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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VStG §16 Abs1Rechtssatz
Die Nichtfestsetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe verletzt den Beschuldigten nicht in seinen Rechten. Vielmehr ist der Beschuldigte dadurch besser gestellt, als dies bei einer dem Gesetz entsprechenden Vorgangsweise der Behörde der Fall wäre (VwGH 21.1.1988, 87/02/0202; VwGH 22.9.1980, 2791/79).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024070008.L01Im RIS seit
02.07.2024Zuletzt aktualisiert am
02.07.2024