Norm
IO §71cRechtssatz
Der antragstellende Gläubiger, der im Insolvenzeröffnungsverfahren voll befriedigt wurde, ist mangels formeller Beschwer zum Rekurs gegen die Konkurseröffnung über das Vermögen des Schuldners nicht legitimiert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2024:RW0001073Im RIS seit
01.07.2024Zuletzt aktualisiert am
01.07.2024