TE Bvwg Beschluss 2023/6/29 W211 2269300-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 29.06.2023
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten