Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
30.04.2024Norm
GewO 1994 §76aRechtssatz
Die beschränkte Parteistellung der Nachbarn im Anzeigeverfahren nach § 76a GewO 1994 und somit auch die Wahrnehmung von Parteienrechten, ist an einen entsprechenden Feststellungsantrag gebunden.Die beschränkte Parteistellung der Nachbarn im Anzeigeverfahren nach Paragraph 76 a, GewO 1994 und somit auch die Wahrnehmung von Parteienrechten, ist an einen entsprechenden Feststellungsantrag gebunden.
Schlagworte
Gewerberecht; Betriebsanlage; Verfahrensrecht; vereinfachtes Genehmigungsverfahren; Parteistellung; Feststellungsverfahren; Akteneinsicht;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2024:LVwG.AV.115.001.2024Zuletzt aktualisiert am
27.06.2024