RS Lvwg 2024/6/10 LVwG-1-915/2023-R10

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.06.2024
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

10.06.2024

Index

10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VersammlungsG 1953 §7
VStG §6
VersammlungsG 1953 §14 Abs1

Rechtssatz

Weder eine Versammlung innerhalb der Bannmeile, während der Landtag sich versammelte, noch der Verbleib am Versammlungsort stellen – bei theoretischer Annahme einer tatsächlichen Notstandssituation – geeignete Mittel dar, die drohenden Folgen der globalen Erwärmung auch nur in geringster Weise zu minimieren. Es kann daher weder vom Vorliegen eines rechtfertigenden noch eines entschuldigenden Notstandes ausgegangen werden.

Schlagworte

Verwaltungsstrafrecht, Notstand, Klimademonstration

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGVO:2024:LVwG.1.915.2023.R10

Zuletzt aktualisiert am

05.07.2024
Quelle: Landesverwaltungsgericht Vorarlberg LVwg Vorarlberg, http://www.lvwg-vorarlberg.at
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