würden im Heimatland leben. Er sei legal mit seinem eigenen Reisepass, der ihm vom Passamt in römisch XXXX ausgestellt worden sei, ausgereist. Er sei in Griechenland als Erntehelfer tätig gewesen und habe dort nicht um Asyl angesucht.

Zu seinen Fluchtgründen befragt, gab dieser Folgendes an: „Ich werde in Bangladesch politisch verfolgt, da ich Anhänger der „Chatro Dall“ bin. Bei der Demonstration im Jahr 2018 wurde ich brutal verletzt. Ich habe hiermit alle meine Gründe und die dazugehörigen Ereignisse angegeben, warum ich nach Österreich gereist bin. Ich habe keine weiteren Gründe einer Asylantragstellung.“

Auf die Frage, was er bei einer Rückkehr in seine Heimat befürchte, gab der BF an: „Ich fürchte um mein Leben.“

Am XXXX wurde der Beschwerdeführer vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) niederschriftlich einvernommen. Dabei gab er soweit wesentlich folgendes zu Protokoll (sprachliche Unzulänglichkeiten im Original):Am römisch XXXX wurde der Beschwerdeführer vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) niederschriftlich einvernommen. Dabei gab er soweit wesentlich folgendes zu Protokoll (sprachliche Unzulänglichkeiten im Original):

F: Stehen Sie momentan in Österreich in ärztlicher Behandlung und/oder nehmen Sie Medikamente? Leiden Sie an einer lebensbedrohlichen Krankheit?

A: Ich habe einen Antrag für eine Operation wegen der Kugeln die sich noch im meinem Körper befinden. Der Arzt hat mir gesagt, sobald es einen Termin gibt, wird er mir Bescheid gegeben.

F: Wo befinden sich diese Kugeln?

A: Im rechten Bein habe ich 2 und am linken Bein eine Kugel. Nachgefragt gebe ich an, dass sich die Kugel am rechten Bein unter dem Knie und am linken Bein auch unter dem Knie aber Bereich der Wade.

F: Bei welchem Arzt waren Sie?

A: Den Namen weiß ich nicht.

F: Wo ist dieser Arzt?

A: Als ich in Quarantäne war, habe ich mich vom Arzt ansehen lassen. Das letzte Mal habe ich mich XXXX in Klingenbach untersuchen lassen.A: Als ich in Quarantäne war, habe ich mich vom Arzt ansehen lassen. Das letzte Mal habe ich mich römisch XXXX in Klingenbach untersuchen lassen.

F: Gibt es Befunde über die Kugeln?

A: Die Ärzte haben für sich etwas aufgeschrieben, aber mir nichts ausgefolgt.

F: Die Ärzte waren von wo?

A: In der Quarantäne war es Polizeiarzt und in Klingenbach war es eine Ärztin

F: Ich habe in den Akten keine Meldung diesbezüglich?

A: Man hat mir in Klingenbach gesagt, dass ich operiert werde und ich habe auch einen Antrag auf eine Operation gestellt.

F: Wurden Sie jemals operiert? Wenn ja, weswegen? Wann und wo wurden diese Operationen durchgeführt?

A: JA mir wurde bei einer Operation eine Kugel entfernt. Das war in XXXX . Das war so ca. vor 2 Jahren als ich von den Kugeln getroffen wurde. Ich ging am Abend ins Spital und wurde noch in der Nacht operiert.A: JA mir wurde bei einer Operation eine Kugel entfernt. Das war in römisch XXXX . Das war so ca. vor 2 Jahren als ich von den Kugeln getroffen wurde. Ich ging am Abend ins Spital und wurde noch in der Nacht operiert.

F: Sind Sie schon gegen Corona geimpft?

A: Ja 2-mal

Erstbefragung:

F: Können Sie sich an Ihre Angaben von der Erstbefragung bei der LPD Burgenland FGA am XXXX erinnern? Wurde Ihnen die Erstbefragung auch rückübersetzt? Wurde alles korrekt protokolliert? Habe Sie eine Kopie der Niederschrift erhalten?F: Können Sie sich an Ihre Angaben von der Erstbefragung bei der LPD Burgenland FGA am römisch XXXX erinnern? Wurde Ihnen die Erstbefragung auch rückübersetzt? Wurde alles korrekt protokolliert? Habe Sie eine Kopie der Niederschrift erhalten?

A: Ja ich kann mich erinnern und habe auch eine Kopie erhalten. Es wurde alles korrekt protokolliert.

F: Wollen Sie zu diesen Angaben noch etwas hinzufügen oder etwas sagen, was Sie noch nicht angeführt haben?

A: Das was ich in der EB gesagt habe und die Dame aufgenommen hat, ist auch das selbe was ich heute sagen werde. ES wird sich daran nichts ändern.

F: Haben Sie im Verfahren bis dato der Wahrheit entsprechende Angaben gemacht und alle Ihre Fluchtgründe genannt?

A: Ja.

F: Haben Sie die Dolmetscherin damals bei der Erstbefragung gut und einwandfrei verstanden? A: Ja

Anmerkung: Erklärung, dass heute ausreichend Zeit sein wird die Fluchtgründe zu schildern.

F: Ich frage Sie bei jedem Block, ob Sie den Dolmetscher gut verstehen. Sollte es Probleme geben, bitte sagen Sie das!

A: Ja.

DOKUMENTE

F: Haben Sie irgendwelche Beweismittel oder identitätsbezeugende Dokumente, die Sie vorlegen können?

A: Nein ich habe nichts bei mir.

F: Haben Sie sich jemals einen Reisepass ausstellen lassen?

A: Ich kann mich nicht genau erinnern.

F: Wie ist es möglich, dass Sie sich nicht erinnern ob Sie sich einen Pass ausstellen haben lassen?

A: Erinnern kann ich mich natürlich, aber ein genaues Datum kann ich nicht angeben. Ja ich habe mir einen Reisepass ausstellen lassen.

F: Wo und wann haben Sie sich einen Reisepass ausstellen lassen?

A: Ungefähr Ende 2018 im District XXXX .A: Ungefähr Ende 2018 im District römisch XXXX .

F: Können Sie sich eine Kopie besorgen?

A: Meinen Reisepass habe ich ja verloren.
F: Hatten Sie         jemals außer dem Reisepass noch andere  Dokumente?

A: Nein

F. Wo haben Sie den Reisepass verloren?

A: Als ich in den Iran kam.

F: Verfügen Sie über einen „Social Media Account"? Wenn ja, welches Medium und wie lautet Ihr Account? Seit wann verfügen Sie über diesen?

A: Nein

F: Haben Sie ein Handy? Wie lautet Ihre Handynummer?

A: Ja. Meine Nummer kann ich nicht auswendig.

F: Sie sind Anfang 20 und sie haben keine Facebook, Tiktok oder Co?

A: Doch ich habe Facebook, aber das Passwort weiß ich nicht.

REISEROUTE

F: Sind Ihre Angaben zum Reiseweg (Anmerkung: Dem Asylwerber wurden die Angaben zum Reiseweg von der Einvernahmeleiterin im Wesentlichen wiedergegeben.), die Sie anlässlich der vorangegangenen Einvernahmen machten, vollständig und wahrheitsgemäß?

A: Ja danke passt alles.

F: Was war das Ziel Ihrer Reise, als Sie nach Europa gekommen sind?

A: Ich wollte in dieses Land hier.

F: Von wo aus genau haben Sie die Reise 2019 angetreten?

A: Aus Bangladesch, aus meiner Provinz XXXX .A: Aus Bangladesch, aus meiner Provinz römisch XXXX .

F: Wie lange waren Sie unterwegs?

A: 2 Jahre

F: Wie erfolgte die Ausreise aus Ihrer Heimat?

A: Legal mit dem Pass in den Iran und dann weiter illegal.

F: Sind Sie alleine gereist?

A: Nein, wir ca. 25 bis 30 Personen, die den Iran mit einem iranischen Schlepper verlassen haben.

F: Wann haben Sie sich zuletzt in Bangladesch aufgehalten?

A: Ich weiß es nicht.

F: Wer hat Ihre Ausreise organisiert?

A: Der Schlepper.

F: Wie viel haben Sie insgesamt für die Reise bis nach Europa bezahlt?

A: Ein bis 1,2 Millionen bengalische Taka.

F: Woher hatten Sie das Geld?

A: Durch den Verkauf einiger Grundstücke meines Vaters und durch den Verkauf des Goldschmuckes meiner Mutter.

F: Haben Sie in einem anderen Land schon einmal einen Asylantrag gestellt?

A: Nein

F: Haben Sie schon einmal in einem anderen Land gelebt?

A: Nein. Ich war nur in einem serbischen Alger für 7 bis 8 Monate und in Griechenland war ich 7 Monate, aber nur in einem Dorf. Hätte mich die Polizei festgenommen, dann wäre ich für 18 Monate ins Gefängnis gekommen.

Finanzielle Situation Herkunftsstaat:

F: Wie war Ihre wirtschaftliche Situation in Bangladesch?

A: Ich hatte eine Arbeit und lebte davon. Wir Brüder leben alle getrennt. Meine Mutter lebte mit mir zusammen, F: Waren Sie berufstätig?

A: Ja, ich habe in einem kleinen Greißlergeschäft gearbeitet.

F: Wie viel haben Sie damit monatlich verdient bzw. wie hoch war Ihr Familieneinkommen?

A: Im Monat bekam ich 3000 Taka.

F: Gab es noch andere Einnahmequellen?

A: Mein mittlerer Bruder arbeitet als Landwirt.

F: Hat Ihre Familie irgendwelche Besitztümer in Ihrem Herkunftsland? ZB Häuser,

Grundstücke, Geschäftslokale?

A: Nein

F: Vorher haben Sie gesagt, dass Sie Grundstücke verkauft haben?

A: Ja das Grundstück, dass mein Vater hatte wurde für mich verkauft. Als ich von Serbien nicht weiterkam, musste meine Mutter Ihren Goldschmuck verkaufen.

F: Wieviel haben Sie für das Grundstück bekommen?

A: 500.000 Taka.

F: Da fehlen ja dann noch einmal 500.000 für die Reise?

A: Ja ich habe in der Türkei gearbeitet. Die Zeit die ich in der Türkei war habe ich in der Kleidungsindustrie und bin mit Hilfe eines pakistanischen Schleppers innerhalb von 7 Tagen nach Griechenland gelangt.

F: Wo befindet sich Ihr Wohnhaus? Provinz/Bezirk/Dorf; Eigentum/Miete? Wie groß ist Wohnung? Können Sie es kurz beschreiben.

A: Im Dorf XXXX , Provinz XXXX . Das war eine Mietwohnung.3 Zimmer. Dort leben jetzt meine Mutter und mein mittlerer Bruder.A: Im Dorf römisch XXXX , Provinz römisch XXXX . Das war eine Mietwohnung.3 Zimmer. Dort leben jetzt meine Mutter und mein mittlerer Bruder.

FAMILIÄRE VERHÄLTNISSE UND INTEGRATION:

Bezugspersonen in Österreich und im EU-Raum:

F: Wo und mit wem wohnen Sie zurzeit?

A: In Nickelsdorf in einem Lager.

F: Haben Sie eine familiäre Beziehung zu in Österreich auf haltigen Personen, wie Verwandte, weitere Angehörige oder nahe Beziehungen? Wenn ja, wie oft sehen Sie diese und beschreiben Sie diese Gemeinschaft?

A: Nein.

F: Haben Sie sonst in Europa Verwandte?

A: Nein.

Integration und Leben in Österreich:

F: Seit wann Leben Sie in Österreich?

A: Ungefähr 2 Monate.

F: Was wissen Sie schon über Österreich?

A: Ich weiß, dass hier Niemand ohne Grund geschlagen oder misshandelt wird. Es ist ein friedliches Land.

F: Gehen Sie derzeit einer Ausbildung nach oder besuchen Sie Kurse?

A: Nein. Ich möchte einen Deutschkurs besuchen damit ich die Sprache lerne.

F: Sind Sie arbeitsfähig? Wo oder was würden Sie gerne arbeiten?

A: Ich würde gerne arbeiten. Ich würde gerne als Ingenieur arbeiten. Nachgefragt gebe ich an, dass ich Autos reparieren möchte. F: Können Sie lesen und Schreiben?

A: Ich kann schreiben und lesen.

F: Wovon bestreiten Sie Ihren Lebensunterhalt in Österreich?

A: Grundversorgung.

F: Erhalten Sie sonst von jemanden Unterstützung?

A: Nein.

F: verfügen Sie selbst über Mittel zur Bestreitung Ihres Lebensunterhaltes?

A: Nein.

F: Sind Sie Mitglied in einem Verein oder Organisation? Wenn ja welchen?

A: Nein.

F: Wie könnten Sie sich einen Weiterverbleib in Österreich vorstellen? Haben Sie schon Zukunftspläne? Was haben Sie sich für Ihr Leben in Österreich vorgenommen?

A: Falls ich eine Ingenieursarbeit erlernen kann, dann möchte ich die mein ganzes Leben machen.

F: Verstehen Sie den Dolmetscher?

A: Ja

Situation im Herkunftsstaat und Familie:

F: Wo sind Sie aufgewachsen. Schildern Sie kurz Ihren Lebensweg bis vor Ihrer Ausreise (freie Erzählung).

A: Ich bin in einem Dorf aufgewachsen. Dort habe ich auch die Schule besucht. Sonst war ich nirgends. Als meine Brüder sich separierten, hat mein Vater mir die Arbeitsstelle vermittelt, damit ich für den Lebensunterhalt der Familie sorge.

F: Aus welcher Region stammen Sie genau?

A: Dorf XXXX , Provinz XXXX A: Dorf römisch XXXX , Provinz römisch XXXX

F: Wie viele Einwohner hat XXXX ?F: Wie viele Einwohner hat römisch XXXX ?

A: Das weiß ich nicht.

F: Das Dorf?

A: Ca. 1000 Menschen

F: Wie lange haben Sie die Schule besucht?

A: Ich habe die primärschule beendet und dann für weitre 3 Jahre noch. Ich habe den Grund Schulabschluss nicht machen können.

F: Wie hieß die Schule?

A: XXXX öffentliche Primärschule.A: römisch XXXX öffentliche Primärschule.

F: Wer von Ihrer Familie lebt noch in Bangledesch?

A: Alle außer meinem Vater, den es nicht mehr gibt. Nur mein mittlerer Bruder lebt mit meiner Mutter zusammen. Von meiner Familie gibt es meinen mittleren Bruder und meine Mutter.

Meine Schwestern sind alle schon verheiratet und leben in Bangladesch.

F: Wo leben Ihre Familienangehörigen?

A: Alle innerhalb von XXXX aber in verschiedenen Städten. In XXXX und XXXX A: Alle innerhalb von römisch XXXX aber in verschiedenen Städten. In römisch XXXX und römisch XXXX

F: Haben Sie Kontakt zu Ihrer Familie?

A: Ja, nur mit meiner Mutter.

F: Wie und wie oft?

A: Alle 2 bis 3 Tage rufe ich meine Mutter an. Sie weiß nicht wie man das Telefon benutzt. Ich rufe den Cousin väterlicherseits und dieser gibt Ihr das Telefon zum Telefonieren.

F: Sind Ihre Geschwister berufstätig?

A: 2 Schwestern arbeiten in der Kleidungsindustrie. Der mittlere Bruder als Landwirt und der ältere handelt mit Gemüse.

F: Sprechen Sie noch andere Sprachen außer Bengali?

A: Urdu kann ich ein bisschen.

F: Sind Sie gläubig? Wenn ja, welcher Religion fühlen Sie sich zugehörig?

A: Ich bin religiös, ich bin Sunnit.

F: Waren Sie in Bangladesch Mitglied in Vereinen, Religionsgemeinschaften oder sonstigen

Organisationen?

A: Nein

AUSREISEGRUND

F: Wann haben Sie den Entschluss gefasst Ihre Heimat zu verlassen?

A: 2019

Hinweis: Sie werden erneut aufgefordert, die Wahrheit anzugeben.

F: Aus welchen Gründen haben Sie Bangladesch verlassen? Bitte schildern Sie möglichst chronologisch über alle Ereignisse, die Sie zum Verlassen der Heimat veranlasst haben und der Grund für Ihre Asylantragstellung sind. (freie Erzählung)

A: 2019 habe ich beschlossen das Land zu verlassen, denn mein Leben war in Gefahr. Ich war bei der CD von der BNP. Ich bin mit Ihnen zu Demos und Treffen immer mitgegangen. Einmal sagten sie mir, dass eine große Demonstration stattfinden wird. Ich nahm dann in weiter Folge auch an dieser Demo teil. Es war eine Widerstandsbewegung gegen die Regierung. Plötzlich tauchte die Polizei auf und hat zuerst Sirenen gemacht sodass alle Leute weggehen. Da wir aber nicht weggegangen sind, wurde dann direkt das Feuer auf uns eröffnet und auf uns geschossen. Ich war im Gemenge und erlitt von der Polizei 15 bis 16 Schüsse. Ich hielt es nicht mehr aus und wurde bewusstlos. Ich kam erst am Abend zu bewusstein und verstand, dass ich ins Spital gebracht wurde. In Moulvibazar. In der Nacht wurde ich dann operiert und ich war insgesamt 12 Woche im Spital die Anhänger der BNP wollte mir aufzwingen, dass ich ein Interview Zeitungsjournalisten gebe. Auf der anderen Seite wollten die Leute der gegnerischen Partei unterbinden und wollte mich umbringen. Mein Vater meinte, dass ihm mein Leben wichtig sei und es ihm egal sei wieviel Hab und Gut für meine Ausreise in die Sicherheit verkaufen muss. Die Leute der gegnerischen Partei haben meinem Vater gedroht, dass falls ich so etwas mache ich umgebracht werde. Mein Vater hat mich dann aus Sicherheitsgründen zu meiner Schwester nach XXXX geschickt. Ich war für 3 Monate dort versteckt und bin nicht mehr nach Hause gegangen. Mein Vater wollte meine Ausreise organisieren. Aber meine Brüder haben kein Geld beigesteuert, weshalb mein Vater sein Vermögen verkauft hat. Mein Vater hat das Grundstück verkauft, mir einen Reisepass beschafft und mich mit Hilfe eines Schleppers in den Iran gebracht. Ich wurde 3- bis 4-mal mit dem Tode bedroht. Sie kommen Monat für Monat nach Hause und fordern meine Familie auf, dass ich ein Interview den Zeitungsjournalisten geben soll, damit die ganze Welt erfährt wie die Regierung ist. Mein Vater sagte dann immer, dass wir das nicht wollen, denn dann werden die anderen mich umbringen. Aufgrund all der Sorgen ist mein Vater gestorben, wie kann dann ich überleben.A: 2019 habe ich beschlossen das Land zu verlassen, denn mein Leben war in Gefahr. Ich war bei der CD von der BNP. Ich bin mit Ihnen zu Demos und Treffen immer mitgegangen. Einmal sagten sie mir, dass eine große Demonstration stattfinden wird. Ich nahm dann in weiter Folge auch an dieser Demo teil. Es war eine Widerstandsbewegung gegen die Regierung. Plötzlich tauchte die Polizei auf und hat zuerst Sirenen gemacht sodass alle Leute weggehen. Da wir aber nicht weggegangen sind, wurde dann direkt das Feuer auf uns eröffnet und auf uns geschossen. Ich war im Gemenge und erlitt von der Polizei 15 bis 16 Schüsse. Ich hielt es nicht mehr aus und wurde bewusstlos. Ich kam erst am Abend zu bewusstein und verstand, dass ich ins Spital gebracht wurde. In Moulvibazar. In der Nacht wurde ich dann operiert und ich war insgesamt 12 Woche im Spital die Anhänger der BNP wollte mir aufzwingen, dass ich ein Interview Zeitungsjournalisten gebe. Auf der anderen Seite wollten die Leute der gegnerischen Partei unterbinden und wollte mich umbringen. Mein Vater meinte, dass ihm mein Leben wichtig sei und es ihm egal sei wieviel Hab und Gut für meine Ausreise in die Sicherheit verkaufen muss. Die Leute der gegnerischen Partei haben meinem Vater gedroht, dass falls ich so etwas mache ich umgebracht werde. Mein Vater hat mich dann aus Sicherheitsgründen zu meiner Schwester nach römisch XXXX geschickt. Ich war für 3 Monate dort versteckt und bin nicht mehr nach Hause gegangen. Mein Vater wollte meine Ausreise organisieren. Aber meine Brüder haben kein Geld beigesteuert, weshalb mein Vater sein Vermögen verkauft hat. Mein Vater hat das Grundstück verkauft, mir einen Reisepass beschafft und mich mit Hilfe eines Schleppers in den Iran gebracht. Ich wurde 3- bis 4-mal mit dem Tode bedroht. Sie kommen Monat für Monat nach Hause und fordern meine Familie auf, dass ich ein Interview den Zeitungsjournalisten geben soll, damit die ganze Welt erfährt wie die Regierung ist. Mein Vater sagte dann immer, dass wir das nicht wollen, denn dann werden die anderen mich umbringen. Aufgrund all der Sorgen ist mein Vater gestorben, wie kann dann ich überleben.

F. Wann war diese Demonstration?

A: XXXX . Ich glaube im März.A: römisch XXXX . Ich glaube im März.

F. Wo fand diese Demonstration statt.

A: In XXXX A: In römisch XXXX

F: Wofür steht Chatra Ball?

A: Sie unterstützen die BNP.

F: Wer ist Chatra dal?

A: Sie rufen die älteren an und machen das was die älteren ihnen auftragen. Wenn ein Anschlag passiert dann werden sie benutzt oder wenn eine Versammlung stattfinden soll, dann werden sie benutzt.

F: Was meinen Sie mit Anschlag?

A: Wenn eine Demo stattfindet, dann kommen wir zur Demo und nehmen daran teil.

F: Wer sind die Mitglieder der CD?

A: Viele von meiner Ortschaft. Es sind Unterstützer der BNP. Wenn irgendwo Versammlung sind, man ruft sie und sie kommen zur Unterstützung. In den Schulen werden bereits Listen geführt wer der CD angehört oder Chatro League angehört.

F: Was sind die Ziele der CD?

A: Sie hören auf die Führer und Funktionäre der BNP und schauen, dass Sie Ihre Posten und Geld bekommen. Das habe ich ja nicht gewusst als mich angeschlossen haben. F. Warum haben Sie sich angeschlossen?

A: Die Sache ist so, man sucht sich eine Partei aus die einem gefällt. Aber ich habe das ja nicht verstanden. Mein Cousin väterlicherseits hat mich einmal zu einer Veranstaltung mitgenommen.

F: Wie heißt der Vorsitzende der CD?

A: XXXX A: römisch XXXX

F: Sind Sie Mitglieder der Partei CD?

A: Nein, ich bin ein normaler Mensch.

F: Was macht die BNP?

A: Ist ein Führer des Landes, Premierministerin Begum Khaleda Zia. Es gibt ja 2 Premierministerinen, die oben genannte und Sheik Hasina. Es gibt 2 Präsidenten. F. Was macht die BNP?

A: Es gibt in Bangladesch 2 Parteien. Die Menschen die die BNP unterstützen wählen sie. Der derzeitige Parlamentsabgeordnete heißt Sheik Sujat Miah.

F. Waren Sie ein aktives Mitglied der BNP oder CD?

A: Nein

F: Wievielte Menschen wurden bei dieser Demo verletzt?

A: Wir waren ca 5 oder 6 Personen die verletzt wurden. 3 Personen erlitten Treffer mit Kugeln F: Wie oft wurden Sie getroffen?

A: Imal wurde ich getroffen und erlitt 15 bis 16 Kugeln.

Anmerkung: Es handelt sich um Schrottkugeln

F: Warum sollten gerade Sie das Interview geben?

A: Weil ich am meisten verletzt war.

F: Woher weiß die Regierung Ihren Namen?

A: Von meiner Partei wissen die Leute meinen Namen, von meinem Cousin väterlicherseits oder auch von meinem Gemeindeführer.

F. Sie haben gesagt, dass Sie bedroht wurden. Wann war das?

A: 2mal zu Hause wurde mein Vater aufgefordert von der BNP, dass ich übergeben werden sollte und in den Medien bekannt verletzt worden bin und die Regierung hat gesagt, dann werden sie mich umbringen. Das hat man zu meinem Vater gesagt. Nachdem das passiert ist, hat mein Vater gesagt, dass ich nicht wieder nach Hause kommen soll. Ich war 3 Monate untergetaucht.

Vorhalt: Warum haben Sie sich Ihren Reisepass 2018 ausstellen lassen.

A: Um zu überleben.

F: Aber der Vorfall hat sich erst 2019 ereignet?

A: Den Reisepass 2018 machen lassen, da hatte ich noch keine Probleme.

F: Warum haben Sie sich 2018 den RP ausstellen lassen?

A: Um ins Ausland zu kommen.

F: Warum sind Sie nicht schon 2018 ausgereist?

A: Weil ich kein Geld hatte, das Geld war das Problem.

F: Dh Sie wollten schon 2018 Bangladesch verlassen?

A: Ja

F: Warum?

A: Die Lage und unsere Situation war schlimm. Ich meine damit die wirtschaftliche Situation

F: Wieviel hat der Krankenhausaufenthalt gekostet?

A: Es war ein öffentliches Spital.

F: Wollten Sie 2018 Ihr Land aus wirtschaftlichen Gründen verlassen?

A: Als ich 2018 im Geschäft arbeitete, habe ich mich schon Ihnen angeschlossen und ich war bei vielen Demos und treffen. Aber es gab damals kein Problem. Wenn ich zu Demos ging, dann habe ich von Ihnen mal 200 Taka mal 300 Taka bekommen. Als ich 2019 die Schläge und Kugeln kassierte hat mein Vater alles verkauft und mich ins Ausland geschickt.

F: Welche Schläge?

A: Bei dieser Demo war das. Die Polizei hat auch Stöcke eingesetzt. Ich war ja bewusstlos.

SONSTIGE VERFOLGUNGSGRÜNDE

F: Sind Sie in Ihrer Heimat oder in einem anderen Land vorbestraft? A: Nein

F: Waren Sie jemals in Haft oder wurden Sie festgenommen? Wenn ja, wie oft bzw. weswegen wurden Sie festgenommen?

A: Nein

F: Gibt es jetzt einen Haftbefehl in Ihrer Heimat gegen Sie? A: Nein

F: Waren Sie jemals Mitglied in einer terroristischen Organisation oder haben Sie Kontakt zu extremistischen Gruppen?

A: Nein

F: Waren Sie jemals einer individuellen Bedrohung ausgesetzt? Wenn ja durch wen?

A: Ja

F: durch wen?

A: nein, nur mein Vater. Mich haben Sie ja nicht erwischt.

F: Waren Sie Mitglied in einer politischen aktiven Partei? Wenn ja für welche Partei?

A: Nein. Ich bin nur mit zu den Demos gegangen.

F: Hatten Sie in Bangladesch jemals Probleme mit irgendeinem der dortigen Machthaber?

A: Ja

F. Mit wem?

A: Mit dem Cousin väterlicherseits!

F: Der ist ein Machthaber?

A: Ja, weil ich die Partei nicht unterstützt habe. Er ist im Gemeindeverband der AL Vorsitzender. Dann ist eine Feindschaft entstanden.

F: Wieviel Cousin väterlicherseits haben Sie?

A: 4

Vorhalt: Vorher haben Sie angegeben, dass Sie der Cousin väterlicherseits zu einer Veranstaltung mitgenommen hat?

A: Ja mein Vater hat 2 Brüder.

F. D.h. ein Bruder ist bei der BNP und der andere bei der AL?

A: XXXX gehört der Al an und XXXX gehört der CD/ BNP anA: römisch XXXX gehört der Al an und römisch XXXX gehört der CD/ BNP an

F. Wie lange besteht diese Feindschaft schon?

A: Seitdem ich die BNP unterstütze.

F: Haben Sie jemals an Demonstrationen oder politischen Veranstaltungen teilgenommen?

Wenn ja, wann und wo?

A: Ja so wie schon gesagt.

F: Hatten Sie in Ihrer Heimat Probleme mit den Behörden?

A: Ja

F: Mit welcher Behörde?

A: Ja mit dem Cousin der bei der AL ist.

F: Was macht der Cousin der bei der AL ist?

A: Er ist Eisen und Zementhändler. Er ist sehr reich.

F: Welcher Volksgruppe gehören Sie an?

A: Bengale.

F: Wurden Sie deswegen jemals diskriminiert? A: Nein

F: Wurden Sie in Österreich von einem Gericht verurteilt? Läuft gegen Sie ein gerichts- oder

Verwaltungsverfahren gegen Sie?

A: Nein.

F: Sie werden nochmals auf das Neuerungsverbot im Beschwerdeverfahren aufmerksam gemacht. Ich frage Sie daher jetzt nochmals, ob Sie noch etwas Asylrelevantes angeben möchten oder etwas vorbringen möchten, was Ihnen wichtig erscheint, ich jedoch nicht gefragt habe?

A: Ich habe meinen Angaben nichts mehr hinzuzufügen.

F: Verstehen Sie den anwesenden Dolmetscher?

A: Ja.

Situation bei Rückkehr:

F: Was müsste passieren, dass Sie wieder in Ihr Heimatland zurückkehren können?

A: In Bangladesch würde man mich umbringen.

F:

Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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