Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
22.03.2024Index
40/01 VerwaltungsverfahrenRechtssatz
Eine Straßenblockade ist für sich genommen im Sinne des § 6 VStG nicht geeignet, Gefahren des weltweiten Temperaturanstiegs konkret hintanzuhalten und damit verbundene Nachteile auf Individualrechtsgüter tatsächlich abzuwenden, sodass es in diesem Zusammenhang – selbst bei angenommener Notstandslage - bereits an der Geeignetheit der bezughabenden Handlung mangelt.Eine Straßenblockade ist für sich genommen im Sinne des Paragraph 6, VStG nicht geeignet, Gefahren des weltweiten Temperaturanstiegs konkret hintanzuhalten und damit verbundene Nachteile auf Individualrechtsgüter tatsächlich abzuwenden, sodass es in diesem Zusammenhang – selbst bei angenommener Notstandslage - bereits an der Geeignetheit der bezughabenden Handlung mangelt.
Schlagworte
Straßenblockade, Gefahren, weltweiter Temperaturanstieg, Nachteile, Individualrechtsgüter, Abwendung, Notstandslage, Geeignetheit, VerwaltungsstrafgesetzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGST:2024:LVwG.30.25.467.2024Zuletzt aktualisiert am
03.07.2024