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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §8Beachte
Rechtssatz
Unter "Rechtsmittel" im Sinn des § 42 Abs. 1 Z 13 AWG 2002 ist auch die Revision an den VwGH zu verstehen; dies ergibt sich bereits aus der Textierung des § 42 Abs. 1 Z 8 AWG 2002 betreffend die Parteistellung des Umweltanwaltes, welchem "das Recht eingeräumt [wird], Rechtsmittel zu ergreifen, einschließlich Beschwerde an das Verwaltungsgericht sowie Revision an den Verwaltungsgerichtshof". Anerkannten Umweltorganisationen ist damit im Sinne des Art. 133 Abs. 8 B-VG das Recht eingeräumt, in den in § 42 Abs. 1 Z 13 AWG 2002 genannten Verfahren und unter den dort angeführten Voraussetzungen gegen das Erkenntnis oder den Beschluss eines VwG Revision an den VwGH wegen Rechtswidrigkeit zu erheben, jedoch eingeschränkt auf eine aus der Nichteinhaltung von Umweltschutzvorschriften resultierende Rechtswidrigkeit.Unter "Rechtsmittel" im Sinn des Paragraph 42, Absatz eins, Ziffer 13, AWG 2002 ist auch die Revision an den VwGH zu verstehen; dies ergibt sich bereits aus der Textierung des Paragraph 42, Absatz eins, Ziffer 8, AWG 2002 betreffend die Parteistellung des Umweltanwaltes, welchem "das Recht eingeräumt [wird], Rechtsmittel zu ergreifen, einschließlich Beschwerde an das Verwaltungsgericht sowie Revision an den Verwaltungsgerichtshof". Anerkannten Umweltorganisationen ist damit im Sinne des Artikel 133, Absatz 8, B-VG das Recht eingeräumt, in den in Paragraph 42, Absatz eins, Ziffer 13, AWG 2002 genannten Verfahren und unter den dort angeführten Voraussetzungen gegen das Erkenntnis oder den Beschluss eines VwG Revision an den VwGH wegen Rechtswidrigkeit zu erheben, jedoch eingeschränkt auf eine aus der Nichteinhaltung von Umweltschutzvorschriften resultierende Rechtswidrigkeit.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger ZustellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024070024.L05Im RIS seit
11.06.2024Zuletzt aktualisiert am
17.06.2024