RS Vwgh 2024/6/6 Ra 2024/07/0008

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Veröffentlicht am 06.06.2024
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die Nichtfestsetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe verletzt den Beschuldigten nicht in seinen Rechten. Vielmehr ist der Beschuldigte dadurch besser gestellt, als dies bei einer dem Gesetz entsprechenden Vorgangsweise der Behörde der Fall wäre (VwGH 21.1.1988, 87/02/0202; VwGH 22.9.1980, 2791/79).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024070008.L01

Im RIS seit

02.07.2024

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2024
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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