Index
66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
B-VG Art140 Abs1 Z1 litd, Art140 Abs1bLeitsatz
Ablehnung eines Parteiantrags auf Aufhebung von Teilen einer Bestimmung des ASVG betreffend den PensionsleistungsanspruchRechtssatz
Vor dem Hintergrund der stRsp des VfGH (weiter rechtspolitischer Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der Beurteilung sozialer Bedarfslagen und bei der Ausgestaltung der an diese Bedarfslagen anknüpfenden sozialen Maßnahmen) lässt das Vorbringen des Antrages die - der Sache nach - behaupteten Verfassungswidrigkeiten des §236 Abs4b ASVG idF BGBl I 98/2019 als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.Vor dem Hintergrund der stRsp des VfGH (weiter rechtspolitischer Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der Beurteilung sozialer Bedarfslagen und bei der Ausgestaltung der an diese Bedarfslagen anknüpfenden sozialen Maßnahmen) lässt das Vorbringen des Antrages die - der Sache nach - behaupteten Verfassungswidrigkeiten des §236 Abs4b ASVG in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, 98 aus 2019, als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Sozialversicherung, VfGH / Parteiantrag, VfGH / Ablehnung, Pensionsrecht, Rechtspolitik, WehrpflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2024:G73.2024Zuletzt aktualisiert am
19.06.2024