RS Lvwg 2024/3/22 LVwG 30.25-467/2024

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Veröffentlicht am 22.03.2024
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Rechtssatznummer

3

Entscheidungsdatum

22.03.2024

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
L85006 Straßen Steiermark

Rechtssatz

Eine Straßenblockade ist für sich genommen im Sinne des § 6 VStG nicht geeignet, Gefahren des weltweiten Temperaturanstiegs konkret hintanzuhalten und damit verbundene Nachteile auf Individualrechtsgüter tatsächlich abzuwenden, sodass es in diesem Zusammenhang – selbst bei angenommener Notstandslage - bereits an der Geeignetheit der bezughabenden Handlung mangelt.Eine Straßenblockade ist für sich genommen im Sinne des Paragraph 6, VStG nicht geeignet, Gefahren des weltweiten Temperaturanstiegs konkret hintanzuhalten und damit verbundene Nachteile auf Individualrechtsgüter tatsächlich abzuwenden, sodass es in diesem Zusammenhang – selbst bei angenommener Notstandslage - bereits an der Geeignetheit der bezughabenden Handlung mangelt.

Schlagworte

Straßenblockade, Gefahren, weltweiter Temperaturanstieg, Nachteile, Individualrechtsgüter, Abwendung, Notstandslage, Geeignetheit, Verwaltungsstrafgesetz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGST:2024:LVwG.30.25.467.2024

Zuletzt aktualisiert am

03.07.2024
Quelle: Landesverwaltungsgericht Steiermark LVwg Steiermark, http://www.lvwg-stmk.gv.at
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