TE Bvwg Erkenntnis 2023/6/16 W215 2263148-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 16.06.2023
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten