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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §260 Abs1 litaBeachte
Rechtssatz
Wären die Erledigungen des Finanzamts nicht wirksam zugestellt worden, wären die dagegen erhobenen Berufungen (nunmehr Beschwerden) als unzulässig zurückzuweisen gewesen (vgl. VwGH 23.11.2022, Ro 2022/15/0026, mwN).Wären die Erledigungen des Finanzamts nicht wirksam zugestellt worden, wären die dagegen erhobenen Berufungen (nunmehr Beschwerden) als unzulässig zurückzuweisen gewesen vergleiche VwGH 23.11.2022, Ro 2022/15/0026, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024130010.L03Im RIS seit
01.07.2024Zuletzt aktualisiert am
01.07.2024