RS Lvwg 2023/3/9 KLVwG-778/2/2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.03.2023
beobachten
merken
Quelle: Landesverwaltungsgericht Kärnten LVwg Kärnten, http://www.lvwg.ktn.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten