Norm
ZPO §41Rechtssatz
Die elektronische Akteneinsicht ist nicht nach TP 7 RATG zu entgelten, weil es sich – wie eine Telefonkonferenz – um keine auswärtige Tätigkeit des Rechtsanwalts handelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0819:2024:RI0100215Im RIS seit
17.06.2024Zuletzt aktualisiert am
17.06.2024