Norm
IO §70 Abs1, §70 Abs2Rechtssatz
Zur Glaubhaftmachung der Zahlungsunfähigkeit durch Vorlage eines Auszugs aus der elektronischen Datenabfrage gemäß § 427 EOZur Glaubhaftmachung der Zahlungsunfähigkeit durch Vorlage eines Auszugs aus der elektronischen Datenabfrage gemäß Paragraph 427, EO
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2024:RW0001071Im RIS seit
01.07.2024Zuletzt aktualisiert am
01.07.2024