Entscheidungsdatum
11.03.2024Norm
AsylG 2005 §2 Abs1 Z15Spruch
W121 2279962-1/9E
W121 2279927-1/9E
W121 2279966-1/9E
W121 2279958-1/9E
W121 2279949-1/9E
W121 2279953-1/9E
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag. Erika ENZLBGERGER-HEIS über die Beschwerden von 1.) XXXX , geb. am XXXX , StA. Syrien, 2.) XXXX , geb. XXXX , StA. Syrien, 3.) mj. XXXX , geb. XXXX , StA. Syrien, 4.) mj. XXXX , geb. XXXX , StA. Syrien, 5.) mj. XXXX , geb. XXXX , StA. Syrien, und 6.) mj. XXXX , geb. XXXX , StA. Syrien, die minderjährigen Beschwerdeführer (3.), (4.), (5.) und (6.) gesetzlich vertreten durch die Eltern (1.) und (2.), alle vertreten durch die BBU GmbH, gegen Spruchpunkt l. der Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX , zahl: 1.) XXXX ,2.) XXXX , 3.) XXXX , 4.) XXXX , 5.) XXXX , 6.) XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am XXXX zu Recht:Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag. Erika ENZLBGERGER-HEIS über die Beschwerden von 1.) römisch XXXX , geb. am römisch XXXX , StA. Syrien, 2.) römisch XXXX , geb. römisch XXXX , StA. Syrien, 3.) mj. römisch XXXX , geb. römisch XXXX , StA. Syrien, 4.) mj. römisch XXXX , geb. römisch XXXX , StA. Syrien, 5.) mj. römisch XXXX , geb. römisch XXXX , StA. Syrien, und 6.) mj. römisch XXXX , geb. römisch XXXX , StA. Syrien, die minderjährigen Beschwerdeführer (3.), (4.), (5.) und (6.) gesetzlich vertreten durch die Eltern (1.) und (2.), alle vertreten durch die BBU GmbH, gegen Spruchpunkt l. der Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom römisch XXXX , zahl: 1.) römisch XXXX ,2.) römisch XXXX , 3.) römisch XXXX , 4.) römisch XXXX , 5.) römisch XXXX , 6.) römisch XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am römisch XXXX zu Recht:
A)
l. Den Beschwerden gegen die Spruchpunkte l. der Bescheide wird stattgegeben. XXXX und XXXX wird gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt.l. Den Beschwerden gegen die Spruchpunkte l. der Bescheide wird stattgegeben. römisch XXXX und römisch XXXX wird gemäß Paragraph 3, Absatz eins, AsylG 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt.
Il. Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG 2005 wird festgestellt, dass den Beschwerdeführern damit kraftrömisch eins l. Gemäß Paragraph 3, Absatz 5, AsylG 2005 wird festgestellt, dass den Beschwerdeführern damit kraft
Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt
III. Die Spruchpunkte Il. und III. der Bescheide werden jeweils ersatzlos behoben.römisch III. Die Spruchpunkte römisch eins l. und römisch III. der Bescheide werden jeweils ersatzlos behoben.
B)
Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.
Text
Entscheidungsgründe:
I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:
l. Verfahrensgang:
1. Die Beschwerdeführer sind gemeinsam ins österreichische Bundesgebiet eingereist. Am XXXX stellten der Erstbeschwerdeführer, die Zweitbeschwerdeführerin und die Drittbeschwerdeführerin jeweils einen Antrag auf internationalen Schutz. 1. Die Beschwerdeführer sind gemeinsam ins österreichische Bundesgebiet eingereist. Am römisch XXXX stellten der Erstbeschwerdeführer, die Zweitbeschwerdeführerin und die Drittbeschwerdeführerin jeweils einen Antrag auf internationalen Schutz.
minderjährigen Viert- bis Sechstbeschwerdeführer stellte die Zweitbeschwerdeführerin Anträge auf internationalen Schutz.
2. Bei seiner Erstbefragung am XXXX gab der Erstbeschwerdeführer zu seinen Fluchtgründen an, dass er Syrien wegen des Krieges verlassen habe. Er sei XXXX bei der XXXX gewesen und dort aus dem Dienst ausgetreten, da er nicht kämpfen und töten habe wollen. Er könne nicht zurück nach Syrien, da er den Dienst verweigert und Angst vor dem Militärgericht habe, das eine Todesstrafe verhängen könnte. Er habe auch Angst um sich und seine Familie.2. Bei seiner Erstbefragung am römisch XXXX gab der Erstbeschwerdeführer zu seinen Fluchtgründen an, dass er Syrien wegen des Krieges verlassen habe. Er sei römisch XXXX bei der römisch XXXX gewesen und dort aus dem Dienst ausgetreten, da er nicht kämpfen und töten habe wollen. Er könne nicht zurück nach Syrien, da er den Dienst verweigert und Angst vor dem Militärgericht habe, das eine Todesstrafe verhängen könnte. Er habe auch Angst um sich und seine Familie.
Die Zweitbeschwerdeführerin führte zu ihren Fluchtgründen befragt aus, dass ihr Mann bei der XXXX gewesen sei und in Syrien Krieg herrsche. Sie wolle keine Gewalt und keinen Krieg, weshalb sie beschlossen hätte, zu flüchten. Sie könne nicht zurück, da sie Angst um sich und ihre Familie — insbesondere ihren Mann — habe.Die Zweitbeschwerdeführerin führte zu ihren Fluchtgründen befragt aus, dass ihr Mann bei der römisch XXXX gewesen sei und in Syrien Krieg herrsche. Sie wolle keine Gewalt und keinen Krieg, weshalb sie beschlossen hätte, zu flüchten. Sie könne nicht zurück, da sie Angst um sich und ihre Familie — insbesondere ihren Mann — habe.
Die Drittbeschwerdeführerin gab an, dass in Syrien Krieg herrsche und ihre Eltern keine Gewalt gewollt hätte, weshalb sie als Familie geflüchtet seien. Nach Syrien könne sie nicht zurück, da sie Angst um ihr Leben habe.
Die minderjährigen Viert- bis Sechstbeschwerdeführern wurden nicht erstbefragt
3. Am XXXX wurde der Erstbeschwerdeführer vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) zu seinem Antrag auf internationalen Schutz einvernommen. Dabei gab er an, in XXXX nahe XXXX in Syrien geboren worden zu sein und nach einem XXXX Studium bei der XXXX gearbeitet zu haben. Zu Beginn der Unruhen sei er XXXX gewesen. Später sei er beauftragt worden, Menschen niederzuschlagen und bei Kampfeinsätzen teilzunehmen. Er sei jedoch desertiert, da er die Teilnahme daran abgelehnt habe. An den Unruhen sei er daher nicht direkt beteiligt gewesen. Er habe nur den Verkehr umgeleitet. Nach seiner Desertion sei sein Dorf bombardiert und sein Haus zerstört worden. Aufgrund der unsicheren Situation habe er Syrien im XXXX verlassen. Wegen seiner Desertion werde in Syrien nach ihm gefahndet.3. Am römisch XXXX wurde der Erstbeschwerdeführer vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) zu seinem Antrag auf internationalen Schutz einvernommen. Dabei gab er an, in römisch XXXX nahe römisch XXXX in Syrien geboren worden zu sein und nach einem römisch XXXX Studium bei der römisch XXXX gearbeitet zu haben. Zu Beginn der Unruhen sei er römisch XXXX gewesen. Später sei er beauftragt worden, Menschen niederzuschlagen und bei Kampfeinsätzen teilzunehmen. Er sei jedoch desertiert, da er die Teilnahme daran abgelehnt habe. An den Unruhen sei er daher nicht direkt beteiligt gewesen. Er habe nur den Verkehr umgeleitet. Nach seiner Desertion sei sein Dorf bombardiert und sein Haus zerstört worden. Aufgrund der unsicheren Situation habe er Syrien im römisch XXXX verlassen. Wegen seiner Desertion werde in Syrien nach ihm gefahndet.
Die am selben Tag vom BFA einvernommene Zweitbeschwerdeführerin gab zu ihrem Antrag auf internationalen Schutz an, dass sie und der Erstb