TE Bvwg Beschluss 2023/8/17 W216 2254613-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 17.08.2023
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten