TE Bvwg Erkenntnis 2024/6/13 W222 2280475-1

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Veröffentlicht am 13.06.2024
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Entscheidungsdatum

13.06.2024

Norm

AsylG 2005 §10 Abs1 Z3
AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §57
AsylG 2005 §8 Abs1
BFA-VG §9
B-VG Art133 Abs4
FPG §46
FPG §52
FPG §55
  1. AsylG 2005 § 10 heute
  2. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  3. AsylG 2005 § 10 gültig ab 01.11.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2014 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  5. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  6. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  7. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  8. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.04.2009 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2009
  9. AsylG 2005 § 10 gültig von 09.11.2007 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2007
  10. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2006 bis 08.11.2007
  1. AsylG 2005 § 57 heute
  2. AsylG 2005 § 57 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021
  3. AsylG 2005 § 57 gültig von 20.07.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  4. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  5. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  6. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009
  7. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  8. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.04.2009 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2009
  9. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.07.2008 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008
  10. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2006 bis 30.06.2008
  1. AsylG 2005 § 8 heute
  2. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  3. AsylG 2005 § 8 gültig ab 01.11.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2014 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  5. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  6. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  7. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009
  1. BFA-VG § 9 heute
  2. BFA-VG § 9 gültig ab 01.09.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2018
  3. BFA-VG § 9 gültig von 20.07.2015 bis 31.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  4. BFA-VG § 9 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 144/2013
  5. BFA-VG § 9 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013
  1. B-VG Art. 133 heute
  2. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017
  3. B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018
  4. B-VG Art. 133 gültig von 25.05.2018 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018
  5. B-VG Art. 133 gültig von 01.08.2014 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 164/2013
  6. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2014 bis 31.07.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012
  7. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003
  8. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 444/1974
  9. B-VG Art. 133 gültig von 25.12.1946 bis 31.12.1974 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 211/1946
  10. B-VG Art. 133 gültig von 19.12.1945 bis 24.12.1946 zuletzt geändert durch StGBl. Nr. 4/1945
  11. B-VG Art. 133 gültig von 03.01.1930 bis 30.06.1934
  1. FPG § 46 heute
  2. FPG § 46 gültig ab 01.09.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2018
  3. FPG § 46 gültig von 01.11.2017 bis 31.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. FPG § 46 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  5. FPG § 46 gültig von 20.07.2015 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  6. FPG § 46 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  7. FPG § 46 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  8. FPG § 46 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  9. FPG § 46 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 157/2005
  10. FPG § 46 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2005
  1. FPG § 52 heute
  2. FPG § 52 gültig ab 28.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2019
  3. FPG § 52 gültig von 28.12.2019 bis 27.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2019
  4. FPG § 52 gültig von 01.11.2017 bis 27.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  5. FPG § 52 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  6. FPG § 52 gültig von 01.10.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2017
  7. FPG § 52 gültig von 20.07.2015 bis 30.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  8. FPG § 52 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  9. FPG § 52 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  10. FPG § 52 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  11. FPG § 52 gültig von 01.01.2006 bis 30.06.2011
  1. FPG § 55 heute
  2. FPG § 55 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  3. FPG § 55 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  4. FPG § 55 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  5. FPG § 55 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009
  6. FPG § 55 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009

Spruch


W222 2280475-1/2E

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. OBREGON über die Beschwerde des XXXX alias XXXX , geb. XXXX alias XXXX , StA. Indien, vertreten durch den XXXX , gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX , Zl. XXXX , zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. OBREGON über die Beschwerde des römisch XXXX alias römisch XXXX , geb. römisch XXXX alias römisch XXXX , StA. Indien, vertreten durch den römisch XXXX , gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom römisch XXXX , Zl. römisch XXXX , zu Recht erkannt:

A)

Die Beschwerde wird gemäß §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1, 10 Abs. 1 Z 3, 57 AsylG 2005 idgF, § 9 BFA-VG idgF und §§ 46, 52, 55 FPG idgF als unbegründet abgewiesen.Die Beschwerde wird gemäß Paragraphen 3, Absatz eins,, 8 Absatz eins,, 10 Absatz eins, Ziffer 3,, 57 AsylG 2005 idgF, Paragraph 9, BFA-VG idgF und Paragraphen 46,, 52, 55 FPG idgF als unbegründet abgewiesen.

Der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung wird als unzulässig zurückgewiesen.

B)

Die Revision ist gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.


Text


Entscheidungsgründe:

I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:

Der Beschwerdeführer (in der Folge auch „BF“), ein indischer Staatsangehöriger, stellte nach illegaler Einreise in das Bundesgebiet am XXXX einen Antrag auf internationalen Schutz.Der Beschwerdeführer (in der Folge auch „BF“), ein indischer Staatsangehöriger, stellte nach illegaler Einreise in das Bundesgebiet am römisch XXXX einen Antrag auf internationalen Schutz.

In der Erstbefragung durch einen Organwalter des öffentlichen Sicherheitsdienstes am XXXX unter Beziehung eines Dolmetschers gab der BF zu seiner Person an, er sei in „ XXXX “ in Haryana, Indien, geboren, wo er auch zuletzt wohnhaft gewesen sei. Er sei ledig. Seine Muttersprache sei „Hindi“. Er bekenne sich zum Hinduismus und gehöre der Volksgruppe bzw. Kaste der Jat an. Er habe elf Jahre die Grundschule besucht. Zuletzt sei er Landwirt gewesen. An Familienangehörigen im Herkunftsstaat verfüge er über Vater sowie Mutter. Er habe vor ca. drei bis vier Jahren den Entschluss zur Ausreise aus seinem Herkunftsstaat gefasst und als Reiseziel (Zielland) Österreich gehabt, „weil es in Österreich Menschenrechte gibt. Es wird keine Gewalt ausgeübt.“ Aus seinem Herkunftsland sei er legal ausreist. Er habe einen indischen Reisepass ausgestellt von der Passbehörde in „ XXXX “, Indien, gehabt. Er sei mit einem Reisedokument ausgereist. Er sei in Serbien ausgeraubt worden und sein Reisepass sei ihm dabei gestohlen worden.In der Erstbefragung durch einen Organwalter des öffentlichen Sicherheitsdienstes am römisch XXXX unter Beziehung eines Dolmetschers gab der BF zu seiner Person an, er sei in „ römisch XXXX “ in Haryana, Indien, geboren, wo er auch zuletzt wohnhaft gewesen sei. Er sei ledig. Seine Muttersprache sei „Hindi“. Er bekenne sich zum Hinduismus und gehöre der Volksgruppe bzw. Kaste der Jat an. Er habe elf Jahre die Grundschule besucht. Zuletzt sei er Landwirt gewesen. An Familienangehörigen im Herkunftsstaat verfüge er über Vater sowie Mutter. Er habe vor ca. drei bis vier Jahren den Entschluss zur Ausreise aus seinem Herkunftsstaat gefasst und als Reiseziel (Zielland) Österreich gehabt, „weil es in Österreich Menschenrechte gibt. Es wird keine Gewalt ausgeübt.“ Aus seinem Herkunftsland sei er legal ausreist. Er habe einen indischen Reisepass ausgestellt von der Passbehörde in „ römisch XXXX “, Indien, gehabt. Er sei mit einem Reisedokument ausgereist. Er sei in Serbien ausgeraubt worden und sein Reisepass sei ihm dabei gestohlen worden.

Zur Reiseroute führte er aus, er sei vor ca. XXXX vom Wohnort abgereist und mit dem Bus zum Flughafen nach XXXX gefahren. Von dort sei er mit dem Flugzeug nach XXXX ausgereist. Anschließend habe er sich für einen unbekannten Zeitraum in XXXX aufgehalten und sei durch XXXX durchgereist.Zur Reiseroute führte er aus, er sei vor ca. römisch XXXX vom Wohnort abgereist und mit dem Bus zum Flughafen nach römisch XXXX gefahren. Von dort sei er mit dem Flugzeug nach römisch XXXX ausgereist. Anschließend habe er sich für einen unbekannten Zeitraum in römisch XXXX aufgehalten und sei durch römisch XXXX durchgereist.

Er sei selbständig zu Fuß über die ungarische Grenze nach Österreich eingereist.

Zu seinem Fluchtgrund befragt, gab der BF an: „Mein Onkel und seine Söhne wollten das Grundstück besitzen, welches mir gehört. Aus diesem Grund wurde ich von ihnen attackiert. Das hat mir mein Leben zur Hölle gemacht. Ich konnte die Schule nicht mehr regelmäßig besuchen. Das Grundstück hat er mir bereits gestohlen. Dieses wird von Bekannten meines Onkels Bewacht. Mein Onkel sehr reich, er ist politisch aktiv. In unserem Dorf hat er eine sehr hohe Stellung, die Einwohner hören auf ihn. Er lässt meine Eltern von Unbekannten verprügeln, genauso wie mich.“

Befragt, was er bei einer Rückkehr in seine Heimat befürchte, gab er an: „Wenn sie mich umbringen möchten, dann schicken sie mich zurück. Mein Onkel ist sehr gefährlich. Ich kann nicht glauben, dass ich ihm entwischt bin.“

Befragt, ob es konkrete Hinweise gebe, dass ihm bei Rückkehr unmenschliche Behandlung, unmenschliche Strafe oder die Todesstrafe drohe, oder er in Falle seiner Rückkehr in seinen Heimatstaat mit irgendwelchen Sanktionen zu rechnen habe, gab er an „keine“.

Das Verfahren des BF wurde am XXXX zugelassen.Das Verfahren des BF wurde am römisch XXXX zugelassen.

Mit Aktenvermerk des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge auch „BFA“) vom XXXX wurde das Asylverfahren gemäß § 24 Abs. 2 AsylG eingestellt, da der BF nach Antrag auf internationalen Schutz die Unterkunft der Betreuungseinrichtung ohne Angabe einer weiteren Anschrift verlassen habe.Mit Aktenvermerk des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge auch „BFA“) vom römisch XXXX wurde das Asylverfahren gemäß Paragraph 24, Absatz 2, AsylG eingestellt, da der BF nach Antrag auf internationalen Schutz die Unterkunft der Betreuungseinrichtung ohne Angabe einer weiteren Anschrift verlassen habe.

Im Rahmen der niederschriftlichen Einvernahme vor dem BFA am XXXX gab der BF unter Beziehung eines Dolmetschers für Punjabi im Wesentlichen an (LA: Leiter der Amtshandlung; VP: BF; allfällige Rechtschreibfehler teilweise korrigiert):Im Rahmen der niederschriftlichen Einvernahme vor dem BFA am römisch XXXX gab der BF unter Beziehung eines Dolmetschers für Punjabi im Wesentlichen an (LA: Leiter der Amtshandlung; VP: BF; allfällige Rechtschreibfehler teilweise korrigiert):

„(…)

LA: Wie verstehen Sie den anwesenden Dolmetscher?

VP: Gut

LA: Haben Sie im Verfahren bis dato der Wahrheit entsprechende Angaben gemacht und wurden Ihnen diese jeweils rückübersetzt und korrekt protokolliert?

VP: Ja, ich habe die Wahrheit gesagt. Es wurde auch richtig protokolliert und rückübersetzt

LA: Werden Sie in gegenständlichem Verfahren vertreten? Liegt diesbezüglich eine Vollmacht vor? In welchem Umfang?

VP: Ich werde vom XXXX vertreten. (Anm. Vollmacht im Akt)VP: Ich werde vom römisch XXXX vertreten. Anmerkung Vollmacht im Akt)

LA: Ihre Vertretung ist heute nicht erschienen, obwohl sie vom Termin Kenntnis hat. Sind Sie einverstanden die Einvernahme ohne ihre rechtliche Vertretung zu führen?

VP: Ja, das ist kein Problem.

LA: Wie geht es Ihnen gesundheitlich?

VP: Ich bin gesund.

LA: Sind Sie in ärztlicher Behandlung, nehmen Sie irgendwelche Medikamente?

VP: 2x Nein

LA: Haben Sie bei der Erstbefragung die Wahrheit gesagt?

VP: Ja

LA: Wie heißen Sie und wann und wo sind Sie wo geboren?

VP: XXXX (Vorname) XXXX (Nachname), ich bin am XXXX , Indien geboren. Das Geburtsdatum wurde falsch protokolliertVP: römisch XXXX (Vorname) römisch XXXX (Nachname), ich bin am römisch XXXX , Indien geboren. Das Geburtsdatum wurde falsch protokolliert

LA: Welche Staatsangehörigkeit haben Sie?

VP: die indische

Anm.: Gefragt gibt die VP an keine weitere Staatsangehörigkeit zu besitzen.Anmerkung, Gefragt gibt die VP an keine weitere Staatsangehörigkeit zu besitzen.

LA: Welches Land ist Ihr Heimatland?

VP: Indien

LA: Wenn ich in weiterer Folge Heimat oder Heimatland sage, dann meine ich damit Indien. Haben Sie das verstanden?

VP: Ja

LA: Wo sind Sie aufgewachsen?

VP: XXXX , HaryanaVP: römisch XXXX , Haryana

LA: Füllen Sie bitte das Ihnen vorgelegte Datenblatt so detailliert wie möglich aus.

Anm.: VP füllte das Datenblatt nach bestem Wissen aus. Das Datenblatt wird als Anlage 1 zum Akt genommen.Anmerkung, VP füllte das Datenblatt nach bestem Wissen aus. Das Datenblatt wird als Anlage 1 zum Akt genommen.

LA: Welcher Volksgruppe gehören Sie an?

VP: Ich bin Angehöriger der Jat.

LA: Welche Religion haben Sie?

VP: Hinduismus

LA: Welche Sprachen sprechen Sie?

VP: Hindi (Anm. lt. Dolmetscherin spricht die VP Punjabi)VP: Hindi Anmerkung lt. Dolmetscherin spricht die VP Punjabi)

LA: Verfügen Sie über Dokumente, die Ihre Identität bestätigen (Reisepass, Aadhaar Card)?

VP: Nein
LA: Wo befinden sich Ihre persönlichen Dokumente (Reisepass, Aadhaar Card, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis)?
VP: Ich habe keine. Der Schlepper hat meinen Pass genommen

LA: Können Sie sonstige Beweismittel in Vorlage bringen, die für Ihr Vorbringen bzw. das Verfahren bedeutend sind?

VP: Nein.

LA: Wie heißt Ihr Vater, wie alt ist er und wo lebt er?

VP: XXXX , ca. XXXX Jahre, lebt in XXXX VP: römisch XXXX , ca. römisch XXXX Jahre, lebt in römisch XXXX

LA: Wie heißt Ihre Mutter, wie alt ist sie und wo lebt sie?

VP: XXXX , XXXX lebt mit meinem Vater zusammenVP: römisch XXXX , römisch XXXX lebt mit meinem Vater zusammen

LA: Wie viele Geschwister haben Sie?

VP: Keine

LA: Haben Sie noch Kontakt zu Ihren Eltern in Indien?

VP: Ja, mit der Mutter ab und zu telefonisch. 1-2 Mal im Monat

LA: Wie finanzieren sich Ihre Eltern in Indien den Lebensunterhalt?

VP: Sie arbeiten in der Landwirtschaft

LA: Welche weiteren Familienangehörigen haben Sie in Indien?

VP: Ich habe Verwandte. Onkel und Tanten

LA: Wie geht es den Angehörigen im Heimatland?

VP: Es geht ihnen nicht gut. Sie vertragen sich nicht

LA: Sind Sie verheiratet?

VP: Nein

LA: Haben Sie Kinder?

VP: Nein

LA: Wo haben Sie die Schule besucht und über welchen Zeitraum?

VP: In XXXX habe ich 1 Jahre die Schule besucht, in XXXX war ich 8-9 Jahre in der Schule. Ab und zu war ich in der Schule, ab und zu nichtVP: In römisch XXXX habe ich 1 Jahre die Schule besucht, in römisch XXXX war ich 8-9 Jahre in der Schule. Ab und zu war ich in der Schule, ab und zu nicht

LA: Sind Sie einer Arbeit nachgegangen?

VP: Ja, als Erntehelfer

LA: Welchen Beruf haben Sie erlernt?

VP: Keinen

LA: Wer ist für Ihren Lebensunterhalt bis zu Ihrer Ausreise aufgekommen?

VP: In Indien meine Eltern

LA: Wie stellte sich Ihre wirtschaftliche Situation im Heimatland dar?

VP: Schlecht.

LA: Hatten Sie wirtschaftliche Gründe Indien zu verlassen?

VP: Nein, ich hatte einen Grundstückstreit. Es ging um das Grundstück des Großvaters.

LA: Wann konkret haben Sie Indien verlassen und wann sind Sie in Österreich eingereist?

VP: Vor XXXX Monaten habe ich Indien verlassen. Nein ich glaube, dass es XXXX oder XXXX Monate her ist. Nach Österreich bin ich vor drei bis vier Monaten gekommenVP: Vor römisch XXXX Monaten habe ich Indien verlassen. Nein ich glaube, dass es römisch XXXX oder römisch XXXX Monate her ist. Nach Österreich bin ich vor drei bis vier Monaten gekommen

LA: Auf welche Weise haben Sie Indien verlassen?

VP: Ich bin legal mit dem Flugzeug ausgereist

LA: Sind Sie arbeitsfähig? Was würden Sie gerne arbeiten? Halten Sie sich für einen flexiblen Menschen, bzw. würden Sie z.B. auch einfachere Arbeitstätigkeiten ausüben?
VP: Ich könnte jede Arbeit machen

LA: Sind Sie in Österreich arbeitstätig?
VP: Ja, als Zeitungszusteller
LA: Haben Sie dafür eine Bewilligung inne?
VP: Das weiß ich nicht.

LA: Als Asylwerber ist es Ihnen nicht gestattet ohne Bewilligung vom AMS einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit nachzugehen. Sie haben Anspruch auf Grundversorgung. Warum nehmen Sie die Grundversorgung nicht in Anspruch und arbeiten unerlaubt im Bundegebiet?

VP: Ich kann ja arbeiten, warum sollte ich die Grundversorgung in Anspruch nehmen?
LA: Aufgrund Ihrer unerlaubten Erwerbstätigkeit ist beabsichtigt im Falle einer negativen Entscheidung ein Einreiseverbot in der Höhe von 2 (zwei) Jahren gegen Sie zu erlassen, da Sie mit Ihrem gezeigten Verhalten die öffentliche Ordnung und Sicherheit und das wirtschaftliche Wohl gefährden. Haben Sie das verstanden?

VP: Ok
LA: Wie hoch ist Ihr monatliches Einkommen?
VP: Ca € 300

LA: Liegt eine aufrechte Krankenversicherung vor?

VP: Nein
LA: Wo wohnen Sie in Wien? Sind Sie im ZMR gemeldet?

VP: Im 15.Bezirk, ich bin dort gemeldet.

LA: Aufgrund welchen Rechtsverhältnisses (Miete, Untermiete, Eigentum, etc.) benutzen Sie Ihre Unterkunft (Vorlage von Mietvertrag, Einzahlungsbestätigung des Mietzinses der letzten drei Monate, etc.)?

VP: Miete
LA: Wie viele Personen leben dort?
VP: drei
LA: Kommen Sie selbst für die Miete auf?
VP: Ja, ich zahle € 200 Miete.

LA: Wie können Sie von € 100 leben?

VP: es geht
LA: Haben Sie Familienangehörige oder sonstige Verwandte in Österreich? Wie oft sehen Sie diese?
VP: Nein

LA: Haben Sie in Europa Familienangehörige oder Verwandte?

VP: Nein

LA: Leben Sie mit jemand in Familiengemeinschaft oder in einer familienähnlichen Lebensgemeinschaft? Wenn ja, beschreiben Sie diese Gemeinschaft!
VP: Nein
LA: Besteht zu irgendeiner Person ein finanzielles oder sonstiges Abhängigkeitsverhältnis?
VP: Nein

LA: Was machen Sie in Ihrer Freizeit? Wen treffen Sie gewöhnlich?
VP: Ich gehe im Park spazieren.
LA: Welche integrativen Schritte haben Sie seit Ihrem Aufenthalt in Österreich gesetzt (absolvierte Kurse oder Ausbildungen; Mitgliedschaften in Vereinen oder Organisationen, etc..)?

VP: Keine

LA: Wie schätzen Sie Ihre Deutschkenntnisse ein? Haben Sie Kurse gemacht?
VP: Ich habe keine Kenntnisse

LA: Respektieren Sie die österreichische Rechtsordnung?

VP: Ja

LA: Hatten Sie je Probleme mit der Polizei oder anderen Behörden der Republik Österreich?

VP: Nein.

LA: Sind Sie je von einer gerichtlichen Untersuchung oder einem Gerichtsverfahren oder eine (einstweiligen) gerichtlichen Verfügung in Österreich betroffen gewesen?
VP: Nein

LA: Durch welche Länder sind Sie bis zu Ihrer Ankunft in Österreich gereist?
VP: Dubai (2-3 Monate) – Serbien (3- 4 Monate) – Ungarn (Durchreise)

LA: Was haben Sie in Dubai gemacht?

VP: Nichts.

LA: Wovon haben Sie in Dubai gelebt?

VP: Ich habe dort in einem Zimmer geschlafen. Ich hatte dort Geld.

LA: Woher hatten Sie das Geld?

VP: Von meinen Eltern.

LA: Können Sie sich weiterhin konzentrieren und die gestellten Fragen wahrheitsgemäß beantworten? Wollen Sie eine Pause machen?

VP: Ich kann mich konzentrieren und möchte keine Pause machen.

FLUCHTGRÜNDE:

LA: Aus welchem Grund verließen Sie Ihr Heimatland bzw. haben Sie gegenständlichen Asylantrag gestellt? Schildern Sie dies bitte möglichst lebensnah, d.h. mit sämtlichen Details und Informationen, sodass die Behörde Ihr Vorbringen nachvollziehen kann. Nehmen Sie sich dafür ruhig Zeit.

VP: Ich hatte Angst um mein Leben. Es ging um den Grundstücksstreit.

LA: Das sind vage Angaben. Schildern Sie ein konkretes, sie persönlich betreffendes, detailliertes Ereignis (Datum, Vorfallsörtlichkeit, beteiligte Personen)!

VP: Es geht um einen Grundstückstreit mit meinem Onkel. Was soll ich noch sagen?

Wiederholung des Vorhalts!

VP: Achso, genaue Details. Ein Grundstück lief auf meinen Namen. Mein Onkel und…. (Anm.: nach reiflicher Überlegung) seine Kinder wollten das Grundstück in Besitz nehmen. Sie haben jetzt das Grundstück und wollen mir nichts geben. Sie wollen alles in Besitz nehmen. Ich wurde immer geschlagen und meine Eltern wurden immer belästigt. Was noch ist, dass sie viel Geld hatten, mein Onkel war mächtig und ich wurde mit dem Tod bedroht. Das ist der Grund. Mein Leben ist in Gefahr. Deshalb bin ich hierhergekommen.VP: Achso, genaue Details. Ein Grundstück lief auf meinen Namen. Mein Onkel und…. Anmerkung, nach reiflicher Überlegung) seine Kinder wollten das Grundstück in Besitz nehmen. Sie haben jetzt das Grundstück und wollen mir nichts geben. Sie wollen alles in Besitz nehmen. Ich wurde immer geschlagen und meine Eltern wurden immer belästigt. Was noch ist, dass sie viel Geld hatten, mein Onkel war mächtig und ich wurde mit dem Tod bedroht. Das ist der Grund. Mein Leben ist in Gefahr. Deshalb bin ich hierhergekommen.

LA: Haben Sie noch weitere Fluchtgründe?

VP: Nein, das ist alles

LA: Haben Sie den genannten Fluchtgründen noch etwas hinzuzufügen?

VP: Nein.

LA: Haben Sie alle Fluchtgründe angegeben?

VP: Ja, ich habe alles gesagt.

LA: Ich weise Sie auf das Neuerungsverbot hin, d.h. alles was Sie heute zu den Fluchtgründen sagen können, kann in einem etwaigen Beschwerdeverfahren nicht als neuer oder ergänzender Fluchtgrund angegeben werden. Daher frage ich nochmals, ob Sie alle Ihre Fluchtgründe angegeben haben?
VP: Ja, ich habe alles angegeben. Ich wurde mit dem Tod bedroht und geschlagen. Auch meine Eltern. Sie wollten mein Grundstück. Sie belästigten zuerst meinen Vater, der Vater überschrieb das Grundstück auf mich. Jetzt wollen sie es von mir haben.

LA: Haben Sie alle Fluchtgründe angegeben?

VP: Ja

LA: Sind Sie einverstanden, dass das Bundesamt zur Überprüfung Ihres Vorbringens gegebenenfalls Recherchen in Ihrem Heimatland durchführt, wobei persönliche Daten gem. Datenschutz nicht an staatliche Stellen weitergegeben werden?

VP: Ja. Mein Onkel ist ein politischer Führer im Heimatdort. Sie können das alles überprüfen.

LA: Seit wann werden Sie bedroht?

VP: Seit meiner Kindheit, als ich 6 oder 7 Jahre alt war. Seitdem werde ich bedroht.

LA: Waren Sie sechs oder sieben Jahre alt?

VP: Sieben.

LA: Warum werden Sie seit Ihrem siebentem Lebensjahr bedroht?

VP: Weil sie die Grundstücke auf ihren Namen wollen. Das erzählte mir meine Mutter. Ich habe das damals nicht verstanden.

LA: Wann hat man Sie mit dem Tod bedroht?

VP: Meine Mutter sagte mir, dass es seit meiner Kindheit war. Mein Onkel hat mich täglich geschlagen. Meine Nachbarn haben mich geschützt.

LA: Seit wann hat der Onkel Sie geschlagen?

VP: Wie gesagt, seit meiner Kindheit?

LA: Warum hat er Sie geschlagen?

VP: Weil er das Grundstück haben wollte

LA: Seit wann läuft das Grundstück auf Ihren Namen?

VP: seit drei, vier Jahren. Ich werde seitdem heftiger geschlagen. Sie glauben, dass sie das Grundstück bekommen, wenn ich Tod bin.

LA: Waren Sie bei der Polizei und haben Sie den Onkel angezeigt?

VP: Ja, aber die Anzeige brachte nichts, weil mein Onkel politisch mächtig ist.

LA: können Sie medizinische Unterlagen vorlegen, die eine tägliche Misshandlung bestätigen könnten?

VP: Nein.

LA: Waren Sie jemals im Spital?

VP: Ja, als ich zB. am Knie verletzte wurde.

LA: Wer hat Sie verletzt?

VP: Mein Onkel und seine Söhne.

LA: Wann war das?

VP: Es ist drei oder vier Jahre her. Meine Beine wurden auch gebrochen.

LA: Waren Sie deswegen im Spital?

VP: Ja.

LA: Wann war das?

VP: Vor drei Jahren. Gefragt gebe ich an, dass ich 10 Tage im Spital war.

LA: Was haben Sie die letzten fünf Jahre in Indien gemacht?

VP: Mein Onkel zwang mich für ihn zu arbeiten. Ab und zu besuchte ich die Schule.

LA: Welcher Onkel zwang Sie zu arbeiten?

VP: ich habe nur einen Onkel. Gefragt gebe ich an, dass es der Onkel war, der mich töten wollte.

LA: Wie oft versuchte der Onkel Sie zu töten?

VP: Sehr, sehr oft.

LA: Wann hat der Onkel das letzte Mal versucht Sie zu töten?

VP: vor ca. einem Jahr, zwei bis drei Monate vor meiner Ausreise.

LA: Schildern Sie den Mordversuch.

VP: Mein Onkel und seine Söhne haben mich geschlagen, immer wieder.

LA: Was haben Sie nach dem letzten „Mordversuch“ gemacht?

VP: Meine Nachbarn beschützten mich.

Wiederholung der Frage

VP: Meine Familie hat gesagt, dass mein Leben in Gefahr ist. Ich habe meinen Reisepass organisiert und auf den Reisepass gewartet. Gefragt gebe ich an, dass die Ausstellung zwei bis drei Monate gedauert hat.

LA: Wo waren Sie die letzten Monate vor Ihrer Ausreise?

VP: ich war nur zu Hause bei den Eltern.

LA: Woher hatten Sie das Geld für Ihre Flucht?

VP: Meine Eltern haben es organisiert. Sie haben Ersparnisse. Meine Mutter hat ihren Schmuck, ihr Gold verkauft.

LA: Was ist mit dem Grundstück weiter geschehen?

VP: Es läuft zwar auf meinen Namen, wird aber von den Eltern und dem Onkel verwendet. Gefragt gebe ich an, dass der Onkel bereits die Hälfte des Grundstücks hat.

LA: Hatten Sie in Ihrem Heimatland Probleme wegen Ihrer Volksgruppenzugehörigkeit?

VP: Nein.

LA: Hatten Sie in Ihrem Heimatland Probleme wegen Ihrer Religionszugehörigkeit?

VP: Nein.

LA: Hatten Sie in Ihrem Heimatland Probleme mit staatlichen Behörden oder der Polizei?

VP: Nein.

LA: Hatten Sie in Ihrem Heimatland Probleme mit einer privaten, dritten Person?

VP: nur mit meinem Onkel.

LA: Werden Sie in Ihrem Heimatland strafrechtlich oder politisch verfolgt?

VP: Nein, es ging nur um den Onkel

LA: Hätten Sie die Möglichkeit in einer anderen, sicheren Region in Ihrem Heimatland zu leben?

VP: Nein.

LA: Warum nicht?

VP: Mein Onkel ist mächtig. Ich habe es versucht bei einer Tante zu leben. Aber die Tante wurde auch bedroht und ich musste nach Hause zurückkehren.

LA: Wann wurde Ihre Tante bedroht?

VP: Da war vor zwei, drei Jahren. Aber ich bin zurückgekehrt. Gefragt gebe ich an, dass der Onkel die Tante bedroht hat, weil ich bei ihr war.

LA: Was befürchten Sie bei einer Rückkehr in Ihre Heimat?

VP: Mein Onkel könnte mich töten.

LA: Gibt es konkrete Hinweise, dass Ihnen bei Rückkehr unmenschliche Behandlung, unmenschliche Strafe oder die Todesstrafe drohen? Hätten Sie im Falle Ihrer Rückkehr in Ihren Heimatstaat mit irgendwelchen Sanktionen zu rechnen? Wenn ja, welche?

VP: von staatlicher Seite nicht, vom Onkel schon

LA: Ihnen wird nun die Möglichkeit eingeräumt, in das vom BFA zur Beurteilung Ihres Falles herangezogene Länderinformationsblatt zu Ihrem Heimatland samt den darin enthaltenen Quellen Einsicht und gegebenenfalls schriftlich Stellung zu nehmen. Diese Quellen berufen sich vorwiegend unter anderem auf Berichte von EU-Behörden von Behörde von EU-Ländern aber auch Behörden anderer Länder, aber auch Quellen aus Ihrer Heimat wie auch zahlreichen NGOs und auch Botschaftsberichten, die im Einzelnen auch eingesehen werden können. Möchten Sie eine Kopie des Länderinformationsblatts und gegebenenfalls eine Stellungnahme dazu abgeben?

VP: Ich brauche das nicht. Ich kenne die Lage

LA: Wurde Ihnen ausreichend Zeit eingeräumt, Ihre Probleme vollständig und so ausführlich, wie Sie es wollten, zu schildern?

VP: Ja.

LA: Konnten Sie sich bei dieser Einvernahme konzentrieren? Haben Sie die Dolmetscherin einwandfrei verstanden?

VP: Ja.

LA: Möchten Sie noch irgendetwas angeben?

VP: Nein

LA: Fühlten Sie sich während dieser Einvernahme auch wohl?

VP: Ja,

Anmerkung: Die gesamte Niederschrift wird wortwörtlich rückübersetzt.

LA: Haben Sie nun nach Rückübersetzung Einwendungen gegen die Niederschrift selbst, wurde alles richtig und vollständig protokolliert?

VP: Ich habe keine Einwände.

LA: Wünschen Sie die Ausfolgung einer schriftlichen Ausfertigung?

VP: Ja.

Anmerkung: Die Verfahrenspartei wird über den weiteren Verlauf des Verfahrens aufgeklärt.

LA: Da keine Einwände gegen die Niederschrift bestehen, bestätigen Sie nun durch Ihre Unterschrift die Richtigkeit und Vollständigkeit der Niederschrift und die erfolgte Rückübersetzung.
(…)“

Mit dem angefochtenen Bescheid des BFA vom XXXX wurde der Antrag des BF auf internationalen Schutz gemäß § 3 Abs. 1 iVm. § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten (Spruchpunkt I.) und gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Indien (Spruchpunkt II.) abgewiesen. Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wurde ihm gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt III.). Gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG iVm § 9 BFA-VG wu

Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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