Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
10.06.2024Index
10/11 Vereinsrecht VersammlungsrechtRechtssatz
Weder eine Versammlung innerhalb der Bannmeile, während der Landtag sich versammelte, noch der Verbleib am Versammlungsort stellen – bei theoretischer Annahme einer tatsächlichen Notstandssituation – geeignete Mittel dar, die drohenden Folgen der globalen Erwärmung auch nur in geringster Weise zu minimieren. Es kann daher weder vom Vorliegen eines rechtfertigenden noch eines entschuldigenden Notstandes ausgegangen werden.
Schlagworte
Verwaltungsstrafrecht, Notstand, KlimademonstrationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGVO:2024:LVwG.1.915.2023.R10Zuletzt aktualisiert am
05.07.2024