Norm
IO §23Rechtssatz
Bei einer vorzeitigen Auflösung eines Bestandverhältnisses nach § 23 IO tritt der Schaden bereits durch die Umwandlung des Leistungsanspruchs in einen Differenzanspruch auf Ersatz des Nichterfüllungsschadens ein.Bei einer vorzeitigen Auflösung eines Bestandverhältnisses nach Paragraph 23, IO tritt der Schaden bereits durch die Umwandlung des Leistungsanspruchs in einen Differenzanspruch auf Ersatz des Nichterfüllungsschadens ein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134783Im RIS seit
18.06.2024Zuletzt aktualisiert am
18.06.2024