TE Lvwg Beschluss 2023/5/9 VGW-101/042/14957/2022, VGW-101/042/15418/2022

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Veröffentlicht am 09.05.2023
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Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
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