Norm
UGB §189 Abs1 Z2 litaRechtssatz
Solange eine in Liquidation befindliche nach § 189 Abs 1 Z 2 lit a UGB rechnungslegungspflichtige sogenannte "verdeckte“ Kapitalgesellschaft keine Liquidationsschlussbilanz beim Firmenbuchgericht eingebracht hat, können gegen diese und die Liquidatoren noch Zwangsstrafen verhängt werden.Solange eine in Liquidation befindliche nach Paragraph 189, Absatz eins, Ziffer 2, Litera a, UGB rechnungslegungspflichtige sogenannte "verdeckte“ Kapitalgesellschaft keine Liquidationsschlussbilanz beim Firmenbuchgericht eingebracht hat, können gegen diese und die Liquidatoren noch Zwangsstrafen verhängt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0819:2024:RI0100219Im RIS seit
21.06.2024Zuletzt aktualisiert am
21.06.2024