TE Bvwg Erkenntnis 2023/8/14 W132 2267842-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 14.08.2023
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten