Index
10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
B-VG Art138 Abs1 Z2Leitsatz
Zurückweisung eines Antrags auf Entscheidung eines verneinenden Kompetenzkonfliktes zwischen dem OGH und dem VGW betreffend eine Ersatzforderung nach dem Wr MindestsicherungsG mangels Vorliegens der Voraussetzungen für die Erlangung eines FeststellungsbescheidsRechtssatz
Der Magistrat der Stadt Wien und (in der Folge) das VGW haben nicht schlechthin ihre Zuständigkeit, sondern bloß die Voraussetzungen für die - nur ausnahmsweise zulässige - Erlangung eines Feststellungsbescheides (betreffend das behauptete Nichtbestehen einer von der Behörde angemeldeten Forderung bzw deren Verjährung) verneint.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Kompetenzkonflikt, Feststellungsbescheid, VfGH / Zuständigkeit, VerwaltungsgerichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2024:KI1.2024Zuletzt aktualisiert am
24.06.2024