Norm
RAO §28 Abs1aRechtssatz
§ 28 Abs 1a RAO ist nicht dahin auszudehnen, dass Rückstandsausweise auch für Rückforderungsansprüche wegen (angeblich) zu Unrecht bezogener Leistungen erlassen werden dürfen.Paragraph 28, Absatz eins a, RAO ist nicht dahin auszudehnen, dass Rückstandsausweise auch für Rückforderungsansprüche wegen (angeblich) zu Unrecht bezogener Leistungen erlassen werden dürfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134835Im RIS seit
09.07.2024Zuletzt aktualisiert am
09.07.2024