RS Vwgh 2024/5/29 Ra 2023/19/0214

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Veröffentlicht am 29.05.2024
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Bei der Diakonie handelt sich um eine rechtskundige Parteienvertreterin, sodass bei der Beurteilung des Verschuldens an der Versäumung einer Frist ein strengerer Maßstab anzulegen ist (vgl. etwa zur Caritas als rechtskundige Parteienvertreterin in Asylangelegenheiten VwGH 27.9.2023, Ra 2021/01/0195).Bei der Diakonie handelt sich um eine rechtskundige Parteienvertreterin, sodass bei der Beurteilung des Verschuldens an der Versäumung einer Frist ein strengerer Maßstab anzulegen ist vergleiche etwa zur Caritas als rechtskundige Parteienvertreterin in Asylangelegenheiten VwGH 27.9.2023, Ra 2021/01/0195).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023190214.L02

Im RIS seit

25.06.2024

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2024
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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